Aktuelle Information zum Sportbetrieb

Aktuelle Information zum Sportbetrieb

2 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Liebe Vereinsmitglieder, liebe KiSS-Kinder, liebe
Rehasportlerinnen und Rehasportler und liebe Eltern,


sobald uns die Informationen von der angepassten Corona-LVO M-V
und der Stadtverwaltung vorliegen, werden wir euch die möglichen
Öffnungsschritte und Nutzungszeiten bekannt geben.


Kurzes Feedback zum aktuellen Stand - Durchführung des
Rehabilitationssports in Stralsund


Obwohl die Corona-LVO M-V den Rehabilitationssport gemäß § 64 SGB
IX als Ausnahme auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 Corona-LVO M-V
definiert. Dabei sind die Auflagen der Anlage 4 der Corona-LVO
M-V selbstverständlich einzuhalten, ist eine Durchführung in
Stralsund aktuell nicht möglich (Stand: 27.02.21).


Eine Teilnahme am Rehabilitationssport wird von einem
niedergelassenem Arzt verordnet. Die Rehabilitationsträger
erbringen Rehabilitationssport und Funktionstraining als
ergänzende Leistungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX in
Verbindung mit § 43 SGB V, § 28 SGB VI, § 39 SGB VII, § 10 Abs. 1
ALG sowie Leistungen nach § 11 Abs. 5 und § 12 Abs. 1 BVG, um das
Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.


Wir können es aus diesem Grund nicht nachvollziehen, dass eine
große Anzahl von Stralsunderinnen und Stralsunder von dringend
benötigten Angeboten ausgeschlossen werden.


Es geht uns hier nicht um eine Sonderrolle im Sport. Es würde ja
auch niemand auf die Idee kommen, den notwendigen Arztbesuch zu
untersagen.


Durchhalten! 


Das bedeutet, zusammenhalten und dem Verein treu bleiben, auch
wenn aktuell kein oder nur Online-Training möglich sind.
Zumindest besteht die Hoffnung auf eine baldige Öffnung des
Sportbetriebs! 


Bitte habt noch etwas Geduld.


Hans-Peter Markwardt und Arndt Melms



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