#35 Rechtliche Fallstricke beim Bestandskauf/-verkauf - RA Jens Reichow im Interview
Ab sofort darf ich mit Fug und Recht behaupten, dass ich die
Rechtsanwälte Jöhnke und Reichow im Interview hatte. Ich war erneut
in der Kanzlei zu Gast und durfte diesmal mit Jens Reichow über
eines seiner Fachgebiete sprechen. Es ging um...
51 Minuten
Beschreibung
vor 6 Jahren
Ab sofort darf ich mit Fug und Recht behaupten, dass ich die
Rechtsanwälte Jöhnke und Reichow im Interview hatte. Ich war erneut
in der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu Gast und durfte diesmal mit
Jens Reichow über eines seiner Fachgebiete sprechen. Es ging um
rechtliche Fallstricke bei der Vertragsgestaltung rund um den Kauf
oder Verkauf eines Maklerbestandes. Der Einstieg ins
Gespräch hatte es direkt in sich. Jens bemängelt, dass er
eigentlich viel zu selten Vertragsentwürfe zu Bestandskäufen oder
-verkäufen vorgelegt bekommt. Regelmäßig kämen aber
Versicherungsmakler nach dem Kauf/Verkauf eines Bestandes zu ihm,
da es dann doch nicht selten zu Streitigkeiten kommt. Diese
Probleme dann rückwirkend zu klären ist immer schwierig. Der erste
Aufruf von Jens zu diesem Thema lautet also: Nimm lieber
rechtzeitig einen Anwalt zur Hilfe und investiere eine kleine
Summe, bevor alles in trockenen Tüchern und größerer Ärger ggf.
nicht mehr abzuwenden ist. Eine übliche Situation bei der
Übergabe eines Bestands ist, dass sich Käufer und Verkäufer sich
bereits seit einiger Zeit angenähert haben und sich über viele
Details einig geworden sind. Diese Absprachen sollen einfach kurz
in einem Vertrag fixiert werden und eine ausführlichere Beratung
wird häufig nicht in Anspruch genommen. Jens sieht die Aufgabe der
rechtsanwälte allerdings nicht darin, diese Wünsche 1:1 umzusetzen,
sondern auch auf mögliche Probleme hinzuweisen, die in der Form
vielleicht noch völlig unbeachtet blieben. Das Ziel dabei ist klar:
Der Deal soll nicht zerredet werden. Lediglich beide Parteien
sollen vollumfänglich erfahren worauf sie sich bei diesem Deal
einlassen. Kaufe ich einen Bestand oder ein Unternehmen?
Grundsätzlich müssen wir den Übergang eines Maklerbestands
in drei Kategorien aufteilen. Bestandskauf Unternehmenskauf
Gesellschaftskauf Der Vorteil beim klassischen Bestandskauf
(reiner Asset-Deal) ist, dass eine klar definierbare Sache erworben
wird. Nämlich der Kundenbestand mit den dazugehörigen
Courtageansprüchen. Mögliche Haftungsansprüche oder
Steuerverbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer bleiben hierbei
unberücksichtigt und bleiben beim Verkäufer. Komplex wird diese
Variante durch die Verhandlung über den verbleib der rechte und
Pflichten aus diesem Bestand. Einfacher ist dies bei der
Übertragung eines gesamten Maklerunternehmens. Dadurch ist von
vornherein geregelt wie die Rechte und Pflichten zu den Verträgen
weitergegeben werden. Die einfachste Variante stellt der Übernahme
eine Gesellschaft dar. Hier ergeben sich sämtliche rechtliche
Rahmenbedingungen des Übergangs aus der Gesellschaftsform. Wer
haftet und vor allem wie lange? Altverbindlichkeiten aus einem
Maklerbestand loszuwerden ist in der Praxis so gut wie unmöglich.
Schließlich hat der verkaufende Makler eventuelle Risiken auch
selbst herbeigeführt. Sollen diese Risiken mit übertragen
werden, müssen insbesondere der Käufer und der Kunde diesem
zustimmen. Denn der Kunde wechselt dadurch seinen Schuldner im
Bezug auf mögliche Haftungsfälle. In dieser Angelegenheit spielen
auch die oft verwendeten Klauseln zu einer Möglichen
Rechtsnachfolge in Maklerverträgen eine große Rolle. Die
Erläuterungen von Jens hierzu hörst Du im Interview. Muss
ich alle Verträge umgehend auf Richtigkeit prüfen? Sowohl aus der
Fortführung eines bestehenden Maklervertrags, als auch durch die
Unterzeichnung eines neuen Maklermandates beim Kunden, ergibt sich
für den Käufer das Risiko von Deckungslücken bei laufenden
Verträgen. Jens erklärt gut, worauf Du hierbei achten solltest, um
das Risiko von unzureichendem Versicherungsschutz ggf. auch beim
Verkäufer zu belassen. Unternehmensnamen ändern oder
beibehalten? Aus Marketinggesichtspunkten spricht aus meiner Sicht
insbesondere in ländlichen Lagen vieles dafür, den bestehenden
Namen eines Unternehmens weiterzuführen. Bei dieser Vorgehensweise
ändert sich schließlich für den Kunden erst einmal nichts außer
sein Ansprechpartner. In diesem Vorteil liegt laut Jens aber auch
der größte Nachteil. Denn dieser Bonus gilt im Guten, wie im
schlechten Fall. Wie weit das führen kann solltest Du Dir unbedingt
anhören, wenn Du Dich mit dem Thema Bestandskauf beschäftigst.
