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#ImmobilienAG #Privatbesitz #Bauherrenvertreter
#Renditeliegenschaften #Nachfolgeplanung

Sollten Immobilien in einer Immobilien Aktiengesellschaft (AG)
gehalten werden oder im Privatbesitz? Diese Frage werde ich als
#Bauherrenvertreter häufig gestellt. In diesem Beitrag gebe ich
Antworten auf diese Frage und erkläre, wann es sich lohnt eine
Immobilien AG zu gründen und wann nicht. Wichtig zu beachten sind
auch die Unterschiede beim Erben und Vererben von Liegenschaften.

Einführung ins Thema:

Renditeobjekte      (Investor)

Immobilienhandel      /
Gewerbemäßiger Liegenschaftshandel

Selbstbewohntes      Wohneigentum

Oft werden Liegenschaften wie Eigenheime und auch
Renditeliegenschaften direkt im Privatvermögen gehalten. Je
nachdem, was mit den Liegenschaften in Zukunft geschehen soll,
gibt es bessere und schlechtere Lösungen. Wenn du jedoch
Mehrfamilienhäuser besitzt als Renditeliegenschaften
(Mietobjekte) oder Promotionsobjekte (Verkaufsobjekte) ist es in
der Regel lohnenswert eine Immobilien-AG zu gründen. Primär aus
steuerlichen Belastungen und im Hinblick auf die
Nachfolgeplanung.

Welche Lösung für dich Sinnvoll ist hängt aber von vielen
Faktoren ab wie z.B dein Einkommen, Gewinnsteuer an deinem
Wohnort, Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer, Anzahl der
Mieterträge, Haltedauer, Anzahl Familienmitglieder,
Erbberechtigte, eigene Strategie, Vorsorgeplan etc.

Abschließend, welches die richtige Form ist, kann nur eine
Analyse durch einen Bauherrenvertreter und Treuhänder beurteilt
werden. Wenn Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie uns gerne
unter immo@siworks.ch für eine individuelle Analyse.

#ImmobilienAG #Privatbesitz #Bauherrenvertreter
#Renditeliegenschaften #Nachfolgeplanung
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„Immobilien AG vs Privat“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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