Bawa Metzia 8.7 Pflichten des Mieters und des Vermieters
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2 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet, so ist der
Vermieter verpflichtet, Türen, Riegel, Schloss und jede Sache, die
eine Handwerksarbeit ist, machen zu lassen; aber eine Sache, die
keine Handwerksarbeit ist, muss der Mieter machen lassen. Der Mist
gehört dem Hausherrn; dem Mieter gehört nur, was aus dem Backofen
und dem Kochherd kommt.
Vermieter verpflichtet, Türen, Riegel, Schloss und jede Sache, die
eine Handwerksarbeit ist, machen zu lassen; aber eine Sache, die
keine Handwerksarbeit ist, muss der Mieter machen lassen. Der Mist
gehört dem Hausherrn; dem Mieter gehört nur, was aus dem Backofen
und dem Kochherd kommt.
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