BGB Schuldrecht AT - Folge 8: Vertretenmüssen; Haftung für Hilfspersonen
vor 6 Jahren
Grundkurs Zivilrecht I
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 6 Jahren
§ 8 Vertretenmüssen des Schuldners: Gesetzliche und vertragliche
Haftungsmilderungen und Haftungsverschärfungen, Haftung für den
Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB); Beweislast
Haftungsmilderungen und Haftungsverschärfungen, Haftung für den
Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB); Beweislast
Weitere Episoden
1 Stunde 37 Minuten
vor 6 Jahren
1 Stunde 25 Minuten
vor 6 Jahren
1 Stunde 20 Minuten
vor 6 Jahren
1 Stunde 26 Minuten
vor 6 Jahren
1 Stunde 29 Minuten
vor 6 Jahren
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.