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Beschreibung
vor 2 Jahren
Noch § 15 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Abtretung (§§
398 ff BGB): Schutz des Schuldners, Schutz des gutgläubigen
Zessionars, Besonderheiten der Sicherungszession, Gesetzlicher
Forderungsübergang (cessio legis); Schuldübernahme: Befreiende
(privative) Schuldübernahme (§§ 414 ff BGB)
398 ff BGB): Schutz des Schuldners, Schutz des gutgläubigen
Zessionars, Besonderheiten der Sicherungszession, Gesetzlicher
Forderungsübergang (cessio legis); Schuldübernahme: Befreiende
(privative) Schuldübernahme (§§ 414 ff BGB)
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