Wann darf ich die Arbeit verweigern? Arbeit auf Abruf!

Wann darf ich die Arbeit verweigern? Arbeit auf Abruf!

21 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Wunsch des Arbeitgebers ist es, den Mitarbeiter so flexibel wie
möglich einzusetzen. Das betrifft den fachlichen und, in der
heutigen Zeit noch wichtiger, den zeitlichen Bereich. Das was der
Arbeitgeber meint zu dürfen und das was er nach den Gesetz
tatsächlich darf, klafft weit auseinander. Das wurde durch die
Änderung des § 12 Abs. 3 S.1 TzBfG in Verbindung mit §2 NachwG seit
dem 01.08.2022 noch verstärkt. Fehlerhafte Kenntnisse des
Arbeitgeber führen dazu, dass der Mitarbeiter berechtigt die Arbeit
verweigern und dennoch sein en Lohn verlangen darf. Mein Name ist
Sandro Wulf. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Herzlich Willkommen zu einer Folge meines Podcast "einfach recht".
----------------------- In den Unternehmen fehlen Mitarbeiter. Das
ist im Jahr 2022 nichts neues. Im Advent diesen Jahres wird das
noch deutlicher und verstärkt durch die Erkältungswelle, die den
Kreis der Mitarbeiter lichtet. Die Kinderkrankenhäuser sind
überlastet und die Eltern sind in der Doppelbelastung eingebunden.
Die kommenden Feiertage und die fehlenden Arbeitstage machen es für
alle nicht leichter noch das die Unternehmen wirtschaftlich durch
diese anspruchsvolle Zeit kommen. Die Unternehmen müssen flexibel
geführt werden. Die Besetzung der Arbeitsplätze muss durch
kurzfristige Entscheidungen abgesichert werden. Das geht sehr
häufig nicht mehr mit langfristigen Personalentscheidungen. Da
stellen sich folgende Fragen: 1. Wie spontan kann ein Mitarbeiter
eingesetzt werden? 2. Muss      der
Arbeitgeber eine Ankündigungsfrist einhalten? 3. Darf
     der Mitarbeiter die Arbeitsaufnahme
bei zu kurzfristiger Anweisung verweigern? Mein Name ist Sandro
Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und YouTube-Kanal. Ich
bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen
mit Standorten in Magdeburg und Stendal. Ich beantworte
Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am
Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht.
Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und
Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen
Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache
übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann. Ich war im Fokus für
die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert. Gerade wegen
der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt
Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in
Podcasts. Ich bin Vortragsredner, Speaker und halte Keynotes. Hier
erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de
https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ
https://www.facebook.com/@einfachrecht
https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/
https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv
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uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den
Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der
Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und
mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du
hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen
und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du
ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team
der Kanzlei Wulf & Collegen. --- Send in a voice message:
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