Status-Quo Corona Soforthilfe für Personal Trainer

Status-Quo Corona Soforthilfe für Personal Trainer

051: Viele Kollegen fragen sich, ob sie etwas zurückzahlen müssen. Und wenn ja, wie viel.
32 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
051: Was gibt es Neues bei der Corona Soforthilfe? Was solltest Du
tun, damit Du keine rechtlichen Probleme bekommst? Die
Antragstellungen für die Corona-Soforthilfe sind ja zum 31.05.2020
beendet worden. Bis dahin konnte jeder, der einen
Liquiditätsengpass hat, diese Hilfe beantragen. Auch, wenn es in
den Bundesländern zum Teil sehr unterschiedlich gehandhabt wurde,
hoffe ich, dass es bei allen Antragstellern am Ende doch gut
geklappt hat. Anfänglich kursierten wahre "Horror-Szenarios" in den
sozialen Netzwerken. Bis hin zu Strafprozessen wegen Falschaussagen
uvm. Lassen wir mal "die Kuh im Dorf" und halten Folgendes fest.
Ein jeder Personal Trainer sollte für seine berufliche Tätigkeit
einen kompetenten Steuerberater an der Seite haben. Daher auch der
wichtigste Rat: Bitte spreche ihn genau jetzt an und kläre mit ihm,
ob Du ein Teil oder leider den Gesamtbetrag der Corona-Soforthilfe
zurückzahlen musst. In NRW wurden im Juli erste eMails verschickt
mit Bitte um Klärung. Dies wurde mittlerweile eingestellt, weil es
zu großer Verwirrung geführt hat. Dort hieß es:
"Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind verpflichtet, den
Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der
tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum." Wichtig dabei
ist, dass die Betrachtung, ob was zurückgezahlt werden muss oder
nicht, sich genau auf den beantragten Zeitraum bezieht. Habe ich
also z.B. am 30.03. den Antrag gestellt, gilt der
Vergleichszeitraum vom 30.03. bis 30.06.2019. Da aber z.B.
Umsatzeinbußen durch Corona sich ja auch erst in späteren Monaten
bemerkbar machen können, war die Hoffnung, dass hier eine
großzügigere Regelung z.B. über die Einkommenssteuererklärung 2020
erfolgen kann. Dies scheint sich leider nicht zu bewahrheiten.
Bevor nun noch mehr Unsicherheit entsteht, empfehle ich Dir
dringend, Dich zeitnah mit Deinem Steuerberater bzgl. der
Rückzahlungsverpflichtung der Corona-Soforthilfe zu beraten. Auf
folgender Homepage kannst Du Dich bzgl. des Rückmeldeverfahrens in
NRW sehr gut informieren. Ich bin mir sicher, dass soetwas auch für
andere Bundesländer existiert. Informiere Dich über Deinen
Steuerberater dazu.
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren
Ich hoffe sehr, dass ich Dir mit meiner heutigen Podcast-Folge eine
gute Unterstützung den Umgang mit diesem sensiblen Thema bieten
kann. Mir ist es wichtig, dass Du keine Probleme mit der
Rückzahlungsverpflichtung der Corona-Soforthiolfe bekommst. Ich
wünsche ich Dir nun viel Spaß beim Zuhören und gute persönliche
Lösungen. Ich möchte es nicht vergessen, Dich recht herzlich zu
meinem Online-Seminar "Existenzgründung Personal Training" am
19.09.2020 einzuladen. In diesem Seminar werde ich Dir alles
vermitteln, damit Du ein nachhaltiges und erfolgreiches Personal
Training Business starten kannst. Alle weitere Informationen dazu
findest Du hier...
https://eginhard-kiess.de/onlineseminar-existenzgruendung-personal-training/
Wenn Du weitere Fragen an mich hast bzw. Themenvorschläge, dann
melde Dich gerne über meine Homepage: www.eginhard-kiess.de Nutze
auch meinen Blog, um über weitere interessante Themen rund um die
PREMIUM Dienstleistung Personal Training informiert zu sein.
https://eginhard-kiess.de/blog-personal-training/ Natürlich freue
ich mich auch über eine positive Bewertung in den diversen Medien
oder über einen Kommentar unter meiner Podcast-Seite. PS: Im
November startet mein nächstes Mentorship-Programm. Baue Dir in 6
Monaten Schritt für Schritt strategisch und zielgerichtet Dein
professionelles Personal Training Business auf. Sei mit dabei! Alle
weiteren Informationen findest Du hier:
https://eginhard-kiess.de/mentorship/

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