Folge 2: Benannte Rechtsgüter des § 823 Abs. 1 BGB

Folge 2: Benannte Rechtsgüter des § 823 Abs. 1 BGB

vor 7 Jahren
Vorlesung Delikts- und Schadensrecht
1 Stunde 28 Minuten
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Beschreibung

vor 7 Jahren
Verletzungserfolg des § 823 I; Explizit geschützte Rechtsgüter des
§ 823 I; Schutzgüter Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum
(inkl. Weiterfresserschäden und Nutzungsbeeinträchtigungen)
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