Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft Archiv
172 Episoden
1 Stunde 4 Minuten
Wer hätte gedacht, dass das Beamtenrecht so polarisierend wirken kann? Daher sprechen wir über Kritik, freuen uns über Hörerzahlen, lassen uns von der Vergangenheit einholen und blicken in die Zukunft.
Viel Vergnügen beim Hören!
Ich bin auf dem Sprung in den Urlaub, daher ist der Begleittext kürzer als sonst, aber das gibt es ohnehin alles zum Nachhören.
Zeitmarken
00:00:00 – Beamtenkommentare und -kontroversen: Umgang mit negativen Kommentaren und die Frage, ob Stammtisch-Rants doch nicht das Schlechteste waren? Dazu Therapie und bunte Haare.
00:33:00 – Smartphone über Tasten sperren, um biometrische Erkennung zu blockieren.
00:35:00 – Gäste der Rechtsbelehrung in der Rechtsprechung (Dr. Marcus Wünschelbaum in „Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128“ und Dr. Christoph Engel-Bunsas in „Das Recht an der eigenen Stimme – Rechtsbelehrung 138 )“.
00:37:00 – GEMA gegen OpenAI – Urteil und Einschränkungen der KI-Nutzung für Rechtsberatung?
00:50:30 – Unsere aktuellen Hörerzahlen.
00:56:00 – Die private Frage an die Podcaster.
Der Beitrag Kritiker, Hörerzahlen, Haarfarben und Therapie – Obiter Dictum 17 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Viel Vergnügen beim Hören!
Ich bin auf dem Sprung in den Urlaub, daher ist der Begleittext kürzer als sonst, aber das gibt es ohnehin alles zum Nachhören.
Zeitmarken
00:00:00 – Beamtenkommentare und -kontroversen: Umgang mit negativen Kommentaren und die Frage, ob Stammtisch-Rants doch nicht das Schlechteste waren? Dazu Therapie und bunte Haare.
00:33:00 – Smartphone über Tasten sperren, um biometrische Erkennung zu blockieren.
00:35:00 – Gäste der Rechtsbelehrung in der Rechtsprechung (Dr. Marcus Wünschelbaum in „Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128“ und Dr. Christoph Engel-Bunsas in „Das Recht an der eigenen Stimme – Rechtsbelehrung 138 )“.
00:37:00 – GEMA gegen OpenAI – Urteil und Einschränkungen der KI-Nutzung für Rechtsberatung?
00:50:30 – Unsere aktuellen Hörerzahlen.
00:56:00 – Die private Frage an die Podcaster.
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1 Stunde 44 Minuten
Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland stehen im Beamtenverhältnis. Sie arbeiten in Verwaltungen, Schulen, Gerichten oder bei der Polizei. Damit prägt das Beamtentum nicht nur den öffentlichen Dienst, sondern idealerweise auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat.
Doch was bedeutet das Beamtenverhältnis konkret? Welche Rechte, Pflichten und Grenzen gelten im Dienst und darüber hinaus? Und wie viel Neutralität, Loyalität und persönliche Freiheit verträgt dieses besondere Verhältnis zwischen Staat und Individuum? Um all diese Fragen geht es in der heutigen Episode, die sich ganz dem Thema „Beamtenrecht“ widmet.
Aufgaben, Verantwortung und Disziplin
Wir sprechen über die historischen Ursprünge und rechtlichen Grundlagen des Beamtentums, die Beamtenlaufbahn, über Pflichten, Verantwortung und Konsequenzen, von Entlassungsgründen bis zu disziplinarischen Maßnahmen bei Machtmissbrauch oder Korruption.
Voraussetzungen und Eignung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Zugangsvoraussetzungen und der persönlichen Eignung. Welche Rolle spielen charakterliche Zuverlässigkeit, politische Neutralität oder frühere Verfehlungen? Ebenso diskutieren wir gesellschaftliche Fragen, etwa, ob Beamte häufiger aus privilegierten Schichten stammen und wie stark der Servicegedanke im öffentlichen Dienst tatsächlich gelebt wird.
Zwischen Loyalität und Privatleben
Zum Schluss geht es um das Spannungsfeld zwischen Dienstpflicht und Privatsphäre. Welche Grenzen setzt das Beamtenrecht bei politischem Engagement, öffentlicher Kritik oder persönlichen Überzeugungen und wie lassen sich Familie und Beruf im Staatsdienst miteinander vereinbaren? Ist z.B. die Mitgliedschaft in einer als gesichert rechtsextrem geltenden Partei ein Grund jemandem die Beamtenlaufbahn zu versagen?
Unsere Gästin
Zu Gast ist Sindy, Beamtin im höheren Dienst einer Bundesbehörde und dort in der Rechtsabteilung tätig. Sie ist privat bei uns zu Gast und bleibt anonym, warum, erfahrt Ihr in der Episode.
Wir bedanken uns herzlich bei Sindy für den Besuch und die anschaulichen Einblicke in das Beamtenrecht und wünschen euch viel Vergnügen beim Hören!
Viel Vergnügen beim Zuhören!
00:00:00 – Vorstellung der Gästin und des Themas.
00:04:30 – Warum gibt es Beamte, und seit wann existiert das Beamtentum?
00:10:00 – Was bedeutet der Beamtenstatus, und welche Aufgaben dürfen Beamten übertragen werden?
00:17:00 – Unter welchen Umständen können Beamte entlassen werden?
00:30:00 – Korruption, Machtmissbrauch und die Folgen dienstlicher Vergehen.
00:31:30 – Der Weg zur Verbeamtung: Widerrufs-, Probe- und Lebenszeitverhältnis.
00:39:00 – Welche Voraussetzungen gelten für die Beamtenlaufbahn?
00:43:00 – Politische Neutralität als Eignungskriterium: Steht eine Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Partei dem entgegen?
00:53:30 – Charakterliche Eignung und Vorstrafen als Hinderungsgrund.
00:55:00 – Gehören Beamte eher der sozialen Oberschicht an?
01:00:30 – Gibt es Altersgrenzen für den Einstieg in den Beamtenstatus?
01:02:00 – Kommt der Servicegedanke bei Beamten zu kurz?
01:16:00 – Wohlverhaltens- und Neutralitätspflichten im Privatleben.
01:23:00 – Dürfen Beamte ihre Dienstherren und den Staat kritisieren?
01:30:00 – Müssen Beamte sich rechtswidrigen Anweisungen widersetzen – ein Bollwerk gegen den Faschismus?
01:39:00 – Vereinbarkeit der Beamtentätigkeit mit dem Familienleben.
In der Episode angesprochene Rechtsfälle
Ein administrativer Verfassungsschutz – Veröffentlicht in: Verfassungsblog (Berlin), Von: Sofiane Benamor.
Parteimitgliedschaft als Ausschlusskriterium – Veröffentlicht in: Verfassungsblog (Leipzig/Berlin), Von: Dr. Andreas Nitschke.
Polizei-Tweet: Disziplinarverfahren gegen Aslan beendet – Veröffentlicht in: Legal Tribune Online (LTO), Köln, Von: LTO-Redaktion.
Polizisten in der AfD: Grötsch erwägt Dienstentlassung – Veröffentlicht in: Legal Tribune Online (LTO), Berlin, Von: dpa / LTO-Redaktion.
‚Reichsbürger‘: Bezüge von Lehrerin zu Recht gekürzt – Veröffentlicht in: Legal Tribune Online (LTO), Stuttgart/Sigmaringen, Von: dpa / LTO-Redaktion.
Remonstration an der Grenze – Veröffentlicht in: Verfassungsblog (Berlin), Von: Dr. Andreas Nitschke & Prof. Dr. Klaus Krebs.
Tätowierte Polizisten: Blumen sind erlaubt – Veröffentlicht in: Legal Tribune Online (LTO), Berlin, Von: Hasso Suliak.
Verfassungsfeinde als Spitzenbeamte? – Veröffentlicht in: Legal Tribune Online (LTO), Berlin Von: Dr. Markus Sehl & Oscar Genter.
Der Beitrag Beamte haben Recht – Rechtsbelehrung 141 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Doch was bedeutet das Beamtenverhältnis konkret? Welche Rechte, Pflichten und Grenzen gelten im Dienst und darüber hinaus? Und wie viel Neutralität, Loyalität und persönliche Freiheit verträgt dieses besondere Verhältnis zwischen Staat und Individuum? Um all diese Fragen geht es in der heutigen Episode, die sich ganz dem Thema „Beamtenrecht“ widmet.
Aufgaben, Verantwortung und Disziplin
Wir sprechen über die historischen Ursprünge und rechtlichen Grundlagen des Beamtentums, die Beamtenlaufbahn, über Pflichten, Verantwortung und Konsequenzen, von Entlassungsgründen bis zu disziplinarischen Maßnahmen bei Machtmissbrauch oder Korruption.
Voraussetzungen und Eignung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Zugangsvoraussetzungen und der persönlichen Eignung. Welche Rolle spielen charakterliche Zuverlässigkeit, politische Neutralität oder frühere Verfehlungen? Ebenso diskutieren wir gesellschaftliche Fragen, etwa, ob Beamte häufiger aus privilegierten Schichten stammen und wie stark der Servicegedanke im öffentlichen Dienst tatsächlich gelebt wird.
Zwischen Loyalität und Privatleben
Zum Schluss geht es um das Spannungsfeld zwischen Dienstpflicht und Privatsphäre. Welche Grenzen setzt das Beamtenrecht bei politischem Engagement, öffentlicher Kritik oder persönlichen Überzeugungen und wie lassen sich Familie und Beruf im Staatsdienst miteinander vereinbaren? Ist z.B. die Mitgliedschaft in einer als gesichert rechtsextrem geltenden Partei ein Grund jemandem die Beamtenlaufbahn zu versagen?
Unsere Gästin
Zu Gast ist Sindy, Beamtin im höheren Dienst einer Bundesbehörde und dort in der Rechtsabteilung tätig. Sie ist privat bei uns zu Gast und bleibt anonym, warum, erfahrt Ihr in der Episode.
Wir bedanken uns herzlich bei Sindy für den Besuch und die anschaulichen Einblicke in das Beamtenrecht und wünschen euch viel Vergnügen beim Hören!
Viel Vergnügen beim Zuhören!
00:00:00 – Vorstellung der Gästin und des Themas.
00:04:30 – Warum gibt es Beamte, und seit wann existiert das Beamtentum?
00:10:00 – Was bedeutet der Beamtenstatus, und welche Aufgaben dürfen Beamten übertragen werden?
00:17:00 – Unter welchen Umständen können Beamte entlassen werden?
00:30:00 – Korruption, Machtmissbrauch und die Folgen dienstlicher Vergehen.
00:31:30 – Der Weg zur Verbeamtung: Widerrufs-, Probe- und Lebenszeitverhältnis.
00:39:00 – Welche Voraussetzungen gelten für die Beamtenlaufbahn?
00:43:00 – Politische Neutralität als Eignungskriterium: Steht eine Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Partei dem entgegen?
00:53:30 – Charakterliche Eignung und Vorstrafen als Hinderungsgrund.
00:55:00 – Gehören Beamte eher der sozialen Oberschicht an?
01:00:30 – Gibt es Altersgrenzen für den Einstieg in den Beamtenstatus?
01:02:00 – Kommt der Servicegedanke bei Beamten zu kurz?
01:16:00 – Wohlverhaltens- und Neutralitätspflichten im Privatleben.
