Paukenschlag! Urteil des BVerfG zur partiellen Impfpflicht!

Paukenschlag! Urteil des BVerfG zur partiellen Impfpflicht!

9 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 27.04.2022
zur Frage geurteilt, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht
verfassungsgemäß ist. Die Entscheidung überrascht im Ergebnis und
auch wie sie zu Stande gekommen ist. Ferner ist die Entscheidung
erst ca. 3 Wochen später veröffentlicht worden. Das mag ein Zufall
sein, ist dennoch ungewöhnlich. Im stillen Kämmerlein und ohne
mündliche Verhandlung kam das Bundesverfassungsgericht in dieser
wichtigen Rechtsfrage, die mehr als 100.000 Mitarbeiter betrifft,
zu einer Antwort die nicht überzeugt. Art. 2 GG ist betroffen und
mit der gesetzlichen Regelung im Infektionsschutzgesetz wird in die
körperliche Unversehrtheit eingegriffen. Dies wird in der
Entscheidung bejaht. Das Gericht sieht dies im Ergebnis als
gerechtfertigt an. Ferner ist das BVerfG der Meinung, dass der
Art.12 GG und die freie Berufsausübung nicht durch die Regelung des
Infektionsschutzgesetz zur partiellen Impfpflicht beeinträchtigt
wird. Was bedeutet dieses Urteil für die betroffenen Arbeitnehmer
und im Verhältnis zum Gesundheitsamt? Diese Fragen beantworten wir
dir in dieser und der vorhergehenden Folge. ——————————
Rechtsanwälte Wulf & Collegen Breite Straße 54 Breiter Weg 31
39576 Stendal 39104 Magdeburg info@kanzlei-wulf.de
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ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und
YouTube-Kanal. Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei
Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal. Ich
beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen
und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums
Arbeitsrecht. Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle
Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und
europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die
juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen
kann. Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in
Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen
Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio,
Zeitungen als auch in Podcasts. Ich bin Vortragsredner, Speaker und
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