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Beschreibung
vor 2 Jahren
Noch § 15 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Vertrag mit
Schutzwirkung für Dritte: Voraussetzungen, Rechtsfolge, Beispiele,
Vorverlagerung in das Vertragsanbahnungsverhältnis (§ 311 III BGB);
§ 16 Gläubiger- und Schuldnermehrheiten: Schuldnermehrheit (§ 420
ff BGB): Teilschuld (§ 420 BGB), Gesamtschuld (§ 421 BGB),
"Gesamthandsschuld", Problem der gestörten Gesamtschuld;
Gläubigermehrheiten
Schutzwirkung für Dritte: Voraussetzungen, Rechtsfolge, Beispiele,
Vorverlagerung in das Vertragsanbahnungsverhältnis (§ 311 III BGB);
§ 16 Gläubiger- und Schuldnermehrheiten: Schuldnermehrheit (§ 420
ff BGB): Teilschuld (§ 420 BGB), Gesamtschuld (§ 421 BGB),
"Gesamthandsschuld", Problem der gestörten Gesamtschuld;
Gläubigermehrheiten
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