01:23:00 – Dürfen Beamte ihre Dienstherren und den Staat kritisieren?
01:30:00 – Müssen Beamte sich rechtswidrigen Anweisungen widersetzen – ein Bollwerk gegen den Faschismus?
01:39:00 – Vereinbarkeit der Beamtentätigkeit mit dem Familienleben.
In der Episode angesprochene Rechtsfälle
Ein administrativer Verfassungsschutz – Veröffentlicht in: Verfassungsblog (Berlin), Von: Sofiane Benamor.
Parteimitgliedschaft als Ausschlusskriterium – Veröffentlicht in: Verfassungsblog (Leipzig/Berlin), Von: Dr. Andreas Nitschke.
Polizei-Tweet: Disziplinarverfahren gegen Aslan beendet – Veröffentlicht in: Legal Tribune Online (LTO), Köln, Von: LTO-Redaktion.
Polizisten in der AfD: Grötsch erwägt Dienstentlassung – Veröffentlicht in: Legal Tribune Online (LTO), Berlin, Von: dpa / LTO-Redaktion.
‚Reichsbürger‘: Bezüge von Lehrerin zu Recht gekürzt – Veröffentlicht in: Legal Tribune Online (LTO), Stuttgart/Sigmaringen, Von: dpa / LTO-Redaktion.
Remonstration an der Grenze – Veröffentlicht in: Verfassungsblog (Berlin), Von: Dr. Andreas Nitschke & Prof. Dr. Klaus Krebs.
Tätowierte Polizisten: Blumen sind erlaubt – Veröffentlicht in: Legal Tribune Online (LTO), Berlin, Von: Hasso Suliak.
Verfassungsfeinde als Spitzenbeamte? – Veröffentlicht in: Legal Tribune Online (LTO), Berlin Von: Dr. Markus Sehl & Oscar Genter.
Der Beitrag Beamte haben Recht – Rechtsbelehrung 141 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 35 Minuten
Es ist keineswegs neu, dass die Realität mit technischen Mitteln manipuliert wird. Schon vor über einem Jahrhundert wurden beispielsweise in Ungnade gefallene Politiker aus Fotos retuschiert. Und noch vor wenigen Jahren war der Hinweis „Photoshopped“ ein Synonym für digital veränderte Bilder.
Doch seit dem Aufkommen künstlicher Intelligenz ist es für nahezu jede und jeden möglich, schnell, einfach und kostengünstig Bilder, Videos oder sogar Stimmen anderer Menschen zu manipulieren oder vollständig nachzubilden.
Die dabei entstehenden sogenannten Deepfakes (ein Kofferwort aus „Deep Learning“ und „Fake“) können nicht nur den politischen Diskurs beeinflussen, sondern auch für einzelne Menschen schwerwiegende Folgen haben.
Sie können beispielsweise zur Täuschung über Tatsachen eingesetzt werden, Menschen beleidigen oder diffamieren und – besonders gravierend – in Form sexualisierter Deepfakes zu erheblichen psychischen und physischen Belastungen für Betroffene führen.
Angesichts der Vielzahl und Schwere der möglichen Folgen stellen wir uns in dieser Folge die Frage: Schützen uns die bestehenden Gesetze ausreichend vor Deepfakes?
Dazu haben wir mit Dr. Jessica Flint eine Expertin eingeladen, die sich intensiv mit der Verbreitung von Fake News und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten beschäftigt. Gemeinsam mit ihr werfen wir einen Blick in das Dickicht der relevanten Vorschriften, die einen rechtlichen Schutz vor Deepfakes bieten könnten.
Dr. Jessica Flint, LL.M. (Edinburgh) ist Rechtsanwältin bei der JUN Legal GmbH und Lehrbeauftragte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. In ihrer Dissertation befasste sie sich mit dem Thema „Fake News im Wahlkampf“ und untersuchte dabei die rechtlichen Herausforderungen von Desinformation in sozialen Netzwerken am Beispiel von Facebook. (LinkedIN)
Das Ergebnis fällt eher ernüchternd aus. Trotz zahlreicher rechtlicher Ansatzpunkte fehlt, zumindest nach unserer Ansicht, eine zentrale Regelung, die ein konsequentes Vorgehen gegen rechtswidrige Deepfakes erleichtern würde.
Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Flint und wünschen euch viel Vergnügen beim Zuhören!
Wie immer freuen wir uns aber auch auf eure Meinungen zu diesem Thema. Haltet ihr Deepfakes ebenfalls für ein großes Risiko? Würdet ihr euch einen eigenen „Deepfake-Paragrafen“ wünschen, oder seid ihr der Ansicht, dass die bestehenden Gesetze ausreichen? Schreibt uns!
Zeitmarken
00:00:00 – Einführung & Definition von Deepfakes: Vorstellung unserer Gästin und gemeinsame Definition, was unter Deepfakes zu verstehen ist.
00:07:30 – Täuschungswirkung & Nachbildung der Realität: Wann werden reale Personen, Orte, Gegenstände, Ereignisse oder Einrichtungen nachgebildet – und wie wirkt die Täuschung?
00:14:00 – Medium & Strafbarkeit von Deepfakes: Spielt es eine Rolle, ob ein Deepfake als Bild, Audio oder Video vorliegt? Und: Sind Deepfakes strafbar?
00:26:00 – Kennzeichnungspflichten & rechtliche Konsequenzen: Welche Kennzeichnungspflichten bestehen für Deepfakes und welche rechtlichen Folgen drohen bei Verstößen?
00:29:00 – Kennzeichnungspflichten für Privatpersonen: Gilt die Pflicht zur Kennzeichnung auch für private Nutzer:innen?
00:34:00 – Plattformverantwortung im Digital Services Act (DSA): Welche Pflichten haben Plattformbetreiber im Umgang mit Deepfakes laut DSA?
00:38:00 – Kennzeichnungspflichten für KI-Anbieter: Welche Vorgaben gelten für Anbieter von KI-Systemen im Hinblick auf synthetische Inhalte?
00:46:00 – Anbieter vs. Betreiber von KI-Systemen: Wer gilt rechtlich als Anbieter einer KI und wer lediglich als Betreiber?
00:49:00 – Kennzeichnung nach der KI-Verordnung (AI Act): Wie müssen Deepfakes gemäß der EU-KI-Verordnung gekennzeichnet werden?
00:53:00 – Folgen bei Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten: Was passiert, wenn gegen die Kennzeichnungspflicht von Deepfakes verstoßen wird?
01:00:00 – Deepfakes von Ereignissen & Gegenständen: Dürfen Produktbilder oder Ereignisdarstellungen mithilfe von Deepfakes erstellt werden?
01:11:00 – Deepfakes von Personen & Unterlassungsansprüche: Besonderheiten bei der Nachbildung von Personen und mögliche zivilrechtliche Ansprüche.
01:13:00 – Beleidigung, Verleumdung & Urheberrecht: Wie können Deepfakes Persönlichkeitsrechte verletzen oder gegen das Kunsturhebergesetz verstoßen?
01:15:00 – Hürden bei der Rechtsverfolgung: Welche praktischen und rechtlichen Schwierigkeiten bestehen bei der Verfolgung von Deepfakes?
01:20:00 – Bedarf für neue Gesetze & Plattformregulierung: Brauchen wir einen speziellen „Deepfake-Paragrafen“ oder zusätzliche Regeln für Plattformen?
Weiterführende Links
Video zur Übergabe der von über 367.000 Menschen unterstützten WeAct-Petition an das Bundesjustizministerium – unter anderem durch Autor Marcuwe Kling und Expertin Jessica Flint –, in der ein Verbot von Deepfakes mit echten Personen gefordert wird, um Demokratie und Persönlichkeitsrechte besser vor KI-Manipulation zu schützen.
„Vorbild Italien – Auch Deutschland will Deepfakes unter Strafe stellen“ – Leonie Schilling, 09/24, LTO.
„Braucht es eine Strafnorm für ‚Deepfakes‘?“ – Hasso Suliak, 09/25, LTO.
„Deepfakes: Wie Hassrede, nur schlimmer“ – Maximilian Amos, 07/2024, Beck Online, u.a. zum angesprochenem Video von Bundeskanzler a.d. Olaf Scholz.
Der Beitrag Brauchen wir ein Deepfake-Verbot? – Rechtsbelehrung 140 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Doch seit dem Aufkommen künstlicher Intelligenz ist es für nahezu jede und jeden möglich, schnell, einfach und kostengünstig Bilder, Videos oder sogar Stimmen anderer Menschen zu manipulieren oder vollständig nachzubilden.
Die dabei entstehenden sogenannten Deepfakes (ein Kofferwort aus „Deep Learning“ und „Fake“) können nicht nur den politischen Diskurs beeinflussen, sondern auch für einzelne Menschen schwerwiegende Folgen haben.
Sie können beispielsweise zur Täuschung über Tatsachen eingesetzt werden, Menschen beleidigen oder diffamieren und – besonders gravierend – in Form sexualisierter Deepfakes zu erheblichen psychischen und physischen Belastungen für Betroffene führen.
Angesichts der Vielzahl und Schwere der möglichen Folgen stellen wir uns in dieser Folge die Frage: Schützen uns die bestehenden Gesetze ausreichend vor Deepfakes?
Dazu haben wir mit Dr. Jessica Flint eine Expertin eingeladen, die sich intensiv mit der Verbreitung von Fake News und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten beschäftigt. Gemeinsam mit ihr werfen wir einen Blick in das Dickicht der relevanten Vorschriften, die einen rechtlichen Schutz vor Deepfakes bieten könnten.
Dr. Jessica Flint, LL.M. (Edinburgh) ist Rechtsanwältin bei der JUN Legal GmbH und Lehrbeauftragte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. In ihrer Dissertation befasste sie sich mit dem Thema „Fake News im Wahlkampf“ und untersuchte dabei die rechtlichen Herausforderungen von Desinformation in sozialen Netzwerken am Beispiel von Facebook. (LinkedIN)
Das Ergebnis fällt eher ernüchternd aus. Trotz zahlreicher rechtlicher Ansatzpunkte fehlt, zumindest nach unserer Ansicht, eine zentrale Regelung, die ein konsequentes Vorgehen gegen rechtswidrige Deepfakes erleichtern würde.
Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Flint und wünschen euch viel Vergnügen beim Zuhören!
Wie immer freuen wir uns aber auch auf eure Meinungen zu diesem Thema. Haltet ihr Deepfakes ebenfalls für ein großes Risiko? Würdet ihr euch einen eigenen „Deepfake-Paragrafen“ wünschen, oder seid ihr der Ansicht, dass die bestehenden Gesetze ausreichen? Schreibt uns!
Zeitmarken
00:00:00 – Einführung & Definition von Deepfakes: Vorstellung unserer Gästin und gemeinsame Definition, was unter Deepfakes zu verstehen ist.
00:07:30 – Täuschungswirkung & Nachbildung der Realität: Wann werden reale Personen, Orte, Gegenstände, Ereignisse oder Einrichtungen nachgebildet – und wie wirkt die Täuschung?
00:14:00 – Medium & Strafbarkeit von Deepfakes: Spielt es eine Rolle, ob ein Deepfake als Bild, Audio oder Video vorliegt? Und: Sind Deepfakes strafbar?
00:26:00 – Kennzeichnungspflichten & rechtliche Konsequenzen: Welche Kennzeichnungspflichten bestehen für Deepfakes und welche rechtlichen Folgen drohen bei Verstößen?