Große Risiken in kleinen Beständen In kleinen, weniger aktiv
betreuten Beständen stecken häufig die größten Risiken für einen
Käufer. Die Kundenbeziehungen können bereits sehr inaktiv sein,
sodass keine echte Bindung mehr zu dem ursprünglichen Makler, also
dem Verkäufer besteht. Diese Risiken solltest Du als Käufer
insbesondere bei kleineren Beständen durch eine Due Diligence
aufdecken oder dieses Thema bei der Kaufpreisfindung sehr genau
berücksichtigen. Zusätzlich erfährst Du durch solch eine Prüfung,
ob es Klumpenrisiken durch wenige sehr große Kunden innerhalb des
Bestands gibt. Datenschutz, Arbeitnehmer, Wettbewerbsverbot u.v.m.
Neben all den hier beschriebenen Themen erfährst Du weitere
wichtige Dinge im Interview. Bspw. welche rechtlichen Fragen bei
der Findung und der Zahlungsart des Kaufpreises zu klären sind. Du
erfährst welche Rolle die Versicherer vor und nach der Übernahme
eines Bestands spielen, insbesondere mit Blick auf mögliche
Stornoreserven und Haftungsansprüchen sowie beim Thema Datenschutz.
In dem häufig angewendeten Verfahren nach dem Code of conduct sieht
Jens generell schon einen Datenschutzverstoß. Zu Guter Letzt
sprechen wir über ein zu regelndes Wettbewerbsverbot. In welchem
Umfang darf der Verkäufer also nach der Übertragung noch tätig
werden. Ich wünsche Dir viel Spaß beim Hören des kompletten
Interviews und würde mich wie immer über eine Bewertung inkl. einer
kurzen Rezension bei iTunes freuen.
Rechtsanwälte Jöhnke und Reichow im Interview hatte. Ich war erneut
in der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu Gast und durfte diesmal mit
Jens Reichow über eines seiner Fachgebiete sprechen. Es ging um
rechtliche Fallstricke bei der Vertragsgestaltung rund um den Kauf
oder Verkauf eines Maklerbestandes. Der Einstieg ins
Gespräch hatte es direkt in sich. Jens bemängelt, dass er
eigentlich viel zu selten Vertragsentwürfe zu Bestandskäufen oder
-verkäufen vorgelegt bekommt. Regelmäßig kämen aber
Versicherungsmakler nach dem Kauf/Verkauf eines Bestandes zu ihm,
da es dann doch nicht selten zu Streitigkeiten kommt. Diese
Probleme dann rückwirkend zu klären ist immer schwierig. Der erste
Aufruf von Jens zu diesem Thema lautet also: Nimm lieber
rechtzeitig einen Anwalt zur Hilfe und investiere eine kleine
Summe, bevor alles in trockenen Tüchern und größerer Ärger ggf.
nicht mehr abzuwenden ist. Eine übliche Situation bei der
Übergabe eines Bestands ist, dass sich Käufer und Verkäufer sich
bereits seit einiger Zeit angenähert haben und sich über viele
Details einig geworden sind. Diese Absprachen sollen einfach kurz
in einem Vertrag fixiert werden und eine ausführlichere Beratung
wird häufig nicht in Anspruch genommen. Jens sieht die Aufgabe der
rechtsanwälte allerdings nicht darin, diese Wünsche 1:1 umzusetzen,
sondern auch auf mögliche Probleme hinzuweisen, die in der Form
vielleicht noch völlig unbeachtet blieben. Das Ziel dabei ist klar:
Der Deal soll nicht zerredet werden. Lediglich beide Parteien
sollen vollumfänglich erfahren worauf sie sich bei diesem Deal
einlassen. Kaufe ich einen Bestand oder ein Unternehmen?
