Virtuelle Mitgliederversammlung

Virtuelle Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung und Vorstandssitzungen im Verein online abhalten
18 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Durch das Ende März in Kraft getretene „Covid-19-Gesetz“ ist es
möglich, im Jahr 2020 die Mitgliederversammlung online
durchzuführen, auch ohne entsprechende Satzungsanordnung. Die
üblichen Anforderungen, wie z.B. eine ordnungsgemäße Einberufung,
Fristen, Tagesordnung, Rederecht usw. bleiben aber so wie immer. In
dieser Episode des Vereinfacher-Podcasts erläutern die Fachanwälte
Thomas Krüger und Dirk Schwenn, was Vereine bei ihren "virtuellen"
Sitzungen sonst noch beachten müssen. Mehr dazu auch hier:
https://www.vereinfacher.de/corona/virtuelle-mitgliederversammlung-was-muessen-vereine-beachten/
und in unserem Webinar
https://zoom.us/webinar/register/WN_1La9V_C7TqmwOwZb4URckQ

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