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Beschreibung
vor 7 Jahren
Ob Stellplatzkosten, doppelte Miete oder Verpflegungsmehraufwand:
Wer aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen muss, kann
etliche Aufwendungen bei der jährlichen Steuererklärung geltend
machen.
Wer aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen muss, kann
etliche Aufwendungen bei der jährlichen Steuererklärung geltend
machen.
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