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Menschen mit Behinderung mussten in Deutschland befürchten, bei
einer Triage wegen Corona benachteiligt und "aussortiert" zu
werden. Das Bundesverfassungsgericht widerspricht dem jetzt
deutlich.Neun Menschen mit Behinderung haben im Sommer 2020
Beschwerde beim Verfassungsgericht eingelegt, weil sie
befürchteten, das sie wegen ihrer Behinderung benachteiligt würden,
wenn die damals vorgeschlagenen Regeln für eine Triage in
Krankenhäusern angewendet worden wären. Neben der allgemeinen
Überlebenschance wäre auch die sogenannte Gebrechlichkeitsskala
herangezogen worden, um zu beurteilen, bei wem sich eine Beatmung
lohnt und bei wem nicht. 18 Monate später hat das
Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden, dass Regeln geschaffen,
bzw. Vorkehrungen getroffen werden müssen, die eine solche
Diskriminierung ausschließen. In "Echt Behindert!" sprechen wir mit
Rechtsanwalt Prof. Dr. Oliver Tolmein, der die Klage eingereicht
hat, darüber, was dieses Urteil bedeutet und was nun geschehen
muss, um es umzusetzen. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und
Rechte ist auch auf verschiedenen anderen Feldern für behinderte
Menschen tätig. Er erzählt im Podcast auch davon, mit was er es
sonst zu tun hat, zum Beispiel von Sorgerechtsfragen, regelmäßigem
Streit mit Arbeitgebern und verschiedenen Aspekten der
Barrierefreiheit. Wir freuen uns über Feedback, Lob, Kritik und
Meinungen. Mail an: echt.behindert@dw.com Das Transkript der
Sendung gibt es hier. Podcast "Echt behindert!" im RSS Feed Podcast
"Echt behindert!" auf Apple Podcasts Podcast "Echt behindert!" auf
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„37. Behinderung darf kein Kriterium bei Triage sein“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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