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Beschreibung
vor 7 Jahren
Immer wieder werden konfessionslose Bewerber bei
Stellenausschreibungen von kirchlichen Arbeitgebern benachteiligt
oder Arbeitnehmern wird nach einem Austritt aus der Kirche oder im
Falle einer Wiederverheiratung das kirchliche Arbeitsverhältnis
gekündigt. Ist das rechtmäßig?
Stellenausschreibungen von kirchlichen Arbeitgebern benachteiligt
oder Arbeitnehmern wird nach einem Austritt aus der Kirche oder im
Falle einer Wiederverheiratung das kirchliche Arbeitsverhältnis
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