WWF erwartet Natura2000-Vertragsverletzungsverfahren
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vor 4 Jahren
04.05 Min / Christine Brugger, Karin Stangl, Dominik Zamojski Der
WWF geht davon aus, dass die europäische Kommission ein neuerliches
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich aufgrund mangelhafter
Natura2000-Schutzgebiets-Ausweisungen vorbereitet. Der WWF hatte
Beschwerde zur Isel in Osttirol eingereicht, wo aus Sicht des WWF
wesentliche Bereiche der Zubringerflüsse in der Schutzausweisung
fehlen. In einem Antwortschreiben sieht die EU-Kommission im
Zusammenhang mit geplanten Kraftwerksprojekten in der Iselregion
ausreichende Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen die
FFH-Richtlinie und damit gegen EU-Recht. LHStv. Ingrid Felipe
verweist darauf, dass die EU-Kommission das
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen unzureichender
Natura2000-Ausweisungen im Sommer 2019 eingestellt hat. Außerdem
habe die EU-Kommission in ihrem Schreiben an den WWF auch
mitgeteilt, dass allein die Beschwerde zur Iselausweisung kein
Verfahren auslösen werde, dass die Angelegenheit aber im Rahmen
eines wesentlich umfassenderen Verfahrens mitgeprüft werden könnte.
Wir haben zunächst bei Christoph Walser vom WWF nachgefragt:
WWF geht davon aus, dass die europäische Kommission ein neuerliches
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich aufgrund mangelhafter
Natura2000-Schutzgebiets-Ausweisungen vorbereitet. Der WWF hatte
Beschwerde zur Isel in Osttirol eingereicht, wo aus Sicht des WWF
wesentliche Bereiche der Zubringerflüsse in der Schutzausweisung
fehlen. In einem Antwortschreiben sieht die EU-Kommission im
Zusammenhang mit geplanten Kraftwerksprojekten in der Iselregion
ausreichende Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen die
FFH-Richtlinie und damit gegen EU-Recht. LHStv. Ingrid Felipe
verweist darauf, dass die EU-Kommission das
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen unzureichender
Natura2000-Ausweisungen im Sommer 2019 eingestellt hat. Außerdem
habe die EU-Kommission in ihrem Schreiben an den WWF auch
mitgeteilt, dass allein die Beschwerde zur Iselausweisung kein
Verfahren auslösen werde, dass die Angelegenheit aber im Rahmen
eines wesentlich umfassenderen Verfahrens mitgeprüft werden könnte.
Wir haben zunächst bei Christoph Walser vom WWF nachgefragt:
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