BGB Schuldrecht AT - Folge 8: Exkurs: Lerntipps; Vertretenmüssen; Haftung für Erfüllungsgehilfen
vor 7 Jahren
Grundkurs Zivilrecht I
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Beschreibung
vor 7 Jahren
Noch § 8 Leistungsstörungen, Teil 2: Verantwortlichkeit des
Schuldners - Vertretenmüssen: Vertragliche Haftungsmilderungen bzw.
Haftungsverschärfungen, Garantiehaftung des Gattungsschuldners,
Haftung für die finanzielle Leistungsfähigkeit, Haftung für den
Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB)
Schuldners - Vertretenmüssen: Vertragliche Haftungsmilderungen bzw.
Haftungsverschärfungen, Garantiehaftung des Gattungsschuldners,
Haftung für die finanzielle Leistungsfähigkeit, Haftung für den
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