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Beschreibung
vor 2 Jahren
Noch § 8 Leistungsstörungen, Teil 2: Verantwortlichkeit des
Schuldners - Vertretenmüssen: Haftungsverschärfungen;
Einstandspflicht für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter
(§ 278 BGB): Begriff des Erfüllungsgehilfen, Rechtsfolgen des § 278
BGB, Bedeutung des § 278 BGB im Rahmen der c.i.c., Organhaftung
nach § 31 BGB, Beweislast beim Vertretenmüssen
Schuldners - Vertretenmüssen: Haftungsverschärfungen;
Einstandspflicht für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter
(§ 278 BGB): Begriff des Erfüllungsgehilfen, Rechtsfolgen des § 278
BGB, Bedeutung des § 278 BGB im Rahmen der c.i.c., Organhaftung
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