00:29:00 – Kennzeichnungspflichten für Privatpersonen: Gilt die Pflicht zur Kennzeichnung auch für private Nutzer:innen?
00:34:00 – Plattformverantwortung im Digital Services Act (DSA): Welche Pflichten haben Plattformbetreiber im Umgang mit Deepfakes laut DSA?
00:38:00 – Kennzeichnungspflichten für KI-Anbieter: Welche Vorgaben gelten für Anbieter von KI-Systemen im Hinblick auf synthetische Inhalte?
00:46:00 – Anbieter vs. Betreiber von KI-Systemen: Wer gilt rechtlich als Anbieter einer KI und wer lediglich als Betreiber?
00:49:00 – Kennzeichnung nach der KI-Verordnung (AI Act): Wie müssen Deepfakes gemäß der EU-KI-Verordnung gekennzeichnet werden?
00:53:00 – Folgen bei Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten: Was passiert, wenn gegen die Kennzeichnungspflicht von Deepfakes verstoßen wird?
01:00:00 – Deepfakes von Ereignissen & Gegenständen: Dürfen Produktbilder oder Ereignisdarstellungen mithilfe von Deepfakes erstellt werden?
01:11:00 – Deepfakes von Personen & Unterlassungsansprüche: Besonderheiten bei der Nachbildung von Personen und mögliche zivilrechtliche Ansprüche.
01:13:00 – Beleidigung, Verleumdung & Urheberrecht: Wie können Deepfakes Persönlichkeitsrechte verletzen oder gegen das Kunsturhebergesetz verstoßen?
01:15:00 – Hürden bei der Rechtsverfolgung: Welche praktischen und rechtlichen Schwierigkeiten bestehen bei der Verfolgung von Deepfakes?
01:20:00 – Bedarf für neue Gesetze & Plattformregulierung: Brauchen wir einen speziellen „Deepfake-Paragrafen“ oder zusätzliche Regeln für Plattformen?
Weiterführende Links
Video zur Übergabe der von über 367.000 Menschen unterstützten WeAct-Petition an das Bundesjustizministerium – unter anderem durch Autor Marcuwe Kling und Expertin Jessica Flint –, in der ein Verbot von Deepfakes mit echten Personen gefordert wird, um Demokratie und Persönlichkeitsrechte besser vor KI-Manipulation zu schützen.
„Vorbild Italien – Auch Deutschland will Deepfakes unter Strafe stellen“ – Leonie Schilling, 09/24, LTO.
„Braucht es eine Strafnorm für ‚Deepfakes‘?“ – Hasso Suliak, 09/25, LTO.
„Deepfakes: Wie Hassrede, nur schlimmer“ – Maximilian Amos, 07/2024, Beck Online, u.a. zum angesprochenem Video von Bundeskanzler a.d. Olaf Scholz.
Der Beitrag Brauchen wir ein Deepfake-Verbot? – Rechtsbelehrung 140 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 22 Minuten
Einen Fingerabdruck auf den Sensor legen, um das Smartphone zu entsperren, ist bequem und einfach. Aber darf der Finger auch unter Zwang von Polizeibeamten geführt werden? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in einem Beschluss von diesem Jahr bejaht (BGH, 13.03.2025, Az. 2 StR 232/24).
Eine altes Gesetz für moderne Technik
Ermittlungsbehörden dürfen nach Ansicht des BGH Beschuldigte unter Zwang dazu bringen, ihr Smartphone mittels biometrischer Verfahren freizuschalten. Begründet wird dies mit einer erkennungsdienstlichen Vorschrift aus den 1960er Jahren, die nach Auffassung des Gerichts auch auf moderne biometrische Daten anwendbar ist (§ 81b StPO).
Kritik an der Entscheidung
Die Entscheidung ist hoch umstritten. Kritiker sehen darin eine verfassungswidrige Ausweitung des Strafprozessrechts. Eine Norm, die eigentlich nur die Feststellung körperlicher Merkmale erlaubt, wird plötzlich zur Universalermächtigungsgrundlage für tiefgreifende Eingriffe in das digitale Leben. Damit geraten der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit und das IT-Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität der Endgeräte massiv unter Druck.
Diskussion mit Dr. Felix Ruppert
Dr. jur. Felix Ruppert (LinkedIn) lehrt & forscht als Akademischer Rat a.Z. an der LMU München am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und das Recht der Digitalisierung. Er ist Herausgeber der Zeitschrift für Cyberstrafrecht.
Gemeinsam mit unserem Gast Dr. Felix Ruppert, der die Entscheidung bereits scharf kritisiert hat (StV-S, 8/2025, LTO, Deutschlandfunk Kultur), sprechen wir darüber, warum die Argumentation des BGH auf wackeligen Füßen steht.
Außerdem geht es um die Rolle von Zufallsfunden, die Grenzen durch Verhältnismäßigkeit und Durchsuchungsbeschlüsse, die Frage, ob Ermittlungsbehörden mit dem Urteil einen Blankoscheck in den Händen halten, und warum die letzte Instanz wohl das Bundesverfassungsgericht sein könnte.
Praktische Fragen
Zum Schluss diskutieren wir auch die praktische Seite. Wie sollte man sich als Beschuldigter verhalten und sind biometrische Sicherungen wirklich die beste Wahl?
Wir bedanken uns herzlich bei unserem Gast und wünschen wie immer viel Vergnügen beim Hören.
Zeitmarken
00:00:00 – Einführung ins Thema und Vorstellung des Gastes
00:09:40 – „Freiwillige“ Entsperrung unter psychischem Druck – ist die Einwilligung wirksam?
00:15:00 – Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit
00:16:45 – Dreiklang: Freiwilliger Zugang, biometrische Entsperrung, technischer Zugriff ohne Mitwirkung des Besitzers
00:18:00 – Das Smartphone als zentraler Datenpunkt des modernen Menschen
00:24:00 – Zufallsfunde im Strafverfahren – dürfen sie verwertet werden?
00:27:00 – Technisches Aufbrechen, Durchsuchen von Endgeräten, Beschlagnahme von Daten & Kommunikationsüberwachung
00:33:30 – Erzwungene biometrische Entsperrung – darf man sich dagegen wehren?
00:37:30 – Welche Rechtsgrundlage gibt es für die Zwangsentsperrung?
00:45:00 – Technikoffenheit und kreative Rechtsauslegung: eine Blankovollmacht für Ermittlungsbehörden?
00:53:50 – Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht?
00:56:40 – Durchsuchungsbeschluss & Verhältnismäßigkeit als Grenzen der Zwangsentsperrung
01:04:00 – Reaktionen auf das Urteil
01:08:00 – Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise – und warum die konkrete Sachlage (Kindesmissbrauch) das Urteil beeinflusst haben könnte
01:16:00 – Zukunftsperspektiven: Welche Entwicklungen sind zu erwarten?
01:20:00 – Praktische Tipps: Wie sollte man sich verhalten?
Der Beitrag Zwangsentsperrung von Smartphones – Rechtsbelehrung 139 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Eine altes Gesetz für moderne Technik
Ermittlungsbehörden dürfen nach Ansicht des BGH Beschuldigte unter Zwang dazu bringen, ihr Smartphone mittels biometrischer Verfahren freizuschalten. Begründet wird dies mit einer erkennungsdienstlichen Vorschrift aus den 1960er Jahren, die nach Auffassung des Gerichts auch auf moderne biometrische Daten anwendbar ist (§ 81b StPO).
Kritik an der Entscheidung
Die Entscheidung ist hoch umstritten. Kritiker sehen darin eine verfassungswidrige Ausweitung des Strafprozessrechts. Eine Norm, die eigentlich nur die Feststellung körperlicher Merkmale erlaubt, wird plötzlich zur Universalermächtigungsgrundlage für tiefgreifende Eingriffe in das digitale Leben. Damit geraten der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit und das IT-Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität der Endgeräte massiv unter Druck.
Diskussion mit Dr. Felix Ruppert
Dr. jur. Felix Ruppert (LinkedIn) lehrt & forscht als Akademischer Rat a.Z. an der LMU München am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und das Recht der Digitalisierung. Er ist Herausgeber der Zeitschrift für Cyberstrafrecht.
Gemeinsam mit unserem Gast Dr. Felix Ruppert, der die Entscheidung bereits scharf kritisiert hat (StV-S, 8/2025, LTO, Deutschlandfunk Kultur), sprechen wir darüber, warum die Argumentation des BGH auf wackeligen Füßen steht.
Außerdem geht es um die Rolle von Zufallsfunden, die Grenzen durch Verhältnismäßigkeit und Durchsuchungsbeschlüsse, die Frage, ob Ermittlungsbehörden mit dem Urteil einen Blankoscheck in den Händen halten, und warum die letzte Instanz wohl das Bundesverfassungsgericht sein könnte.
Praktische Fragen
Zum Schluss diskutieren wir auch die praktische Seite. Wie sollte man sich als Beschuldigter verhalten und sind biometrische Sicherungen wirklich die beste Wahl?
Wir bedanken uns herzlich bei unserem Gast und wünschen wie immer viel Vergnügen beim Hören.
Zeitmarken
00:00:00 – Einführung ins Thema und Vorstellung des Gastes
00:09:40 – „Freiwillige“ Entsperrung unter psychischem Druck – ist die Einwilligung wirksam?
00:15:00 – Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit
00:16:45 – Dreiklang: Freiwilliger Zugang, biometrische Entsperrung, technischer Zugriff ohne Mitwirkung des Besitzers
00:18:00 – Das Smartphone als zentraler Datenpunkt des modernen Menschen
00:24:00 – Zufallsfunde im Strafverfahren – dürfen sie verwertet werden?
00:27:00 – Technisches Aufbrechen, Durchsuchen von Endgeräten, Beschlagnahme von Daten & Kommunikationsüberwachung
00:33:30 – Erzwungene biometrische Entsperrung – darf man sich dagegen wehren?
00:37:30 – Welche Rechtsgrundlage gibt es für die Zwangsentsperrung?
00:45:00 – Technikoffenheit und kreative Rechtsauslegung: eine Blankovollmacht für Ermittlungsbehörden?
00:53:50 – Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht?
00:56:40 – Durchsuchungsbeschluss & Verhältnismäßigkeit als Grenzen der Zwangsentsperrung
01:04:00 – Reaktionen auf das Urteil
01:08:00 – Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise – und warum die konkrete Sachlage (Kindesmissbrauch) das Urteil beeinflusst haben könnte
01:16:00 – Zukunftsperspektiven: Welche Entwicklungen sind zu erwarten?
01:20:00 – Praktische Tipps: Wie sollte man sich verhalten?
Der Beitrag Zwangsentsperrung von Smartphones – Rechtsbelehrung 139 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 8 Minuten
In dieser Ausgabe unseres freien Formats stellt euch zuerst Dr. Schwenke in einer fast perfekten Influencermanier sein neu erscheinendes Buch „Recht für Online-Marketing und KI“ vor:
„Recht für Online-Marketing und KI“ bietet praxisnahes Wissen zu allen wichtigen Rechtsfragen im digitalen Marketing – von der Content-Erstellung bis zum Einsatz Künstlicher Intelligenz im Unternehmen. Ideal zum Lernen und Nachschlagen.
