05 | wer wählt eigentlich?
16 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
In dieser Folge klären wer in Deutschland bei der Bundestagswahl
wählen zur sich zur Wahl stellen darf.
Wir sprechen über das aktive und passive Wahlrecht, welche
Neuerungen aus 2019 Menschen mit Behinderungen das Wählen
erleichtern, über die Geschichte des Wahlalters in Deutschland
und ob sich das ändern soll.
Nachtrag: Ein*e Abgeordnete*r muss volljährig
sein und seit mindestens einem Jahr die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzen.
Um Bundeskanzler*in zu werden, muss man
mindestens 18 Jahre alt sein und über die deutsche
Staatsbürgerschaft verfügen. Der Geburtsort ist egal. Es nicht
erforderlich, dass man ein Mitglied des Bundestages ist. Also
könnten auch im Ausland geborene deutsche Staatsbürger*innen
Bundeskanzler*in werden.
Beim Bundespräsidenten ist ähnlich, nur das hier ein Mindestalter
von 40 Jahren besteht.
Informationsquellen: Homepage Bundeszentrale für
Politische Bildung; Homepage Deutscher
Bundestag; Homepage Bundeswahlleiter
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