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Die Wirtschaftsnachrichten vom  26. Februar
2010:

Themen heute:    

Pro Generika  kritisiert
BKK-Gemeinschaftsunternehmen spectrum|K ; UmweltBank
begibt neues Genussrecht; Union Investment
erinnert Riester-Sparer an Zulagenantrag

 

1.

Apotheken haben sich leidvoll daran gewöhnen müssen, dass die
Umsetzung der Arzneimittelrabattverträge mit erheblichem
bürokratischem Mehraufwand verbunden ist. Nun legte das
BKK-Gemeinschaftsunternehmen spectrum|K noch die
berühmte "Schippe drauf". In einem Fax forderte es die Apotheken
auf, "vorrangig das rabattierte Arzneimittel abzugeben, welches
von dem wirtschaftlichsten Rabattvertragspartner angeboten wird."
Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes
Pro Generika, hat für diese Vorgehensweise nur einen
Kommentar: "Letztlich macht spectrum|K damit die Grundidee seiner
eigenen Rabattverträge zur Farce!"  Das BKK-Unternehmen
hatte sich vor der Ausschreibung damit gerühmt, im Gegensatz zur
AOK pro Gebietslos und Wirkstoff Verträge mit vier Partnern
abzuschließen. Mit den nun einseitig aufgestellten
Verfahrensregeln rudert spectrum|K wieder zurück. Für die
Versicherten der 79 Betriebskrankenkassen, für die die
Ausschreibung durchgeführt wurde, soll es nach Willen des
Unternehmens trotz der möglichen Auswahl aus vier Produkten immer
nur ein Arzneimittel geben: nämlich das Billigste.

 

2.

Die UmweltBank begibt zur weiteren Unterlegung ihres
erfolgreichen Wachstums ein neues Genussrecht mit einem Volumen
von rund 5,5 Mio. Euro. Die Verzinsung des Genussrechts beträgt
4,5 Prozent p.a., der anfängliche Verkaufskurs liegt bei 100
Prozent. Der Erwerb und die Verwahrung erfolgen
gebührenfrei.  Die UmweltBank bietet eine attraktive
Möglichkeit, sich direkt am erfolgreichen Geschäftsmodell der
ökologischen Förderbank zu beteiligen. Das Genussrechtskapital
stärkt die Eigenkapitalbasis und trägt so dazu bei, weitere
zukunftsfähige Projekte zu finanzieren, die zum Klimaschutz
beitragen.

 3.                                                                                                                                       

Riester-Sparer belohnt der Staat mit jährlichen Zulagen
von bis zu 300 Euro pro Person und eventuell zusätzlichen
Steuervorteilen.  Mit der Steuererklärung wird die
Bescheinigung nach § 10 a EStG eingereicht, in der der Anbieter
die geleisteten Altersvorsorgebeiträge ausweist. Voraussetzung
für den Erhalt der Zulagen ist der Dauerzulagenantrag.
 Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei der
Fondsgesellschaft Union Investment ". Jeder Kunde sollte
einen Dauerzulagenantrag ausfüllen. Denn ist dieser einmal
eingereicht, beantragt der Anbieter in Zukunft die Förderung
automatisch. Ohne Zulagen verliert der Sparer bares Geld". 

 

 

Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

http://www.was-audio.de/aanews/News20100226.mp3

 
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„Wirtschaftsnews vom 26.Februar 2010“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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