Von dem Buch könnt ihr drei Exemplare gewinnen! Nehmt am Gewinnspiel teil, indem ihr unter diesem Beitrag oder in den begleitenden Social-Media-Beiträgen das Kennwort „Buch“ postet. Das Gewinnspiel endet am 1. Oktober 2025, und der Gewinner wird zufällig ausgewählt.
Was das eigentliche Obiter Dictum angeht, freuen wir uns ganz besonders über eure Kommentare zu den Themen Streetfotografie und Recht auf die eigene Stimme und beantworten einige in dieser Folge. Zu den letzten Folgen passt auch ein Urteil, in dem es um heimliche Videoaufnahmen in einem WG-Zimmer geht. Wir erläutern, warum solche Aufnahmen nicht automatisch strafbar sind.
Zum Abschluss beantworten wir eine „Private Frage an die Podcaster“, diesmal mit Fun und Fakten. Wenn ihr ebenfalls Fragen habt, zögert nicht, uns zu kontaktieren, sei es per Kommentar, Kontaktformular oder über soziale Netzwerke.
Ferner spielen wir das Rechtsbelehrungs-Bingo, bei dem wir uns herzlichst bei w4tsn ~> bedanken.
Wir hoffen, Ihr habt mit der Episode genauso viel Freude, wie wir bei der Aufnahme und wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg beim Gewinnspiel!
Zeitmarken
00:00:00 – Präfatio ad obiter Dictum mit Buchvorstellung und Gewinnspiel!
00:04:20 – Gewinnspiel mit Buchverlosung.
00:09:30 – Kommentare zum Recht an der eigenen Stimme: Kann man die eigene Stimme verkaufen?
00:16:30 – KI-Kritik, Technikfeindlichkeit und Zukunftsnaivität
00:20:40 – Kommentare zur Streetfotografie: Wie kann man negative, z.B. sexuell motivierte Fotos als solche erkennen?
00:28:00 – Fotografien von Kindern im öffentlichen Raum und Aufnahmen in Kriegs- und Krisengebieten.
00:35:00 – Das Rechtsbelehrungs-Bingo.
00:43:00 – Heimliche Kamera im WG-Zimmer ist nicht immer strafbar?
00:51:30 – Die private Frage an die Podcaster.
01:01:00 – Hinweise auf die Geltung des Data Act ab September.
Weiterführende Links
Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126.
Das Recht an der eigenen Stimme – Rechtsbelehrung 138.
Streetfotografie vs.Creeptografie – Rechtsbelehrung 137.
Oberlandesgericht Hamm, AZ. 4 ORs 24/25 – Urteil zu heimlichen Aufnahmen im WG-Zimmer.
„Im Detail: Fragen an den Autor von „Das Recht an der eigenen Stimme“ (Engel-Bunsas)“.
”Wir brauchen das Recht an der eigenen Stimme!” – Christoph Engel-Bunsas.
Der Beitrag Bingo, Fun-Facts und heimliche Kameraaufnahmen – Obiter Dictum 16 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
„Recht für Online-Marketing und KI“ bietet praxisnahes Wissen zu allen wichtigen Rechtsfragen im digitalen Marketing – von der Content-Erstellung bis zum Einsatz Künstlicher Intelligenz im Unternehmen. Ideal zum Lernen und Nachschlagen.
Von dem Buch könnt ihr drei Exemplare gewinnen! Nehmt am Gewinnspiel teil, indem ihr unter diesem Beitrag oder in den begleitenden Social-Media-Beiträgen das Kennwort „Buch“ postet. Das Gewinnspiel endet am 1. Oktober 2025, und der Gewinner wird zufällig ausgewählt.
Was das eigentliche Obiter Dictum angeht, freuen wir uns ganz besonders über eure Kommentare zu den Themen Streetfotografie und Recht auf die eigene Stimme und beantworten einige in dieser Folge. Zu den letzten Folgen passt auch ein Urteil, in dem es um heimliche Videoaufnahmen in einem WG-Zimmer geht. Wir erläutern, warum solche Aufnahmen nicht automatisch strafbar sind.
Zum Abschluss beantworten wir eine „Private Frage an die Podcaster“, diesmal mit Fun und Fakten. Wenn ihr ebenfalls Fragen habt, zögert nicht, uns zu kontaktieren, sei es per Kommentar, Kontaktformular oder über soziale Netzwerke.
Ferner spielen wir das Rechtsbelehrungs-Bingo, bei dem wir uns herzlichst bei w4tsn ~> bedanken.
Wir hoffen, Ihr habt mit der Episode genauso viel Freude, wie wir bei der Aufnahme und wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg beim Gewinnspiel!
Zeitmarken
00:00:00 – Präfatio ad obiter Dictum mit Buchvorstellung und Gewinnspiel!
00:04:20 – Gewinnspiel mit Buchverlosung.
00:09:30 – Kommentare zum Recht an der eigenen Stimme: Kann man die eigene Stimme verkaufen?
00:16:30 – KI-Kritik, Technikfeindlichkeit und Zukunftsnaivität
00:20:40 – Kommentare zur Streetfotografie: Wie kann man negative, z.B. sexuell motivierte Fotos als solche erkennen?
00:28:00 – Fotografien von Kindern im öffentlichen Raum und Aufnahmen in Kriegs- und Krisengebieten.
00:35:00 – Das Rechtsbelehrungs-Bingo.
00:43:00 – Heimliche Kamera im WG-Zimmer ist nicht immer strafbar?
00:51:30 – Die private Frage an die Podcaster.
01:01:00 – Hinweise auf die Geltung des Data Act ab September.
Weiterführende Links
Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126.
Das Recht an der eigenen Stimme – Rechtsbelehrung 138.
Streetfotografie vs.Creeptografie – Rechtsbelehrung 137.
Oberlandesgericht Hamm, AZ. 4 ORs 24/25 – Urteil zu heimlichen Aufnahmen im WG-Zimmer.
„Im Detail: Fragen an den Autor von „Das Recht an der eigenen Stimme“ (Engel-Bunsas)“.
”Wir brauchen das Recht an der eigenen Stimme!” – Christoph Engel-Bunsas.
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1 Stunde 28 Minuten
In der Vergangenheit haben wir schon oft über das „Recht am eigenen Bild“ diskutiert. Auch das „Recht am eigenen Wort“ war bereits Thema in der Rechtsbelehrung.
Heute freuen wir uns daher ganz besonders, ein Persönlichkeitsrecht zu beleuchten, das bisher eher im Schatten stand: das „Recht an der eigenen Stimme“.
Dieses Recht hatte jenseits des Schutzes von ausübenden Künstlern und von Parodien eine eher geringe eigenständige Relevanz. Doch mit dem Aufkommen von KI-Anwendungen, die Stimmen täuschend echt nachahmen können, erlebt das Recht an der eigenen Stimme eine regelrechte Renaissance.
In dieser Episode sprechen wir daher mit unserem Gast, und als Opern- und Konzertbariton, Stimmexperten auf technischer und juristischer Ebene, Christoph Engel-Bunsas (Maîtrise en Droit, LL.M., MBA). Wir erfahren, was eine Stimme überhaupt ausmacht, wie sie rechtlich geschützt wird und ob das Kopieren von Stimmen mittels KI zulässig ist.
Christoph Engel-Bunsas ist ein vielseitiger Experte an der Schnittstelle von Recht und Kunst. Mit seinem akademischen Hintergrund (Maîtrise en Droit, LL.M., MBA) und als Autor der Werke „Das Recht an der eigenen Stimme“ sowie „Recht an der Stimme in Zeiten von Deepfakes“ (Recht Digital 6/2025, paid) hat er sich als Spezialist für Stimmrechte im digitalen Zeitalter etabliert. Ein weiterer Fachbeitrag zu diesem Thema erscheint demnächst in der GRUR-Prax. Nach seinem Rechtsstudium in Deutschland und Frankreich steht er kurz vor der Zulassung als französischer Rechtsanwalt (Avocat) im Herbst 2025, gefolgt von Eignungsprüfungen in Deutschland und der Schweiz. Neben seiner juristischen Karriere ist Engel-Bunsas ausgebildeter und praktizierender Opern- und Konzertbariton und teilt seine Expertise und Leidenschaft im Podcast „Let’s Talk Why„, den er gemeinsam mit dem Pianisten Alessandro Limentani moderiert.
Wir bedanken uns herzlich bei Christoph Engel-Bunsas für seinen Besuch und seine erhellenden Erläuterungen sowie dafür, dass er unsere zahlreichen Fragen beantwortet hat. Es war uns eine große Freude, und wir wünschen euch viel Vergnügen beim Hören!
Zeitmarken
00:00:00 – Vorstellung des Gastes Christoph Engel-Bunsas und des Themas.
00:04:30 – Was ist eine Stimme technisch und rechtlich?
00:18:45 – Die Stimme als Teil der Persönlichkeit: allgemeine und besondere Persönlichkeitsrechte.
00:23:30 – Arten von Stimmimitationen und deren Zulässigkeit.
00:33:00 – Gibt es ein postmortales Stimmrecht nach dem Tod?
00:39:00 – Welche Rechtsverletzung wiegt schwerer: die des Bildes oder der Stimme?
00:47:00 – Wann liegt eine Verwechslungsgefahr bei Stimmen vor?
00:58:00 – Nutzung der eigenen Stimme für KI-Zwecke: Wie kann man gegen die Verletzung des Rechts an der eigenen Stimme rechtlich vorgehen?
01:08:00 – Einwilligung, Vertrag und AGB: Wie kann die Nutzung einer fremden Stimme vereinbart werden und darf man KI für sich sprechen lassen?
01:19:30 – Wie sieht der Stimmrechtsschutz in anderen Ländern aus?
Erwähnte Urteile und weiterführende Links
Christoph Engel-Bunsa: Das Recht an der eigenen Stimme, Tectum, 2025.
Schierholz, Anke: Der Schutz der menschlichen Stimme gegen Übernahme und Nach ahmung, Baden-Baden 1998. Schilcher.
„Scarlett Johansson «schockiert»: Open AI nimmt KI-Stimme offline“, SRF.CH.
„Dänemark will Persönlichkeitsrechte gegen Deepfakes stärken“, heise online.
„Schauspielverband und Netflix legen Regeln für KI-Nutzung fest“, FAZ.
BGH Urteil vom 8.6.1989 – I ZR 135/87 – Emil Nolde.
OLG Hamburg, 08.05.1989 – 3 W 45/89 – Heinz Erhardt.
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Heute freuen wir uns daher ganz besonders, ein Persönlichkeitsrecht zu beleuchten, das bisher eher im Schatten stand: das „Recht an der eigenen Stimme“.
Dieses Recht hatte jenseits des Schutzes von ausübenden Künstlern und von Parodien eine eher geringe eigenständige Relevanz. Doch mit dem Aufkommen von KI-Anwendungen, die Stimmen täuschend echt nachahmen können, erlebt das Recht an der eigenen Stimme eine regelrechte Renaissance.
In dieser Episode sprechen wir daher mit unserem Gast, und als Opern- und Konzertbariton, Stimmexperten auf technischer und juristischer Ebene, Christoph Engel-Bunsas (Maîtrise en Droit, LL.M., MBA). Wir erfahren, was eine Stimme überhaupt ausmacht, wie sie rechtlich geschützt wird und ob das Kopieren von Stimmen mittels KI zulässig ist.
