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  3. Echt behindert! – der Podcast zu Barrierefreiheit und Inklusion Podcast
  4. 36. Deutschland auf die Finger klopfen – die Monitoring-Stelle für die UN-Behindertenrechtskonvention
UN-Konventionen unterzeichnen ist einfach. Doch werden die dann
auch mit Leben gefüllt? Im Fall der UN-Behindertenrechtskonvention
gibt es eine staatlich finanzierte Stelle, die ihre Umsetzung
überwachen soll.Im Dezember 2006 wurde in New York die
UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Relativ zügig ist
Deutschland ihr beigetreten und seit 2009 gilt die Konvention auch
hierzulande. Seitdem gilt in Deutschland: Behindertenrechte sind
Menschenrechte. Diskriminierung aufgrund von Behinderung ist
grundsätzlich verboten. Behinderte Frauen genießen im Sinne des
Diskriminierungsverbots besonderen Schutz. Kinder mit Behinderung
genießen gleichberechtigt alle Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich zur Barrierefreiheit
von Gebäuden, öffentlichem Verkehr und dem barrierefreien Zugang zu
Informationen. Behinderte Menschen haben vor dem Gesetz dieselben
Rechte wie nicht behinderte Menschen. Behinderte Menschen werden
wirksam vor Folter, Gewalt und Missbrauch geschützt. Behinderte
Menschen haben das Recht, ihren Wohnort frei zu wählen. Behinderte
Menschen haben das Recht auf barrierefreien Zugang zu Informationen
und zur Inklusion im Bildungsbereich. Behinderte Menschen haben das
gleiche Recht auf Gesundheitsversorgung, das Recht auf Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben sowie das Recht, mit Arbeit ihren
Lebensunterhalt zu verdienen. Doch das Recht ist eine Sache, seine
Umsetzung eine ganz andere. Deshalb haben sich die unterzeichnenden
Länder verpflichtet, regelmäßig von der Umsetzung zu berichten und
eine staatliche Stelle damit zu beauftragen. Diese
Monitoring-Stellen prüfen, wie weit die genannten Ziele sich im
Alltag und in den Gesetzen wiederfinden. Britta Schlegel und
Leander Palleit leiten in Deutschlanddie Monitoring-Stelle für die
UN-Behindertenrechtskonvention. In "Echt Behindert!" erzählen sie
von ihrer Arbeit, ihren Möglichkeiten der Einflussnahme und von den
Dingen, die sich in Deutschland dringend ändern müssen. Mehr zur
UN-Behindertenrechtskonvention gibt es auch in Folge 2 von "Echt
behindert!". Wir freuen uns über Feedback, Lob, Kritik und
Meinungen. Mail an: echt.behindert@dw.com Das Transkript der
Sendung gibt es hier. Podcast "Echt behindert!" im RSS Feed Podcast
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„36. Deutschland auf die Finger klopfen – die Monitoring-Stelle für die UN-Behindertenrechtskonvention“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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