#4 Russische Oligarchen, ihr Grundbesitz & der OGH - mit Martin Thür
In Episode 4 berichten Martin Thür vom ORF und ich über eine
gemeinsame Recherche zum Grundstücksbesitz der russischen Elite in
Österreich, die das Justizministerium, ein Bezirksgericht, ein
Landesgericht und den OGH beschäftigte / Die frühere
ÖVP-Familie
35 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
+ Das Grundbuch ist öffentlich. So steht es im Grundbuchsgesetz.
Das bedeutet, dass jedermann nachsehen kann, wem ein bestimmtes
Grundstück gehört.
Schwieriger wird es, wenn man wissen will, wer wie viele
Gründstücke in Österreich besitzt. Diese Daten aus dem
sogenannten Personenverzeichnis sind zwar grundsätzlich
vorhanden, stehen aber nur wenigen Berufsgruppen offen,
RechtsanwältInnen und NotarInnen zum Beispiel - und das auch nur
dann, wenn sie bei Abfragen ein "rechtliches Interesse" geltend
machen können. Aber haben JournalistInnen dieses "rechtliche
Interesse" nicht auch?
An diesem Punkt standen Martin Thür und ich, als wir im Frühjahr
2022 begannen, den Grundstücksbesitz der russischen Elite in
Österreich gemeinsam zu recherchieren. Das Projekt zog sich über
Monate und beschäftigte erst das Justizministerium, dann das
Bezirksgericht Wien-Innere Stadt, dann das Landesgericht für
Zivilrechtssachen, dann den OGH und dann wieder das
Bezirksgericht.
Einerseits war diese Recherche ein voller Reinfall - und dann
auch wieder nicht.
+ Norbert Wess ist Strafverteidiger in Wien, er ist ein Partner
der Kanzlei WKKLAW und hat sich auf Wirtschafts- und
Korruptionsstrafrecht spezialisiert.
Zu den Klienten der Kanzlei gehören derzeit ua der frühere
Novomatic-Chef Harald Neumann, der frühere Commerzialbank
Mattersburg-Chef Martin Pucher, die frühere
ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin-Schaller sowie der
ehemalige Finanzminister Karl Heinz Grasser.
Und um die beiden letzteren soll es hier auch gehen.
Sophie Karmasin-Schaller und Karl-Heinz Grasser stehen an sehr
unterschiedlichen Punkten ihrer Verfahren. Sie muss sich
demnächst vor Gericht verantworten, er wurde 2020 in erster
Instanz zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt und bekämpft
das Urteil nun vom dem Obersten Gerichtshof.
Von Karmasin-Schaller war bisher inhatlich nichts zu der Anklage
zu hören, auch ihr Anwalt hält sich mit Stellungnahmen zurück.
Warum das so ist, das habe ich Norbert Wess ihm in seiner Kanzlei
besprochen.
Und wo ich schon da war, habe ich den Verfahrensstand in der
Causa Karl-Heinz Grasser/Buwog gleich mitgenommen.
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Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des
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