Christoph Engel-Bunsas ist ein vielseitiger Experte an der Schnittstelle von Recht und Kunst. Mit seinem akademischen Hintergrund (Maîtrise en Droit, LL.M., MBA) und als Autor der Werke „Das Recht an der eigenen Stimme“ sowie „Recht an der Stimme in Zeiten von Deepfakes“ (Recht Digital 6/2025, paid) hat er sich als Spezialist für Stimmrechte im digitalen Zeitalter etabliert. Ein weiterer Fachbeitrag zu diesem Thema erscheint demnächst in der GRUR-Prax. Nach seinem Rechtsstudium in Deutschland und Frankreich steht er kurz vor der Zulassung als französischer Rechtsanwalt (Avocat) im Herbst 2025, gefolgt von Eignungsprüfungen in Deutschland und der Schweiz. Neben seiner juristischen Karriere ist Engel-Bunsas ausgebildeter und praktizierender Opern- und Konzertbariton und teilt seine Expertise und Leidenschaft im Podcast „Let’s Talk Why„, den er gemeinsam mit dem Pianisten Alessandro Limentani moderiert.
Wir bedanken uns herzlich bei Christoph Engel-Bunsas für seinen Besuch und seine erhellenden Erläuterungen sowie dafür, dass er unsere zahlreichen Fragen beantwortet hat. Es war uns eine große Freude, und wir wünschen euch viel Vergnügen beim Hören!
Zeitmarken
00:00:00 – Vorstellung des Gastes Christoph Engel-Bunsas und des Themas.
00:04:30 – Was ist eine Stimme technisch und rechtlich?
00:18:45 – Die Stimme als Teil der Persönlichkeit: allgemeine und besondere Persönlichkeitsrechte.
00:23:30 – Arten von Stimmimitationen und deren Zulässigkeit.
00:33:00 – Gibt es ein postmortales Stimmrecht nach dem Tod?
00:39:00 – Welche Rechtsverletzung wiegt schwerer: die des Bildes oder der Stimme?
00:47:00 – Wann liegt eine Verwechslungsgefahr bei Stimmen vor?
00:58:00 – Nutzung der eigenen Stimme für KI-Zwecke: Wie kann man gegen die Verletzung des Rechts an der eigenen Stimme rechtlich vorgehen?
01:08:00 – Einwilligung, Vertrag und AGB: Wie kann die Nutzung einer fremden Stimme vereinbart werden und darf man KI für sich sprechen lassen?
01:19:30 – Wie sieht der Stimmrechtsschutz in anderen Ländern aus?
Erwähnte Urteile und weiterführende Links
Christoph Engel-Bunsa: Das Recht an der eigenen Stimme, Tectum, 2025.
Schierholz, Anke: Der Schutz der menschlichen Stimme gegen Übernahme und Nach ahmung, Baden-Baden 1998. Schilcher.
„Scarlett Johansson «schockiert»: Open AI nimmt KI-Stimme offline“, SRF.CH.
„Dänemark will Persönlichkeitsrechte gegen Deepfakes stärken“, heise online.
„Schauspielverband und Netflix legen Regeln für KI-Nutzung fest“, FAZ.
BGH Urteil vom 8.6.1989 – I ZR 135/87 – Emil Nolde.
OLG Hamburg, 08.05.1989 – 3 W 45/89 – Heinz Erhardt.
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1 Stunde 42 Minuten
Anlässlich einer Meldung, dass die österreichische Datenschutzbehörde Straßenfotografie anscheinend nur mit Einwilligung erlauben soll, sprechen wir über die Fallstricke der Bildaufnahmen von Menschen im öffentlichen Raum. Zu dem besprochenen Themen gehören:
Welche Gesetze müssen wann beachtet werden?
Müssen auch private oder nur professionelle Streetfotografen die DSGVO beachten?
Wann ist die Aufnahme fremder Menschen erlaubt?
Wann sind Aufnahmen von Personen verboten oder sogar strafbar?
Dazu freuen wir uns sehr, erneut Dr. Nina Herbort als Expertin zu Gast begrüßen zu dürfen.
Dr. Nina Elisabeth Herbort ist Rechtsanwältin und Gründerin der Berliner Kanzlei short.law, die sich auf Datenschutz für kleine und mittelständische Unternehmen spezialisiert hat. Ihre Fachkenntnisse erstrecken sich über technische Aspekte des Datenschutzes, digitale Dienste und Auditierung. Sie ist ferner Gastdozentin an der Ostkreuzschule für Fotografie tätig. Mit etwa sieben Jahren Erfahrung als Referentin bei Datenschutz-Aufsichtsbehörden, darunter die Berliner Beauftragte für Datenschutz, und einem EDSA-Secondment in den Niederlanden, bringt sie umfassende Expertise in ihre Tätigkeit ein. (LinkedIn und Instagram).
Wir danken Dr. Nina Herbort erneut für ihren Besuch, das spannende Gespräch und den Durchblick in ein aus Sicht von Fotografen zugleich wichtiges und kompliziertes Thema.
Euch wünschen wir viel Vergnügen beim Zuhören und gebt Acht beim Fotografieren!
P.S. wir freuen uns über postive Bewertungen bei Apple Podcasts oder Spotify. Danke!
Zeitmarken
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unserer Gästin.
00:06:00 – Darf man Menschen auf der Straße fotografieren?
00:11:00 – Erkennbarkeit und welches Recht wird relevant, wenn Menschen fotografiert werden?
00:13:00 – Von Bismarck bis zur DSGVO – die Geschichte des Rechts am eigenen Bild.
00:18:30 – Gilt die DSGVO auch für Bildaufnahmen von Privatpersonen?
00:34:00 – Creeptografie und wann Fotografien die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte verletzen.
00:50:00 – Abwägung der Interessen der Fotografen vs. Interessen der Fotografierten und muss man bereits beim Fotografieren eine Einwilligung einholen?
00:58:00 – BVerfG: Streetphotografie ist ok, aber nicht, wenn sie draußen ausgestellt wird.
01:06:30 – Wann ist die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen erlaubt und wie holt man eine wirksame Einwilligung ein?
01:20:00 – Wann dürfen Bildaufnahmen ohne Einwilligung auf Grundlage eines berechtigten Interesses erstellt werden? Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Menschen als bloßes Beiwerk, Versammlung und höheres Interesse der Kunst.
01:36:00 – Unser Fazit, was man bei Fotos im öffentlichen Raum beachten muss.
Weiterführende Links und Urteile
Hamburg, Tätigkeitsbericht Datenschutz 2024 („Der Spanner ist kein Künstler“) – https://datenschutz-hamburg.de/service-information/taetigkeitsberichte/taetigkeitsbericht-datenschutz-2024#V-6=
Österreich, Löschanordnung gegen Straßenfotografie (derStandard-Artikel) – https://www.derstandard.at/story/3000000269388/datenschutz-das-ende-der-ikonischen-strassenfotografie
Bundesverfassungsgericht, 15.12.1999, 1 BvR 653/96 – (kein offizieller Link, Aktenzeichen zur Recherche)
AG Hamburg, Beschluss vom 03.07.2020 – 163 Gs 656/20 – (Datenschutzverstoß durch das gezielte Fotografieren von fremden Personen zu privaten Zwecken).
Bundesverfassungsgericht, 08.02.2018, 1 BvR 2112/15 („Frau im Leopardenmantel“).
Herzogin Catherine / Oben-ohne-Fotos (französisches Urteil).
BVerfG, 23.06.2020 – 1 BvR 1716/17 („Ebola-Fall, erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Weitergabe einer unverpixelten Bildaufnahme an eine Presseredaktion).
Relevante oder erwähnte Folgen der Rechtsbelehrung
TTDSG – Cookies unter Aufsicht – Rechtsbelehrung 102.
Wann gilt die DSGVO für Privatpersonen? – Rechtsbelehrung Folge 82.
Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125.
Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126.
Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128.
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Welche Gesetze müssen wann beachtet werden?
Müssen auch private oder nur professionelle Streetfotografen die DSGVO beachten?
Wann ist die Aufnahme fremder Menschen erlaubt?
Wann sind Aufnahmen von Personen verboten oder sogar strafbar?
Dazu freuen wir uns sehr, erneut Dr. Nina Herbort als Expertin zu Gast begrüßen zu dürfen.
Dr. Nina Elisabeth Herbort ist Rechtsanwältin und Gründerin der Berliner Kanzlei short.law, die sich auf Datenschutz für kleine und mittelständische Unternehmen spezialisiert hat. Ihre Fachkenntnisse erstrecken sich über technische Aspekte des Datenschutzes, digitale Dienste und Auditierung. Sie ist ferner Gastdozentin an der Ostkreuzschule für Fotografie tätig. Mit etwa sieben Jahren Erfahrung als Referentin bei Datenschutz-Aufsichtsbehörden, darunter die Berliner Beauftragte für Datenschutz, und einem EDSA-Secondment in den Niederlanden, bringt sie umfassende Expertise in ihre Tätigkeit ein. (LinkedIn und Instagram).
Wir danken Dr. Nina Herbort erneut für ihren Besuch, das spannende Gespräch und den Durchblick in ein aus Sicht von Fotografen zugleich wichtiges und kompliziertes Thema.
Euch wünschen wir viel Vergnügen beim Zuhören und gebt Acht beim Fotografieren!
P.S. wir freuen uns über postive Bewertungen bei Apple Podcasts oder Spotify. Danke!
Zeitmarken
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unserer Gästin.
00:06:00 – Darf man Menschen auf der Straße fotografieren?
00:11:00 – Erkennbarkeit und welches Recht wird relevant, wenn Menschen fotografiert werden?
00:13:00 – Von Bismarck bis zur DSGVO – die Geschichte des Rechts am eigenen Bild.
00:18:30 – Gilt die DSGVO auch für Bildaufnahmen von Privatpersonen?
00:34:00 – Creeptografie und wann Fotografien die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte verletzen.
00:50:00 – Abwägung der Interessen der Fotografen vs. Interessen der Fotografierten und muss man bereits beim Fotografieren eine Einwilligung einholen?
00:58:00 – BVerfG: Streetphotografie ist ok, aber nicht, wenn sie draußen ausgestellt wird.
01:06:30 – Wann ist die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen erlaubt und wie holt man eine wirksame Einwilligung ein?
01:20:00 – Wann dürfen Bildaufnahmen ohne Einwilligung auf Grundlage eines berechtigten Interesses erstellt werden? Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Menschen als bloßes Beiwerk, Versammlung und höheres Interesse der Kunst.
01:36:00 – Unser Fazit, was man bei Fotos im öffentlichen Raum beachten muss.
Weiterführende Links und Urteile
Hamburg, Tätigkeitsbericht Datenschutz 2024 („Der Spanner ist kein Künstler“) – https://datenschutz-hamburg.de/service-information/taetigkeitsberichte/taetigkeitsbericht-datenschutz-2024#V-6=
Österreich, Löschanordnung gegen Straßenfotografie (derStandard-Artikel) – https://www.derstandard.at/story/3000000269388/datenschutz-das-ende-der-ikonischen-strassenfotografie
Bundesverfassungsgericht, 15.12.1999, 1 BvR 653/96 – (kein offizieller Link, Aktenzeichen zur Recherche)
AG Hamburg, Beschluss vom 03.07.2020 – 163 Gs 656/20 – (Datenschutzverstoß durch das gezielte Fotografieren von fremden Personen zu privaten Zwecken).
Bundesverfassungsgericht, 08.02.2018, 1 BvR 2112/15 („Frau im Leopardenmantel“).
Herzogin Catherine / Oben-ohne-Fotos (französisches Urteil).
