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Wie wechselt man die gesetzliche Krankenkasse?

 

In Deutschland besteht die sog. Krankenversicherungspflicht. Man
muss also entweder in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder
in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) Mitglied sein.

 

Um in die PKV zu wechseln sind einige Voraussetzungen zu
erfüllen, wie z.B. selbstständig sein oder als Arbeitnehmer die
sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten. Diese
Grenze wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt und beträgt
im Jahr 2020: 62.550 Euro jährlich.

 

Ist man Pflicht- oder freiwilliges Mitglied in der GKV, kann man
auch innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen wechseln.

 

Warum lohnt sich u.U. ein Wechsel?

 

Die grundsätzlichen Leistungen der GKV sind identisch, da sie im
Sozialgesetzbuch geregelt sind. Allerdings bieten viele
Krankenkassen noch zusätzliche Extras an, wie z.B. die Übernahme
der professionellen Zahnreinigung, Erstattungen für Homöopathie,
Schutzimpfungen, Bonusprogramme, etc.

 

Der Beitragssatz liegt einheitlich bei 14% plus 0,6% für das
Krankengeld.

Lediglich der Zusatzbeitrag ist von GKV zu GKV individuell. Im
Schnitt liegt dieser bei 1,1%.

 

Link zum Krankenkassenvergleich*:

https://vgk24.de/krankenkassenvergleich/?vid=WI-5785-1&agent=on

 

 

Kündigungsfrist: zwei Monate zum Monatsende

 

Zum bzw. nach Ablauf der Bindefrist von 18 Monaten kann man ohne
Probleme die Krankenkasse wechseln.

Lediglich die Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum
Monatsende muss eingehalten werden.

Die Bindefrist - also quasi die "Mindestvertragslaufzeit" -
beträgt ab 2021 nur noch 12 anstatt 18 Monate.

 

 

Mehr Informationen erhaltet Ihr in dieser Episode.

 

 

Link zum Krankenkassenvergleich*:

https://vgk24.de/krankenkassenvergleich/?vid=WI-5785-1&agent=on
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„VGP-127 GKV wechseln“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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