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Beschreibung
vor 5 Jahren
Der Sohn von Miriam aus Bad Krozingen hat den Unterricht gestört,
deshalb hat ihn die Schule als erzieherische Maßnahme von der
Klassenfahrt ausgeschlossen. Und als wäre das nicht schon ärgerlich
genug, soll Miriam nun auch noch Stornogebühren für die entfallene
Reise zahlen! Darf die Schule eine solche Maßnahme überhaupt
verhängen? Und muss Miriam die Gebühren dafür tragen?
deshalb hat ihn die Schule als erzieherische Maßnahme von der
Klassenfahrt ausgeschlossen. Und als wäre das nicht schon ärgerlich
genug, soll Miriam nun auch noch Stornogebühren für die entfallene
Reise zahlen! Darf die Schule eine solche Maßnahme überhaupt
verhängen? Und muss Miriam die Gebühren dafür tragen?
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