BVerfG, 23.06.2020 – 1 BvR 1716/17 („Ebola-Fall, erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Weitergabe einer unverpixelten Bildaufnahme an eine Presseredaktion).
Relevante oder erwähnte Folgen der Rechtsbelehrung
TTDSG – Cookies unter Aufsicht – Rechtsbelehrung 102.
Wann gilt die DSGVO für Privatpersonen? – Rechtsbelehrung Folge 82.
Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125.
Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126.
Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128.
Der Beitrag Streetfotografie vs.Creeptografie – Rechtsbelehrung 137 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 17 Minuten
In dieser Folge begrüßen wir zum vierten Mal Dr. Sebastian Louven, um über Tech-Giganten und deren Marktmacht zu zu sprechen.
Beim letzten Mal diskutierten wir noch über den Digital Markets Act (DMA), ein neues Gesetz der EU, das die Macht großer Konzerne wie Google, Meta, Apple und Amazon regulieren soll.
Mittlerweile hat der DMA praktische Anwendung gefunden, was dazu führte, dass gegen Apple und Meta Bußgelder in Höhe von zusammen 700 Millionen Euro verhängt wurden.
Wir erläutern, warum diese Bußgelder verhängt wurden, diskutieren die Frage, ob ihre Höhe angemessen ist, und untersuchen, welche Vorteile sich für Verbraucher ergeben (ganz besonders diejenigen, die „Fortnite“ auf ihren iPhones spielen wollen ).
Darüber hinaus diskutieren wir, ob der Digital Markets Act (DMA) eine Lösung für das aktuelle Problem bieten könnte, dass Meta Nutzerdaten ohne Einwilligung der Nutzer für KI-Zwecke verwenden will.
Unser Gast: Dr. Sebastian Louven Dr. Sebastian Louven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, ist Partner bei der Louven Rechtsanwälte PartGmbB, einer auf Kartellrecht und Telekommunikationsrecht spezialisierten Kanzlei. Er ist Autor verschiedener Fachkommentare und war bereits in den Episoden 53 und 87 unser Gast. Mehr zu und von Dr. Louven: Webseite (https://louven.legal/), bei LinkedIn oder bei Twitter).
Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Sebastian Louven für seinen lehrreichen und spannenden Einblick in den DMA und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören.
Zeitmarken
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Dr. Sebastian Louven.
00:05:00 – Erläuterung des Digital Markets Act (DMA) und der Rolle eines „Gatekeepers“.
00:17:00 – Diskussion über die Hintergründe des Bußgeldes gegen Apple.
00:39:00 – Gespräch über Bestreitbarkeit und die „Gummibandphysik“.
00:50:00 – Analyse des Bußgeldes gegen Facebook aufgrund unerlaubter Datenzusammenführung.
01:03:00 – Erörterung, ob die Nutzung von Nutzerdaten für das KI-Training gegen den DMA verstößt und ob dagegen rechtlich vorgegangen werden kann.
Weiterführende Links
Nach den ersten DMA-Bußgeldern: Wie kann es mit Private Enforcement weiter gehen? bei loven.legal.
Kartellrecht, Marktmacht und Facebook – Rechtsbelehrung Folge 53.
Virtual Reality, Facebook, WhatsApp und Macht der Plattformen – Rechtsbelehrung Folge 87.
Digital Markets Act: Zähmung der Tech-Giganten – Rechtsbelehrung 117.
Der Beitrag Rechtsbelehrung 136 – Bußgelder gegen Apple und Meta: Wirkt der DMA? erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Beim letzten Mal diskutierten wir noch über den Digital Markets Act (DMA), ein neues Gesetz der EU, das die Macht großer Konzerne wie Google, Meta, Apple und Amazon regulieren soll.
Mittlerweile hat der DMA praktische Anwendung gefunden, was dazu führte, dass gegen Apple und Meta Bußgelder in Höhe von zusammen 700 Millionen Euro verhängt wurden.
Wir erläutern, warum diese Bußgelder verhängt wurden, diskutieren die Frage, ob ihre Höhe angemessen ist, und untersuchen, welche Vorteile sich für Verbraucher ergeben (ganz besonders diejenigen, die „Fortnite“ auf ihren iPhones spielen wollen ).
Darüber hinaus diskutieren wir, ob der Digital Markets Act (DMA) eine Lösung für das aktuelle Problem bieten könnte, dass Meta Nutzerdaten ohne Einwilligung der Nutzer für KI-Zwecke verwenden will.
Unser Gast: Dr. Sebastian Louven Dr. Sebastian Louven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, ist Partner bei der Louven Rechtsanwälte PartGmbB, einer auf Kartellrecht und Telekommunikationsrecht spezialisierten Kanzlei. Er ist Autor verschiedener Fachkommentare und war bereits in den Episoden 53 und 87 unser Gast. Mehr zu und von Dr. Louven: Webseite (https://louven.legal/), bei LinkedIn oder bei Twitter).
Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Sebastian Louven für seinen lehrreichen und spannenden Einblick in den DMA und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören.
Zeitmarken
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Dr. Sebastian Louven.
00:05:00 – Erläuterung des Digital Markets Act (DMA) und der Rolle eines „Gatekeepers“.
00:17:00 – Diskussion über die Hintergründe des Bußgeldes gegen Apple.
00:39:00 – Gespräch über Bestreitbarkeit und die „Gummibandphysik“.
00:50:00 – Analyse des Bußgeldes gegen Facebook aufgrund unerlaubter Datenzusammenführung.
01:03:00 – Erörterung, ob die Nutzung von Nutzerdaten für das KI-Training gegen den DMA verstößt und ob dagegen rechtlich vorgegangen werden kann.
Weiterführende Links
Nach den ersten DMA-Bußgeldern: Wie kann es mit Private Enforcement weiter gehen? bei loven.legal.
Kartellrecht, Marktmacht und Facebook – Rechtsbelehrung Folge 53.
Virtual Reality, Facebook, WhatsApp und Macht der Plattformen – Rechtsbelehrung Folge 87.
Digital Markets Act: Zähmung der Tech-Giganten – Rechtsbelehrung 117.
Der Beitrag Rechtsbelehrung 136 – Bußgelder gegen Apple und Meta: Wirkt der DMA? erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 11 Minuten
In dieser Ausgabe unseres freien Formats erwartet euch erneut eine bunte Themenmischung: Wir sprechen über Metas Empfehlungsalgorithmus, alte Männer mit Podcasts, die Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) als Abhilfemaßnahme für Cookies sowie die Frage, ob und wie Podcasts mithilfe Künstlicher Intelligenz rechtssicher zusammengefasst werden dürfen.
Außerdem greifen wir wieder eure Fragen und Kommentare auf. Besonders gefallen hat uns dabei eine Nachricht zur strafrechtlichen Bewertung der Beteiligung an gefährlichen Handlungen in Form eines „Rempeltanzes“, auch bekannt als „Pogo“. Wir gehen daher der Frage nach, ab wann man sich als Mittänzer, Veranstalter oder als Künstler*in für daraus resultierende Körperverletzungen haftbar machen kann.
Zum Abschluss beantworten wir die persönliche Frage, diesmal nach unseren Talenten.
Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören und freuen uns wie immer über eure Fragen und Anregungen, die wir gerne in künftigen Folgen aufgreifen!
Zeitmarken
00:00:00 – Herzlich willkommen zur OD 15! (Judex non calculat).
00:10:30 – Gesellschaft für Freiheitsrechte geht gegen Meta wegen eines Verstoßes gegen den DSA vor. Muss Meta in seinen sozialen Netzwerken den Empfehlungsalgorithmus offenlegen?
00:14:00 – Therapiezeit für Podcasthosts: Mandalas, Badezimmerreinigung und das Berufsleben in einer Star-Trek-Welt.
00:25:00 – Alte Männer mit Podcast, steile Evolutionstheorien und mangelnde politische Plakativität.
00:32:00 – „Gut gemeint, schlecht gemacht“ – Wie die deutsche Einwilligungsverwaltungsverordnung Cookie-Banner verhindern soll, es aber nicht kann.
00:36:50 – Wer haftet bei Körperverletzungen durch Teilnahme an risikoreichen Sportarten und einem Rumpeltanz, aka Pogo?
00:50:30 – Text- und Datamining sowie die Zulässigkeit von KI-Zusammenfassungen von Podcastinhalten.
00:56:00 – Fallen bei der Beauftragung von KI-Promptern Beiträge zur Künstlersozialkasse an?
00:58:30 – Unser Feedback zum Feedback mit Dank für das Lob für Herrn Richter!
01:05:00 – Die persönliche Frage: Was sind eure größten Talente?
Links zur Folge
Mehr Schutz für Nutzer*innen vor toxischen Feeds: Zivilgesellschaft reicht DSA-Beschwerde gegen Meta ein.
Zur Haftung bei der Beteiligung an einem gemeinsamen gefährlichen Tun (BGH, 07.02.2006 – VI ZR 20/05 „Rempeltanz“).
Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV).
Cookie-Banner und Tracking – Rechtsbelehrung 135.
Gerichtsvollzieher vor der Tür – Rechtsbelehrung 133.
Tattoo-Recht: zwischen Körperkunst und Körperverletzung – Rechtsbelehrung Folge 65.
Der Beitrag Pogo, Cookies und KI – Obiter Dictum 15 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Außerdem greifen wir wieder eure Fragen und Kommentare auf. Besonders gefallen hat uns dabei eine Nachricht zur strafrechtlichen Bewertung der Beteiligung an gefährlichen Handlungen in Form eines „Rempeltanzes“, auch bekannt als „Pogo“. Wir gehen daher der Frage nach, ab wann man sich als Mittänzer, Veranstalter oder als Künstler*in für daraus resultierende Körperverletzungen haftbar machen kann.
Zum Abschluss beantworten wir die persönliche Frage, diesmal nach unseren Talenten.
Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören und freuen uns wie immer über eure Fragen und Anregungen, die wir gerne in künftigen Folgen aufgreifen!
Zeitmarken
00:00:00 – Herzlich willkommen zur OD 15! (Judex non calculat).
00:10:30 – Gesellschaft für Freiheitsrechte geht gegen Meta wegen eines Verstoßes gegen den DSA vor. Muss Meta in seinen sozialen Netzwerken den Empfehlungsalgorithmus offenlegen?
00:14:00 – Therapiezeit für Podcasthosts: Mandalas, Badezimmerreinigung und das Berufsleben in einer Star-Trek-Welt.
00:25:00 – Alte Männer mit Podcast, steile Evolutionstheorien und mangelnde politische Plakativität.
00:32:00 – „Gut gemeint, schlecht gemacht“ – Wie die deutsche Einwilligungsverwaltungsverordnung Cookie-Banner verhindern soll, es aber nicht kann.
00:36:50 – Wer haftet bei Körperverletzungen durch Teilnahme an risikoreichen Sportarten und einem Rumpeltanz, aka Pogo?
00:50:30 – Text- und Datamining sowie die Zulässigkeit von KI-Zusammenfassungen von Podcastinhalten.
00:56:00 – Fallen bei der Beauftragung von KI-Promptern Beiträge zur Künstlersozialkasse an?
00:58:30 – Unser Feedback zum Feedback mit Dank für das Lob für Herrn Richter!
01:05:00 – Die persönliche Frage: Was sind eure größten Talente?
