Wirtschaftsnews vom 26.Februar 2010

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vor 16 Jahren

Die Wirtschaftsnachrichten vom 
26. Februar 2010:


Themen heute:
   


Pro Generika  kritisiert
BKK-Gemeinschaftsunternehmen spectrum|K ; UmweltBank
begibt neues Genussrecht; Union
Investment erinnert Riester-Sparer an
Zulagenantrag


 


1.


Apotheken haben sich leidvoll daran gewöhnen müssen, dass
die Umsetzung der Arzneimittelrabattverträge mit erheblichem
bürokratischem Mehraufwand verbunden ist. Nun legte das
BKK-Gemeinschaftsunternehmen
spectrum|K noch die berühmte "Schippe drauf".
In einem Fax forderte es die Apotheken auf, "vorrangig das
rabattierte Arzneimittel abzugeben, welches von dem
wirtschaftlichsten Rabattvertragspartner angeboten wird."
Peter Schmidt, Geschäftsführer des
Branchenverbandes Pro Generika, hat für diese
Vorgehensweise nur einen Kommentar: "Letztlich macht spectrum|K
damit die Grundidee seiner eigenen Rabattverträge zur
Farce!"  Das BKK-Unternehmen hatte sich vor der
Ausschreibung damit gerühmt, im Gegensatz zur AOK pro Gebietslos
und Wirkstoff Verträge mit vier Partnern abzuschließen. Mit den
nun einseitig aufgestellten Verfahrensregeln rudert spectrum|K
wieder zurück. Für die Versicherten der 79 Betriebskrankenkassen,
für die die Ausschreibung durchgeführt wurde, soll es nach Willen
des Unternehmens trotz der möglichen Auswahl aus vier Produkten
immer nur ein Arzneimittel geben: nämlich das Billigste.


 


2.


Die UmweltBank begibt zur weiteren
Unterlegung ihres erfolgreichen Wachstums ein neues Genussrecht
mit einem Volumen von rund 5,5 Mio. Euro. Die Verzinsung des
Genussrechts beträgt 4,5 Prozent p.a., der anfängliche
Verkaufskurs liegt bei 100 Prozent. Der Erwerb und die Verwahrung
erfolgen gebührenfrei.  Die UmweltBank bietet
eine attraktive Möglichkeit, sich direkt am erfolgreichen
Geschäftsmodell der ökologischen Förderbank zu beteiligen. Das
Genussrechtskapital stärkt die Eigenkapitalbasis und trägt so
dazu bei, weitere zukunftsfähige Projekte zu finanzieren, die zum
Klimaschutz beitragen.


 3.                                                                                                                                       


Riester-Sparer belohnt der Staat mit
jährlichen Zulagen von bis zu 300 Euro pro Person und eventuell
zusätzlichen Steuervorteilen.  Mit der
Steuererklärung wird die Bescheinigung nach § 10 a EStG
eingereicht, in der der Anbieter die geleisteten
Altersvorsorgebeiträge ausweist. Voraussetzung für den Erhalt der
Zulagen ist der Dauerzulagenantrag.
 Wolfram Erling, Leiter
Zukunftsvorsorge bei der Fondsgesellschaft Union
Investment ". Jeder Kunde sollte einen
Dauerzulagenantrag ausfüllen. Denn ist dieser einmal eingereicht,
beantragt der Anbieter in Zukunft die Förderung automatisch. Ohne
Zulagen verliert der Sparer bares
Geld". 


 


 


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http://www.was-audio.de/aanews/News20100226.mp3


 

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