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Beschreibung
vor 3 Jahren
Einem französischen Immobilienunternehmen mit Bestand in Frankreich
und Deutschland droht die doppelte Besteuerung. Beim Wegzug nach
Frankreich wird die Wegzugsbesteuerung fällig und beim Verkauf
nochmals die Einkommensteuer – dem Doppelbesteuerungsabkommen zum
Trotz. Warum es aber mit einem Wohnungsunternehmen dennoch
funktioniert, erörtern wir in unserer neuen Podcastfolge von
„ThinkTax – Legal Insights zu Unternehmensstrukturen und Steuern“.
und Deutschland droht die doppelte Besteuerung. Beim Wegzug nach
Frankreich wird die Wegzugsbesteuerung fällig und beim Verkauf
nochmals die Einkommensteuer – dem Doppelbesteuerungsabkommen zum
Trotz. Warum es aber mit einem Wohnungsunternehmen dennoch
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