EE #19 Bis Petersilie

EE #19 Bis Petersilie

24 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie

(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine
Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines
anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu
gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren
bestraft.


(2) Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion
herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen
oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet,
wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren
bestraft.


(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig
den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe1.


in den Fällen des Absatzes 1 lebenslange Freiheitsstrafe oder
Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren,


2.


in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf
Jahren.


(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig handelt und die
Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
--- Support this podcast:
https://podcasters.spotify.com/pod/show/eloquentesechauffieren/support

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: