Langsamer Abschied von einer 99-Jährigen
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Beschreibung
vor 8 Jahren
Rund 550 Mio. Fr. an Wasserzinsen bezahlen die
Energiekonzerne jährlich an die Standortkantone und Gemeinden.
Diese Leistungen gehen zurück auf eine Gesetzgebung aus dem Jahr
1918, als noch die Elektrifizierung oberstes Ziel der Schweizer
Energiepolitik war.
In der marktwirtschaftlich geprägten Energiewirtschaft des Jahres
2017 sind die Wasserzinsen gewissermassen ein
planwirtschaftlicher Fremdkörper. Ihre Höhe berechnet sich aus
installierter Kapazität und durchfliessendem Wasser.
Unberücksichtigt bleibt der am Markt erzielte Strompreis, was
sich in jüngerer Zeit entsprechend negativ auf die Ertragskraft
der Stromproduzenten auswirkte.
In einem ersten Schritt und für die Dauer von zwei Jahren will
der Bundesrat nun den maximalen Wasserzins von 110 Fr. auf 80 Fr.
senken. Spätestens ab 2020 aber sollen die Wasserzinsen mit einem
Gesetz geregelt werden, das die Wettbewerbsfähigkeit der
Wasserkraft langfristig wiederherstellt, und trotzdem den
Gebirgskantonen eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen erhält.
Im Podcast zeigt Patrick Dümmler im Gespräch mit Nicole Dreyfus
zwei gangbare Wege auf:
Flexibilisierung der Preise: Der erzielte
Marktpreis bestimmt zu einem grösseren Teil die jährlich zu
bezahlenden Wasserzinsen. Ausschreibung der
Lizenzen: Kantone und Gemeinden vergeben Konzessionen für
jeweils 20 bis 30 Jahre an die Meistbietenden.
In beiden Fällen wäre sichergestellt, dass die Wasserzinsen einen
Bezug zum Marktwert der Ressource bekämen. Im ersten Fall wären
die reelen Marktpreise eine Grundlage, im zweiten
unternehmerische Kalkulationen. Wir dürfen auf das Ergebnis des
politischen Prozesses gespannt sein.
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