Presse-, Rundfunk-, Film- und Informationsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1, 2, 3 GG
vor 2 Jahren
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vor 2 Jahren
In diesem Video geht es weiter mit den Grundrechten und heute mit
den Kommunikationsgrundrechen, nämlich der Pressefreiheit,
Rundfunkfreiheit, Filmfreiheit und Informationsfreiheit. Diese
werden anhand von Beispielen einfach erklärt.
Quellen:
Manssen, Staatsrecht II, 2018, Rn. 382 (persönlicher
Schutzbereich Pressefreiheit)
Manssen, Staatsrecht II, 2018, Rn. 382 (sachlicher Schutzbereich
Filmfreiheit)
Manssen, Staatsrecht II, 2018, Rn. 383 (Beispiel Min. 9:15)
Manssen, Staatsrecht II, 2018, Rn. 397 (Beispiel Zensurverbot)
Manssen, Staatsrecht II, 2018,
Timestamps:
0:00 Intro 0:24 Pressefreiheit 2:03 Rundfunkfreiheit 4:26
Filmfreiheit 5:04 Informationsfreiheit 7:34 Eingriff in die
Kommunikationsgrundrechte 7:51 Verfassungsrechtliche
Rechtfertigung bei den Kommunikationsgrundrechten 9:13 Beispiel
Pressefreiheit 12:33 Zensurverbot Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG
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