Körperverletzung, § 223 StGB

Körperverletzung, § 223 StGB

49 Sekunden

Beschreibung

vor 3 Jahren

Definitionen zu § 223 StGB. Die Qualifikation (§ 224 StGB) wird
separat verarbeitet. 


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Danke für’s Zuhören und viel Erfolg beim Wiederholen! Herzlichst,
Jurepeat.


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