Nachbearbeitungspflicht bei Kündigung und Beitragsfreistellung (Teil 3)

Nachbearbeitungspflicht bei Kündigung und Beitragsfreistellung (Teil 3)

vor 4 Jahren
In den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer e…
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Beschreibung

vor 4 Jahren
In den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer einen
Lebensversicherungsvertrag kündigt oder er ihn beitragsfrei stellen
lässt, muss der Versicherer dem Makler Gelegenheit zur
Nachbearbeitung gegeben. Das hat der Maklersenat des BGH
entschieden. Was dies im Einzelnen für Sie als Makler bedeutet,
erfahren Sie in unserer neuen Folge aus der Reihe
Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis. Sie finden die
Entscheidung auch im EversOK:
https://ok-vertriebsrecht.de/dokument/2064049 (BGH, 08.07.2021 - I
ZR 248/19 - EversOK) Kontakt: EVERS Rechtsanwälte für
Vertriebsrecht T: 0421 696770 E: kanzlei@evers-vertriebsrecht.de
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