Links zur Folge
Mehr Schutz für Nutzer*innen vor toxischen Feeds: Zivilgesellschaft reicht DSA-Beschwerde gegen Meta ein.
Zur Haftung bei der Beteiligung an einem gemeinsamen gefährlichen Tun (BGH, 07.02.2006 – VI ZR 20/05 „Rempeltanz“).
Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV).
Cookie-Banner und Tracking – Rechtsbelehrung 135.
Gerichtsvollzieher vor der Tür – Rechtsbelehrung 133.
Tattoo-Recht: zwischen Körperkunst und Körperverletzung – Rechtsbelehrung Folge 65.
Der Beitrag Pogo, Cookies und KI – Obiter Dictum 15 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 32 Minuten
Im Jahr 2021 wurde ein neues Gesetz zu Cookies eingeführt, das ausdrückliche Einwilligungen beim Einsatz von nicht unbedingt erforderlichen Cookies forderte (§ 25 TDDDG). Das Ziel des Gesetzes ist, den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Privatsphäre zu geben.
Doch viele Nutzer scheinen sich durch die Menge an Cookie-Bannern, die sie auf fast jeder Webseite sehen, eher belästigt zu fühlen. Den Betreibern von Webseiten fällt es wiederum schwer zu überblicken, welche rechtlichen Vorgaben sie im Hinblick auf Cookies beachten müssen.
Diese Unzufriedenheit auf beiden Seiten der Cookies-Nutzung haben wir zum Anlass genommen, uns die aktuelle Rechtslage bei den Cookies erneut genauer anzuschauen.
Wiedersehen und Neuauflage
Bereits seinerzeit trafen wir uns in der Episode 102 „TTDSG – Cookies unter Aufsicht mit Dr. Nina Herbort, die damals für die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde tätig war und zu deren Fachbereich auch die Kontrolle der Umsetzung der Cookie-Vorgaben auf Webseiten gehörte.
Nunmehr sehen wir uns vier Jahre später wieder, nachdem Dr. Herbort jetzt als Rechtsanwältin im Datenschutzrecht tätig ist und zuletzt gemeinsam mit Prof. Dr. Max von Grafenstein für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. das Gutachten „Regulation of Online Advertising“ verfasst hat. Darin stellen sie fest, dass Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken zu Manipulation, Diskriminierung und Vertrauensverlust führen können und fordern gesetzgeberische Maßnahmen zur Cookie-Regelung.
Dr. Nina Elisabeth Herbort ist Rechtsanwältin und Gründerin der Berliner Kanzlei short.law, die sich auf Datenschutz für kleine und mittelständische Unternehmen spezialisiert hat. Ihre Fachkenntnisse erstrecken sich über technische Aspekte des Datenschutzes, digitale Dienste und Auditierung. Mit etwa sieben Jahren Erfahrung als Referentin bei Datenschutz-Aufsichtsbehörden, darunter die Berliner Beauftragte für Datenschutz, und einem EDSA-Secondment in den Niederlanden, bringt sie umfassende Expertise in ihre Tätigkeit ein. (LinkedIn und Instagram). Politik und Praxis
Wir fragen Dr. Herbort, wo die Schwierigkeiten bei der gesetzlichen Regelung von Cookies liegen und besprechen in diesem Rahmen die Auswirkungen von Cookies, den Status Quo der Rechtslage und mögliche Änderungen in der Zukunft.
Dabei vergessen wir auch nicht den Blick für die Praxis und erläutern, welche Elemente ein Cookie-Banner enthalten muss, um gültige Einwilligungen zur Cookie-Nutzung einzuholen.
Wir danken Dr. Nina Herbort erneut für ihren Besuch und die spannenden Einblicke in die Welt des Cookie-Rechts und wünschen euch allen viel Vergnügen beim Zuhören.
Zeitmarken
00:00:00 – Begrüßung unserer Gästin und Einführung ins Thema.
00:05:00 – Gibt es das perfekte Cookie-Banner?
00:06:00 – Wozu gibt es Cookie-Banner überhaupt und was ist unter dem Begriff „Cookies“ zu verstehen und was wird in den Cookies gespeichert?
00:16:30 – Die Hintergründe des Trackingmarkts und die Frage, ob die getrackten Personen diese Vorgänge sowie Risiken nachvollziehen können müssen?
00:30:00 – Kann man auf ein Cookie-Banner verzichten oder zumindest auf die Ablehn-Schaltfläche?
00:35:00 – Warum gibt es trotzdem viele Cookie-Banner, die den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen?
00:40:00 – Welche Bußgelder und andere Nachteile drohen, wenn Cookies widerrechtlich eingesetzt werden?
00:46:00 – Zulässigkeit von Dark Patterns als Mittel, Nutzer zu einer Einwilligungserklärung zu bewegen.
00:52:00 – Kommt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
00:55:00 – Wann muss ein Cookie-Banner auf einer Website eingeblendet werden und welche Ausnahmen gelten?
01:01:30 – Wann kann man sich bei Cookies auf ein berechtigtes Interesse berufen?
01:09:00 – Gibt es Unterschiede zwischen einzelnen EU-Ländern?
01:17:00 – Wie könnte der Einsatz von Cookies und Werbetracking anders reguliert werden? Sollten bestimmte Verfahren verboten werden?
01:28:00 – Wird es in 20 Jahren noch Cookie-Banner geben?
Der Beitrag Cookie-Banner und Tracking – Rechtsbelehrung 135 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Doch viele Nutzer scheinen sich durch die Menge an Cookie-Bannern, die sie auf fast jeder Webseite sehen, eher belästigt zu fühlen. Den Betreibern von Webseiten fällt es wiederum schwer zu überblicken, welche rechtlichen Vorgaben sie im Hinblick auf Cookies beachten müssen.
Diese Unzufriedenheit auf beiden Seiten der Cookies-Nutzung haben wir zum Anlass genommen, uns die aktuelle Rechtslage bei den Cookies erneut genauer anzuschauen.
Wiedersehen und Neuauflage
Bereits seinerzeit trafen wir uns in der Episode 102 „TTDSG – Cookies unter Aufsicht mit Dr. Nina Herbort, die damals für die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde tätig war und zu deren Fachbereich auch die Kontrolle der Umsetzung der Cookie-Vorgaben auf Webseiten gehörte.
Nunmehr sehen wir uns vier Jahre später wieder, nachdem Dr. Herbort jetzt als Rechtsanwältin im Datenschutzrecht tätig ist und zuletzt gemeinsam mit Prof. Dr. Max von Grafenstein für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. das Gutachten „Regulation of Online Advertising“ verfasst hat. Darin stellen sie fest, dass Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken zu Manipulation, Diskriminierung und Vertrauensverlust führen können und fordern gesetzgeberische Maßnahmen zur Cookie-Regelung.
Dr. Nina Elisabeth Herbort ist Rechtsanwältin und Gründerin der Berliner Kanzlei short.law, die sich auf Datenschutz für kleine und mittelständische Unternehmen spezialisiert hat. Ihre Fachkenntnisse erstrecken sich über technische Aspekte des Datenschutzes, digitale Dienste und Auditierung. Mit etwa sieben Jahren Erfahrung als Referentin bei Datenschutz-Aufsichtsbehörden, darunter die Berliner Beauftragte für Datenschutz, und einem EDSA-Secondment in den Niederlanden, bringt sie umfassende Expertise in ihre Tätigkeit ein. (LinkedIn und Instagram). Politik und Praxis
Wir fragen Dr. Herbort, wo die Schwierigkeiten bei der gesetzlichen Regelung von Cookies liegen und besprechen in diesem Rahmen die Auswirkungen von Cookies, den Status Quo der Rechtslage und mögliche Änderungen in der Zukunft.
Dabei vergessen wir auch nicht den Blick für die Praxis und erläutern, welche Elemente ein Cookie-Banner enthalten muss, um gültige Einwilligungen zur Cookie-Nutzung einzuholen.
Wir danken Dr. Nina Herbort erneut für ihren Besuch und die spannenden Einblicke in die Welt des Cookie-Rechts und wünschen euch allen viel Vergnügen beim Zuhören.
Zeitmarken
00:00:00 – Begrüßung unserer Gästin und Einführung ins Thema.
00:05:00 – Gibt es das perfekte Cookie-Banner?
00:06:00 – Wozu gibt es Cookie-Banner überhaupt und was ist unter dem Begriff „Cookies“ zu verstehen und was wird in den Cookies gespeichert?
00:16:30 – Die Hintergründe des Trackingmarkts und die Frage, ob die getrackten Personen diese Vorgänge sowie Risiken nachvollziehen können müssen?
00:30:00 – Kann man auf ein Cookie-Banner verzichten oder zumindest auf die Ablehn-Schaltfläche?
00:35:00 – Warum gibt es trotzdem viele Cookie-Banner, die den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen?
00:40:00 – Welche Bußgelder und andere Nachteile drohen, wenn Cookies widerrechtlich eingesetzt werden?
00:46:00 – Zulässigkeit von Dark Patterns als Mittel, Nutzer zu einer Einwilligungserklärung zu bewegen.
00:52:00 – Kommt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
00:55:00 – Wann muss ein Cookie-Banner auf einer Website eingeblendet werden und welche Ausnahmen gelten?
01:01:30 – Wann kann man sich bei Cookies auf ein berechtigtes Interesse berufen?
01:09:00 – Gibt es Unterschiede zwischen einzelnen EU-Ländern?
01:17:00 – Wie könnte der Einsatz von Cookies und Werbetracking anders reguliert werden? Sollten bestimmte Verfahren verboten werden?
01:28:00 – Wird es in 20 Jahren noch Cookie-Banner geben?
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1 Stunde 33 Minuten
In dieser Podcast-Folge widmen wir uns dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Dieses Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und wird weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben. Es betrifft alle, die „smarte“ Produkte verkaufen oder E-Commerce-Dienste wie Onlineshops anbieten und keine „Kleinstunternehmen“ sind.
Das Hauptziel des BFSG ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe an digitalen Inhalten und Einkaufsmöglichkeiten zu ermöglichen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie verpflichtet sind, Barrierefreiheit umzusetzen und eine entsprechende Erklärung bereitzustellen. So soll sichergestellt werden, dass digitale Angebote für alle zugänglich sind.
Unklarheiten und Fragen
Wie bei jedem neuen Gesetz gibt es auch beim BFSG viele offene Fragen zur Reichweite seiner Anwendung und den damit verbundenen Pflichten. Daher erläutern wir nicht nur die wichtigsten Anforderungen des Gesetzes, sondern gehen auch auf rechtliche Unklarheiten ein. Dabei beantworten wir unter anderem folgende Fragen:
Wer genau ist vom BFSG betroffen und welche Online-Angebote müssen angepasst werden?
Welche Ausnahmen gelten?
Mit welchen Rechtsfolgen ist zu rechnen?
Welche Anforderungen werden an die Barrierefreiheit gestellt?
Dankeschön
Ein herzliches Dankeschön an unsere Zuhörerinnen und Zuhörer für die eingesandten Fragen. Wir hoffen Sie alle beantwortet zu haben. Falls nicht oder falls Ihr Anmerkungen, Ergänzungen und Kommentare habt, schreibt sie in die Kommentare.
Viel Vergnügen beim Zuhören!
Zeitmarken:
00:00 Einführung und Hintergrundinformationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
04:00 Ziele und Regelungsinhalte des neuen Gesetzes.
05:00 Welche Produkte fallen unter das BFSG?
