Kündigung wegen »Hatespeech«

Kündigung wegen »Hatespeech«

Keine Vertraulichkeit der Chatinhalte
10 Minuten

Beschreibung

vor 7 Monaten
Das Bundesarbeitsgericht verhandelte am 24.8.2023 (2 AZR 17/23)
über eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers. Dieser hatte
sich in einer geschlossenen WhatsApp-Gruppe mit 6 Mitgliedern in
beleidigender, rassistischer und fremdenfeindlicher Weise über den
Arbeitgeber und Arbeitskollegen geäußert. Das Bundesarbeitsgericht
hat entschieden, dass der Arbeitnehmer in diesem Fall nicht auf die
Vertraulichkeit der Chatinhalte bauen durfte.

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