VGP-135 Krankenhaus-Zusatzversicherung
VIP im Krankenhaus - für gesetzlich Krankenversicherte
31 Minuten
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Ausgezeichnet mit dem Bildungspreis der Deutschen Versicherungswirtschaft
Beschreibung
vor 5 Jahren
Die Krankenhauszusatzversicherung oder auch stationäre
Zusatzversicherung bietet die Möglichkeit für gesetzliche
Krankenversicherte ihren Status im Krankenhaus auf das Niveau
eines Privatpatienten zu heben.
Kassenpatienten erhalten lediglich die sog. Regelversorgung,
sprich Unterbringung im Mehrbettzimmer und Behandlung durch den
zuständigen Stationsarzt. Auch ist aus Kostengründen ein räumlich
möglichst naheliegendes Vertragskrankenhaus der GKV
festgeschrieben. Zudem wird eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag
(maximiert auf 28 Tage) fällig.
Die Klinik darf die Versorgung nur mithilfe von sog.
Fallpauschalen abrechnen. D.h. das Krankenhaus kann nicht die
tatsächlich erbrachte Leistung bei der Krankenkasse einfordern,
sondern erhält lediglich eine festgeschriebene Pauschale.
Durch eine Krankenhauszusatzversicherung kann man sich auf
Privatpatientenniveau "upgraden".
Hier bestehen, je nach Tarif, folgende Möglichkeiten:
Freie Krankenhauswahl (auch Privatkliniken) Keine Zuzahlung der
10 Euro pro Tag Unterbringung auf der Privatstation im 1- oder
2-Bett-Zimmer Privatärztliche Behandlung (das muss nicht
zwangsläufig der Chefarzt sein) Behandlungen, die nicht von der GKV
übernommen werden würden Keine Abrechnung nach Fallpauschale Kosten
können auch über der Gebührenordnung für Ärzte liegen (GOÄ)
Erstattung der Fernseh- und Internetgebühren Krankenhaustagegeld
Wichtige Hinweise:
Es gibt Tarife, die vermeintlich zu Beginn günstig sind und einen
Staffelbeitrag (je nach Altersgruppe) haben. Andere Tarif sind
"klassisch" mit sog. Alterungsrückstellungen kalkuliert - diese
bleiben mit dem Beitrag über die komplette Laufzeit relativ
konstant.
Welche dieser beiden Varianten die bessere ist, muss unbedingt im
Vorfeld durchkalkuliert werden.
Ambulante Operationen, sowie Vor- und Nachuntersuchungen sollten
mitversichert sein.
Gerade bei Kindern sollten das sog. Rooming-In für eine
Begleitperson dabei sein.
Viele Tarife haben eine Wartezeit von drei bzw. acht Monaten.
Dies muss beachtet werden. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit
jedoch grundsätzlich.
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