Mord an der 14-jährigen Ayleen: Hat die Justiz versagt?
Im Juli 2022 verschwindet die 14-jährige Ayleen aus Gottenheim -
ihre Leiche findet man Tage darauf in einem See in Hessen.
Verurteilt wird ein vorbestrafter Sexualstraftäter - der keine Reue
zeigt.
37 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Es ist der 21. Juli 2022, als die 14-jährige Ayleen aus dem
südbadischen Gottenheim mit ihrer Mutter und ihrem kleinen Bruder
zum Schuhe kaufen fahren will. Ihre Familie wartet, doch Ayleen
kommt nicht - stattdessen schickt sie merkwürdige Nachrichten über
ihr Handy, versichert, sie sei am nächsten Morgen wieder da. Ayleen
ist zu einem Mann ins Auto gestiegen, mit dem sie zuvor monatelang
explizite Chatnachrichten und Nacktbilder austauschte - auf dessen
Wunsch. Jan P., heute 30 Jahre alt, ist für sein "System" bekannt,
sich im Netz an junge, unerfahrene und unsichere Frauen
heranzumachen: Cybergrooming ist der Fachbegriff dafür, wenn Männer
über soziale Medien und Online-Spiele vorwiegend junge Frauen und
Mädchen manipulieren, unter Druck setzen, sexuell ausbeuten. Jan P.
ging noch weiter: Im Juli 2022 erdrosselte er die 14-jährige Ayleen
und versenkte ihre Leiche im hessischen Teufelssee. Ermittler
kommen ihm mit der Auswertung digitaler Spuren auf die Schliche.
Außerdem ist P. einschlägig vorbestraft: Seit seinem 14. Lebensjahr
saß er wegen versuchter Vergewaltigung einer Elfjährigen im
Maßregelvollzug in der Psychiatrie. Eine anschließende
Führungsaufsicht verläuft äußerst lax: Jan P. widersetzt sich
Weisungen, hält Termine nicht ein, lässt Bewährungshelfer nicht an
sich heran und begeht weitere Delikte wie Diebstahl oder Nötigung.
Mit Sexualstraftaten tritt er zunächst nicht mehr in Erscheinung.
Gegen eine Entfristung seiner Führungsaufsicht erhebt er Einspruch
- mit Erfolg. Im Januar 2022 läuft seine Führungsaufsicht aus -
sechs Monate später ist Ayleen tot. Hat die Justiz versagt? Hätte
der Tod von Ayleen verhindert werden können? Wohl kaum, räumt auch
die Freiburger Anwältin von Ayleens hinterbliebener Familie ein.
Dennoch macht sie der Justiz schwere Vorwürfe. Jan P. wird Ende
September 2023 zur Höchststrafe verurteilt: Lebenslänglich mit
anschließender Sicherungsverwahrung, außerdem stellt das Gericht
eine besondere Schwere der schuld fest. Vor Gericht zeigt sich P.
teilnahmslos. "Er hat keinerlei Empathie, spricht von dem Fall, als
rede er über Kartoffeln", berichtet auch BZ-Reporter und
Politikredakteur Frank Zimmermann. Das Gespräch führt
BZ-Redakteurin Lisa Böttinger.
südbadischen Gottenheim mit ihrer Mutter und ihrem kleinen Bruder
zum Schuhe kaufen fahren will. Ihre Familie wartet, doch Ayleen
kommt nicht - stattdessen schickt sie merkwürdige Nachrichten über
ihr Handy, versichert, sie sei am nächsten Morgen wieder da. Ayleen
ist zu einem Mann ins Auto gestiegen, mit dem sie zuvor monatelang
explizite Chatnachrichten und Nacktbilder austauschte - auf dessen
Wunsch. Jan P., heute 30 Jahre alt, ist für sein "System" bekannt,
sich im Netz an junge, unerfahrene und unsichere Frauen
heranzumachen: Cybergrooming ist der Fachbegriff dafür, wenn Männer
über soziale Medien und Online-Spiele vorwiegend junge Frauen und
Mädchen manipulieren, unter Druck setzen, sexuell ausbeuten. Jan P.
ging noch weiter: Im Juli 2022 erdrosselte er die 14-jährige Ayleen
und versenkte ihre Leiche im hessischen Teufelssee. Ermittler
kommen ihm mit der Auswertung digitaler Spuren auf die Schliche.
Außerdem ist P. einschlägig vorbestraft: Seit seinem 14. Lebensjahr
saß er wegen versuchter Vergewaltigung einer Elfjährigen im
Maßregelvollzug in der Psychiatrie. Eine anschließende
Führungsaufsicht verläuft äußerst lax: Jan P. widersetzt sich
Weisungen, hält Termine nicht ein, lässt Bewährungshelfer nicht an
sich heran und begeht weitere Delikte wie Diebstahl oder Nötigung.
Mit Sexualstraftaten tritt er zunächst nicht mehr in Erscheinung.
Gegen eine Entfristung seiner Führungsaufsicht erhebt er Einspruch
- mit Erfolg. Im Januar 2022 läuft seine Führungsaufsicht aus -
sechs Monate später ist Ayleen tot. Hat die Justiz versagt? Hätte
der Tod von Ayleen verhindert werden können? Wohl kaum, räumt auch
die Freiburger Anwältin von Ayleens hinterbliebener Familie ein.
Dennoch macht sie der Justiz schwere Vorwürfe. Jan P. wird Ende
September 2023 zur Höchststrafe verurteilt: Lebenslänglich mit
anschließender Sicherungsverwahrung, außerdem stellt das Gericht
eine besondere Schwere der schuld fest. Vor Gericht zeigt sich P.
teilnahmslos. "Er hat keinerlei Empathie, spricht von dem Fall, als
rede er über Kartoffeln", berichtet auch BZ-Reporter und
Politikredakteur Frank Zimmermann. Das Gespräch führt
BZ-Redakteurin Lisa Böttinger.
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