Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 10 | Von Jochen Mitschka

Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 10 | Von Jochen Mitschka

23 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Ein Standpunkt von Jochen Mitschka. Nach "Lernen vom
Untersuchungsausschuss Schweinegrippe" (1), dem Thema "Die Lage der
Menschen in Pflegeheimen" (2), einer Berichterstattung über die
Zustände in Bergamo (3) folgte: "Der Drosten-Test, die Immunität
und die zweite Welle" (4). Heute geht es um eine Anhörung über "Die
Lage der kleinen Unternehmer und Selbständigen" (5). Nils Roth und
Martin Ruland Nils Roth betreibt in Berlin eine für Europa
außergewöhnlich erfolgreiche Karaoke-Bar (6). Martin Ruland ist
Künstler und nebenberuflich Vertriebler für eine Schuhfirma,
überwiegend auf Messen tätig, und insofern auch in seinem
Nebenberuf massiv von den Regierungsmaßnahmen betroffen. Herr Roth
berichtete, dass sein Unternehmen am 14. März schließen musste. Zu
diesem Zeitpunkt hatte die Green Mango Bar 10 Jahre problemlos
existiert. Das Unternehmen ist immer noch geschlossen und keine
Öffnung ist in Aussicht. Der Senat hätte über Erleichterungen bzw.
Eröffnungen unter bestimmten Hygieneregeln gesprochen, aber Details
wären noch nicht einschätzbar. Insbesondere könne man noch nicht
absehen, ob, unter den Hygiene-Regeln, eine Wiedereröffnung
überhaupt kostendeckend möglich wäre. Das Unternehmen hatte in den
letzten Jahren jährlich ungefähr eine Million Euro als Umsatz
ausgewiesen. Derzeit arbeiten noch dreizehn Personen in Kurzarbeit
für Herrn Roth. Der Umsatz tendiert nun gegen Null. Rücklagen, die
für schwere Phasen angespart worden waren sind inzwischen
aufgebraucht. Hinzu kam, dass vor Kurzem noch eine Steuerprüfung
stattfand, die erfolgreich absolviert wurde. Das Unternehmen hätte
geprüft, ob Corona-Hilfe Teil eins bis fünf in Frage kommen könnte.
Teil eins kam nicht in Betracht, Teil zwei war das
Soforthilfeprogramm für Unternehmen bis zu zehn Mitarbeiter,
Coronahilfe drei kam auch nicht in Frage, weil die Art des
Unternehmens nicht passte. Als Corona-Hilfe vier ausgelobt wurde,
hatte das Unternehmen einen Antrag gestellt, erzählte Herr Roth,
weil diese Hilfe kulturelle Unternehmen, unter anderem auch Clubs,
betraf. Dann wurde über die Definition eines "Clubs" nachgedacht.
In dem Karaoke-Unternehmen ist der Gast selbst der Darsteller,
meinte Herr Roth, und erklärte so, dass es sich durchaus um einen
Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt handeln würde. Also hätte
das Unternehmen lediglich 25.000 Euro an Unterstützung beantragt,
wobei es um die Deckung von laufenden Kosten ging. Da durch die
Schließung die Kosten reduziert werden konnten, hätte das Geld
vielleicht für die reinen laufenden Kosten von drei Monaten
gereicht. Aber nach vierzehn Tagen wäre die Ablehnung gekommen. Der
"kulturelle Beitrag" wäre nicht vorhanden, hieß es in der
Ablehnung. Es erfolgte ein Verweis auf Coronahilfe fünf. Diese
fünfte Hilfe betraf Gastronomiebetriebe. Eine Möglichkeit wäre
gewesen, einen Tilgungszuschuss zu einem Darlehen zu beantragen,
das man vorher bei der KfW beantragt haben musste. Wenn das
Darlehen gewährt wurde, konnte man den Tilgungszuschuss beantragen.
Im Fall des Unternehmens wäre ein Darlehen genehmigt worden. Aber
Herr Roth hatte nicht den herkömmlichen Schnellkredit mit über 3%
Zinsen beantragt, sondern in Absprache mit der Hausbank des
Unternehmens ein Darlehen mit eher marktüblichen 1,04% Zinsen
beantragt. Dann wäre lange nichts passiert…weiterlesen hier:
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