Grundsätzlich müssen wir den Übergang eines Maklerbestands
in drei Kategorien aufteilen. Bestandskauf Unternehmenskauf
Gesellschaftskauf Der Vorteil beim klassischen Bestandskauf
(reiner Asset-Deal) ist, dass eine klar definierbare Sache erworben
wird. Nämlich der Kundenbestand mit den dazugehörigen
Courtageansprüchen. Mögliche Haftungsansprüche oder
Steuerverbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer bleiben hierbei
unberücksichtigt und bleiben beim Verkäufer. Komplex wird diese
Variante durch die Verhandlung über den verbleib der rechte und
Pflichten aus diesem Bestand. Einfacher ist dies bei der
Übertragung eines gesamten Maklerunternehmens. Dadurch ist von
vornherein geregelt wie die Rechte und Pflichten zu den Verträgen
weitergegeben werden. Die einfachste Variante stellt der Übernahme
eine Gesellschaft dar. Hier ergeben sich sämtliche rechtliche
Rahmenbedingungen des Übergangs aus der Gesellschaftsform. Wer
haftet und vor allem wie lange? Altverbindlichkeiten aus einem
Maklerbestand loszuwerden ist in der Praxis so gut wie unmöglich.
Schließlich hat der verkaufende Makler eventuelle Risiken auch
selbst herbeigeführt. Sollen diese Risiken mit übertragen
werden, müssen insbesondere der Käufer und der Kunde diesem
zustimmen. Denn der Kunde wechselt dadurch seinen Schuldner im
Bezug auf mögliche Haftungsfälle. In dieser Angelegenheit spielen
auch die oft verwendeten Klauseln zu einer Möglichen
Rechtsnachfolge in Maklerverträgen eine große Rolle. Die
Erläuterungen von Jens hierzu hörst Du im Interview. Muss
ich alle Verträge umgehend auf Richtigkeit prüfen? Sowohl aus der
Fortführung eines bestehenden Maklervertrags, als auch durch die
Unterzeichnung eines neuen Maklermandates beim Kunden, ergibt sich
für den Käufer das Risiko von Deckungslücken bei laufenden
Verträgen. Jens erklärt gut, worauf Du hierbei achten solltest, um
das Risiko von unzureichendem Versicherungsschutz ggf. auch beim
Verkäufer zu belassen. Unternehmensnamen ändern oder
beibehalten? Aus Marketinggesichtspunkten spricht aus meiner Sicht
insbesondere in ländlichen Lagen vieles dafür, den bestehenden
Namen eines Unternehmens weiterzuführen. Bei dieser Vorgehensweise
ändert sich schließlich für den Kunden erst einmal nichts außer
sein Ansprechpartner. In diesem Vorteil liegt laut Jens aber auch
der größte Nachteil. Denn dieser Bonus gilt im Guten, wie im
schlechten Fall. Wie weit das führen kann solltest Du Dir unbedingt
anhören, wenn Du Dich mit dem Thema Bestandskauf beschäftigst.
Große Risiken in kleinen Beständen In kleinen, weniger aktiv
betreuten Beständen stecken häufig die größten Risiken für einen
Käufer. Die Kundenbeziehungen können bereits sehr inaktiv sein,
sodass keine echte Bindung mehr zu dem ursprünglichen Makler, also
dem Verkäufer besteht. Diese Risiken solltest Du als Käufer
insbesondere bei kleineren Beständen durch eine Due Diligence
aufdecken oder dieses Thema bei der Kaufpreisfindung sehr genau
berücksichtigen. Zusätzlich erfährst Du durch solch eine Prüfung,
ob es Klumpenrisiken durch wenige sehr große Kunden innerhalb des
Bestands gibt. Datenschutz, Arbeitnehmer, Wettbewerbsverbot u.v.m.
Neben all den hier beschriebenen Themen erfährst Du weitere
wichtige Dinge im Interview. Bspw. welche rechtlichen Fragen bei
der Findung und der Zahlungsart des Kaufpreises zu klären sind. Du
erfährst welche Rolle die Versicherer vor und nach der Übernahme
eines Bestands spielen, insbesondere mit Blick auf mögliche
Stornoreserven und Haftungsansprüchen sowie beim Thema Datenschutz.
In dem häufig angewendeten Verfahren nach dem Code of conduct sieht
Jens generell schon einen Datenschutzverstoß. Zu Guter Letzt
sprechen wir über ein zu regelndes Wettbewerbsverbot. In welchem
Umfang darf der Verkäufer also nach der Übertragung noch tätig
werden. Ich wünsche Dir viel Spaß beim Hören des kompletten
Interviews und würde mich wie immer über eine Bewertung inkl. einer
kurzen Rezension bei iTunes freuen.
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