Testpflicht, Homeoffice und 3G-Regeln im Arbeitsverhältnis außer Kraft?!

Testpflicht, Homeoffice und 3G-Regeln im Arbeitsverhältnis außer Kraft?!

9 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Die einschneidenden gesetzlichen Maßnahmen im Arbeitsverhältnis,
wie 3G-Regel, Homeoffice, Anbieten von Testungen und Maskenpflicht
gelten mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung nur bis zum
19.03.2022. Was gilt ab dem 20.03.2022? Die
Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde über den 19.03.2022 verlängert
und dennoch gelten die alten Regelungen nicht mehr. Klingt
verwirrend, weil es verwirrend gemacht wurde. Die Auflösung gibt es
in diesem Beitrag.
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Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und
YouTube-Kanal. Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei
Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal. Ich
beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen
und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums
Arbeitsrecht. Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle
Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und
europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die
juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen
kann. Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in
Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen
Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio,
Zeitungen als auch in Podcasts. Ich bin Vortragsredner, Speaker und
halte Keynotes. Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de
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