Deliktsrecht Folge 3: Sonstige Rechtsgüter des § 823 Abs. 1 BGB

Deliktsrecht Folge 3: Sonstige Rechtsgüter des § 823 Abs. 1 BGB

Beschreibung

vor 4 Jahren
Noch mehr absolute Rechte: Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht
am eigenen Namen, Ehrschutz, Privatsphäre, Recht am eigenen Bild,
Personen der Zeitgeschichte, Recht am eingerichteten und ausgeübten
Gewerbebetrieb

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

freimut
Fürth
15
15
:
: