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Obst, Gemüse und Kräuter ernten, in der Hängematte die Seele
baumeln lassen und dabei Vögel und Insekten beobachten, all das
bietet der Kleingarten.

Mit der Pacht eines Kleingartens sind Rechte und Pflichten
verbunden, die uns Christian Kröling, Leiter des Referats Obst-,
Gemüse und Weinbau erklärt:

Wenn man einen solchen Garten pachten möchte, tritt man zunächst
an den Kleingartenverein und dessen Vorstand heran und wird
Mitglied im Verein.

Der Kleingarten dient in erster Linie der Selbstversorgung, so
dass die Bewirtschaftung nach der sogenannten Drittelregelung
erfolgt. Das heißt, ein Drittel der Fläche oder mehr müssen der
Produktion von Obst, Gemüse und Kräutern vorbehalten bleiben.
Hochwachsende Gehölze und diverse Nadelbaumarten sind nicht
gestattet.

Kenntnisse über Wachstum, Ertrag, Reife- und Lagerverhalten von
Obst- und Gemüsearten helfen bei der Planung der Gartenarbeiten,
ebenso wie Hinweise zu Krankheits-, Schädlings- und
Stresstoleranzen.

Zum Nachbargrundstück sind Grenzabstände einzuhalten, sowohl bei
den Pflanzen, als auch bei den Baulichkeiten. Stehen bauliche
Maßnahmen an, müssen diese beantragt werden und dürfen eine
gewisse Größe nicht überschreiten.

Die nachhaltige Bewirtschaftung sollte für alle Kleingärtnerinnen
und Kleingärtner oberstes Gebot sein, dazu zählt die Nutzung von
Regenwasser zur Bewässerung, weite Fruchtfolgen mit
Zwischenfrüchten oder die Bereitstellung natürlicher Rückzugsorte
für die verschiedensten Tierarten.

Weiterführende Informationen finden sich auch in der Broschüre
„Unser Kleingarten – Nichts für jedermann - aber vielleicht etwas
für dich“: Unser Kleingarten - Publikationen - sachsen.de

»Kleiner Tipp - der Gartenpodcast« des Sächsischen Landesamtes
für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Weitere Folgen auf
https://www.gartenakademie.sachsen.de.
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„#21 Der Kleingarten“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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