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Das Bundesarbeitsgericht will es den Arbeitgebern bei den
Massenentlassungen einfacher machen. Der Gesetzgeber sieht mit
dem § 17 Kündigungsschutzgesetz eine Anzeigepflicht vor.

Das damit verbundene Verfahren war sehr komplex und enorm
fehleranfällig. Das wiederum führte allein deswegen zur
Nichtigkeit der Kündigungen.

 

Das soll nach dem Willen des 6. Senats des BAG nicht mehr gelten.
Fehler in der Anwendung des § 17 KSchG und der Massenentlassungen
sollen damit nicht mehr zur Nichtigkeit der Kündigung führen.

 

Wieso das so ist und welche Folgen dies hat, erfährst du in
dieser Folge.

 

Mein Name ist Sandro Wulf, RA, FA und Mediator im ArbR.

Herzlich Willkommen zu einer neuen Folge "Einfach Recht". Mein
Motto: "Gestalten ist besser als Streiten".

 

---

Knapp 20% mehr Insolvenzen in diesem Jahr im Vergleich zum
November 2022 meldet das Statistische Bundesamt. Im Oktober 23
waren es sogar 22,4% mehr als in 22. Die Zahl wird weiter
zunehmen.

 

In der zur Zeit bestehenden wirtschaftlichen Spannungslage, die
sich an der Zahl der zunehmenden Insolvenzen und Kündigungen
erkennen lässt, platzt der aktuelle Beschluss des BAG vom
14.12.2023.

 

Es lässt sich ein Rechtsprechungswandel erkennen.

Hier erfährst Du mehr:

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Vielen Dank

dein Sandro und

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„Massenentlassungen werden einfacher!“

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