#58 Florian Scheuba über seine Verurteilung: War's das mit Satire?
Von Michael Nikbakhsh. Jetzt ist es also passiert. Ein Satiriker
wird wegen übler Nachrede strafrechtlich verurteilt. Nicht
rechtskräftig zwar, aber doch. So geschehen bei Florian Scheuba. Er
hatte 2021 eine satirische Kolumne im "STANDARD" veröffentlicht
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vor 1 Jahr
Von Michael Nikbakhsh. Jetzt ist es also passiert. Ein Satiriker
wird wegen übler Nachrede strafrechtlich verurteilt. Nicht
rechtskräftig zwar, aber doch. So geschehen bei Florian Scheuba. Er
hatte 2021 eine satirische Kolumne im "STANDARD" veröffentlicht, in
welcher der Chef des Bundeskriminalamts Andreas Holzer nicht gut
wegkam. Holzer zog daraufhin vor das Wiener Straflandesgericht. Das
erste Verfahren endete 2022 mit einem Freispruch für Florian
Scheuba, den das Oberlandesgericht Wien wieder kippte. Der Fall
ging zurück an die erste Instanz, wo Scheuba nun zu 7000 Euro
Geldstrafe verurteilt wurde, die Hälfte bedingt – der "STANDARD"
bekam 3000 Euro Entschädigung auferlegt. Wie gesagt, nicht
rechtskräftig. Aber was bedeutet das jetzt für die Satire?
Überhaupt die freie Meinungsäußerung? Ein Gespräch. // Die
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Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des
Dunkelkammer-Teams
wird wegen übler Nachrede strafrechtlich verurteilt. Nicht
rechtskräftig zwar, aber doch. So geschehen bei Florian Scheuba. Er
hatte 2021 eine satirische Kolumne im "STANDARD" veröffentlicht, in
welcher der Chef des Bundeskriminalamts Andreas Holzer nicht gut
wegkam. Holzer zog daraufhin vor das Wiener Straflandesgericht. Das
erste Verfahren endete 2022 mit einem Freispruch für Florian
Scheuba, den das Oberlandesgericht Wien wieder kippte. Der Fall
ging zurück an die erste Instanz, wo Scheuba nun zu 7000 Euro
Geldstrafe verurteilt wurde, die Hälfte bedingt – der "STANDARD"
bekam 3000 Euro Entschädigung auferlegt. Wie gesagt, nicht
rechtskräftig. Aber was bedeutet das jetzt für die Satire?
Überhaupt die freie Meinungsäußerung? Ein Gespräch. // Die
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