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Beschreibung
vor 2 Jahren
Nahezu jeder von uns hat stets ein Handy bei sich. So auch bei der
Arbeit. Und das Mobiltelefon benötigt dann auch irgendwann wieder
Strom. Also einfach das Ladekabel am Arbeitsplatz in die Steckdose
stöpseln und aufladen? Nicht unbedingt eine gute Idee. Denn das
kann arbeitsrechtliche oder sogar strafrechtliche Folgen mit sich
bringen, da der Strom aus der Steckdose am Arbeitsplatz ein
Betriebsmittel ist. Wenn dieser ohne Erlaubnis entwendet wird,
macht sich der Arbeitnehmer genaugenommen sogar strafbar. Es kommt
auf den Einzelfall und darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart
ist. Wie die Gerichte in solchen Fällen entschieden haben, darauf
geht es in dieser Folge „Einfach Recht“.
Arbeit. Und das Mobiltelefon benötigt dann auch irgendwann wieder
Strom. Also einfach das Ladekabel am Arbeitsplatz in die Steckdose
stöpseln und aufladen? Nicht unbedingt eine gute Idee. Denn das
kann arbeitsrechtliche oder sogar strafrechtliche Folgen mit sich
bringen, da der Strom aus der Steckdose am Arbeitsplatz ein
Betriebsmittel ist. Wenn dieser ohne Erlaubnis entwendet wird,
macht sich der Arbeitnehmer genaugenommen sogar strafbar. Es kommt
auf den Einzelfall und darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart
ist. Wie die Gerichte in solchen Fällen entschieden haben, darauf
geht es in dieser Folge „Einfach Recht“.
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