15:00 Regelungen für Webseiten, Online-Shops und elektronische Dienstleistungen.
18:30 Gilt das BFSG auch für Online-Videos?
21:00 Indirekte Auswirkungen auf Datenschutz- und Verbraucherinformationen?
30:00 Anforderungen an Registrierungs-, Abonnement- und Buchungsformulare.
34:00 Müssen auch kostenfreie Angebote barrierefrei sein?
40:00 Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen (Weniger als 10 Mitarbeiter und maximal 2 Mio. Umsatz).
43:00 Was sind die WCAG-Richtlinien und wie werden sie umgesetzt?
49:00 BFSG-Verordnung und Anforderungen an die Barrierefreiheit (EN 301 549).
53:00 Neue Marktüberwachungsbehörde und potenzielle rechtliche Konsequenzen.
01:10:00 Verpflichtung zur Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung.
01:11:00 Gilt das BFSG auch für Cookie-Banner?
Weiterführende Links
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Verordnung zum BFSG (BFSGV).
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
“European Accessibility Act” (EAA).
„Europäische Norm für digitale Barrierefreiheit für Produkte und -Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie” (EN 301 549).
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und WCAG 2.2.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für den öffentlich-rechtlichen Bereich.
„Barrierefreie Gestaltung von User Interface-Elementen“ von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik und Knappschaft-Bahn-See.
Tipps zu Tests mit Screenreadern (speziell NVDA).
Chaosradio „Digitale Barrierefreiheit“ mit Marcus Richter.
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Das Hauptziel des BFSG ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe an digitalen Inhalten und Einkaufsmöglichkeiten zu ermöglichen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie verpflichtet sind, Barrierefreiheit umzusetzen und eine entsprechende Erklärung bereitzustellen. So soll sichergestellt werden, dass digitale Angebote für alle zugänglich sind.
Unklarheiten und Fragen
Wie bei jedem neuen Gesetz gibt es auch beim BFSG viele offene Fragen zur Reichweite seiner Anwendung und den damit verbundenen Pflichten. Daher erläutern wir nicht nur die wichtigsten Anforderungen des Gesetzes, sondern gehen auch auf rechtliche Unklarheiten ein. Dabei beantworten wir unter anderem folgende Fragen:
Wer genau ist vom BFSG betroffen und welche Online-Angebote müssen angepasst werden?
Welche Ausnahmen gelten?
Mit welchen Rechtsfolgen ist zu rechnen?
Welche Anforderungen werden an die Barrierefreiheit gestellt?
Dankeschön
Ein herzliches Dankeschön an unsere Zuhörerinnen und Zuhörer für die eingesandten Fragen. Wir hoffen Sie alle beantwortet zu haben. Falls nicht oder falls Ihr Anmerkungen, Ergänzungen und Kommentare habt, schreibt sie in die Kommentare.
Viel Vergnügen beim Zuhören!
Zeitmarken:
00:00 Einführung und Hintergrundinformationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
04:00 Ziele und Regelungsinhalte des neuen Gesetzes.
05:00 Welche Produkte fallen unter das BFSG?
15:00 Regelungen für Webseiten, Online-Shops und elektronische Dienstleistungen.
18:30 Gilt das BFSG auch für Online-Videos?
21:00 Indirekte Auswirkungen auf Datenschutz- und Verbraucherinformationen?
30:00 Anforderungen an Registrierungs-, Abonnement- und Buchungsformulare.
34:00 Müssen auch kostenfreie Angebote barrierefrei sein?
40:00 Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen (Weniger als 10 Mitarbeiter und maximal 2 Mio. Umsatz).
43:00 Was sind die WCAG-Richtlinien und wie werden sie umgesetzt?
49:00 BFSG-Verordnung und Anforderungen an die Barrierefreiheit (EN 301 549).
53:00 Neue Marktüberwachungsbehörde und potenzielle rechtliche Konsequenzen.
01:10:00 Verpflichtung zur Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung.
01:11:00 Gilt das BFSG auch für Cookie-Banner?
Weiterführende Links
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Verordnung zum BFSG (BFSGV).
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
“European Accessibility Act” (EAA).
„Europäische Norm für digitale Barrierefreiheit für Produkte und -Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie” (EN 301 549).
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und WCAG 2.2.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für den öffentlich-rechtlichen Bereich.
„Barrierefreie Gestaltung von User Interface-Elementen“ von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik und Knappschaft-Bahn-See.
Tipps zu Tests mit Screenreadern (speziell NVDA).
Chaosradio „Digitale Barrierefreiheit“ mit Marcus Richter.
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1 Stunde 36 Minuten
„Der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür!“ oder „da klebt der Kuckuck drauf“ sind gängige Redewendungen. Doch was steckt dahinter?
Das lassen wir uns von Dr. Pierre Holzwarth erklären, der Gerichtsvollzieher von Beruf ist. Er erklärt uns sowohl den juristischen Ablauf (Wie kommt es eigentlich dazu, dass eine Gerichtsvollzieher*in vor der Tür steht?) als auch die praktische Umsetzung (Lassen die Vollzieher*innen mit sich reden? Wann nimmt man besser Verstärkung mit?).
Es geht außerdem darum, wie man sich davor schützt, überhaupt erst in diese Situation zu kommen; darum, wann eine Gerichtsvollzieherin sinnvoller als ein Einschreiben ist und darum, wie man mit dem moralischen Dilemma umgehen kann, dass der Job „Gerichtsvollzieher*in“ zwangsweise mit sich bringt.
Zum Abschluss bekommt Ihr mit https://www.justiz-auktion.de/ und https://www.zoll-auktion.de/ zwei ebay-Alternativen, zu denen Ihr nun auch die rechtliche Vorgeschichte kennt.
Wir bedanken uns herzlichst bei Dr. Pierre Holzwarth für den anschaulichen Einblick in die Welt der Zwangsvollstreckung und der darin tätigen Fachkräfte und wünschen euch viel Spaß beim Hören!
Dr. Pierre Holzwarth ist Gerichtsvollzieher am Amtsgericht Heilbronn, Lehrbeauftragter an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen, an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin sowie Dozent im Fachbereich Recht bei der IHK Heilbronn-Franken, Ehrenamtlicher Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg und Vorsitzender des Fachbereichs Gerichtsvollzieherwesen bei der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (Landesverband Baden-Württemberg). Er ist auch auf LinkedIn und Instagram zu finden.
Zeitmarken
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gasts Dr. Pierre Holzwarth.
00:04:00 – Was ist eine Zwangsvollstreckung und welche Aufgaben nehmen Gerichtsvollzieher wahr?
00:11:00 – Wie man per Gerichtsvollzieher nachweislich sicher Post zustellen kann.
00:14:00 – Wie werden Handlungspflichten, wie z.B. Vorführung als Zeuge oder zum Vaterschaftstest vollstreckt?
00:21:00 – Mahn- und Vollstreckungsbescheide oder wie eine Zwangsvollstreckung wegen Geldschulden abläuft?
00:32:00 – Wer bezahlt die Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft (aka Offenbarungseid) und Pfändung von Konten und Arbeitslohn durch Vollstreckungsgerichte.
00:44:00 – Ablauf der Pfändung vor Ort: Was und wie darf gepfändet werden, wonach wird entschieden, was gepfändet wird?
00:51:00 – Was passiert, wenn die gepfändeten Sachen jemand anderem gehören?
00:56:30 – Kann man sich einer Pfändung widersetzen und kommt das in der Praxis vor?
01:01:00 – Wie werden Grundstücke gepfändet?
01:05:00 – Wie läuft eine Pfändung in der Praxis ab?
01:14:00 – Wie wird man Gerichtsvollzieher und wie sieht der Arbeitsalltag aus?
01:28:30 – Wie läuft eine Versteigerung der gepfändeten Güter ab.
01:30:30 – Von der Pfändung ausgenommene Schutzbeträge, die ein Existenzminimum sichern sollen.
Der Beitrag Gerichtsvollzieher vor der Tür – Rechtsbelehrung 133 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Das lassen wir uns von Dr. Pierre Holzwarth erklären, der Gerichtsvollzieher von Beruf ist. Er erklärt uns sowohl den juristischen Ablauf (Wie kommt es eigentlich dazu, dass eine Gerichtsvollzieher*in vor der Tür steht?) als auch die praktische Umsetzung (Lassen die Vollzieher*innen mit sich reden? Wann nimmt man besser Verstärkung mit?).
Es geht außerdem darum, wie man sich davor schützt, überhaupt erst in diese Situation zu kommen; darum, wann eine Gerichtsvollzieherin sinnvoller als ein Einschreiben ist und darum, wie man mit dem moralischen Dilemma umgehen kann, dass der Job „Gerichtsvollzieher*in“ zwangsweise mit sich bringt.
Zum Abschluss bekommt Ihr mit https://www.justiz-auktion.de/ und https://www.zoll-auktion.de/ zwei ebay-Alternativen, zu denen Ihr nun auch die rechtliche Vorgeschichte kennt.
Wir bedanken uns herzlichst bei Dr. Pierre Holzwarth für den anschaulichen Einblick in die Welt der Zwangsvollstreckung und der darin tätigen Fachkräfte und wünschen euch viel Spaß beim Hören!
Dr. Pierre Holzwarth ist Gerichtsvollzieher am Amtsgericht Heilbronn, Lehrbeauftragter an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen, an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin sowie Dozent im Fachbereich Recht bei der IHK Heilbronn-Franken, Ehrenamtlicher Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg und Vorsitzender des Fachbereichs Gerichtsvollzieherwesen bei der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (Landesverband Baden-Württemberg). Er ist auch auf LinkedIn und Instagram zu finden.
Zeitmarken
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gasts Dr. Pierre Holzwarth.
00:04:00 – Was ist eine Zwangsvollstreckung und welche Aufgaben nehmen Gerichtsvollzieher wahr?
00:11:00 – Wie man per Gerichtsvollzieher nachweislich sicher Post zustellen kann.
00:14:00 – Wie werden Handlungspflichten, wie z.B. Vorführung als Zeuge oder zum Vaterschaftstest vollstreckt?
00:21:00 – Mahn- und Vollstreckungsbescheide oder wie eine Zwangsvollstreckung wegen Geldschulden abläuft?
00:32:00 – Wer bezahlt die Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft (aka Offenbarungseid) und Pfändung von Konten und Arbeitslohn durch Vollstreckungsgerichte.
00:44:00 – Ablauf der Pfändung vor Ort: Was und wie darf gepfändet werden, wonach wird entschieden, was gepfändet wird?
00:51:00 – Was passiert, wenn die gepfändeten Sachen jemand anderem gehören?
00:56:30 – Kann man sich einer Pfändung widersetzen und kommt das in der Praxis vor?
01:01:00 – Wie werden Grundstücke gepfändet?
01:05:00 – Wie läuft eine Pfändung in der Praxis ab?
01:14:00 – Wie wird man Gerichtsvollzieher und wie sieht der Arbeitsalltag aus?
01:28:30 – Wie läuft eine Versteigerung der gepfändeten Güter ab.
01:30:30 – Von der Pfändung ausgenommene Schutzbeträge, die ein Existenzminimum sichern sollen.
Der Beitrag Gerichtsvollzieher vor der Tür – Rechtsbelehrung 133 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 14 Minuten
In dieser weihnachtlichen Folge unseres freien Formats* freuen wir uns sehr, zwei besondere Gäste begrüßen zu dürfen: Henry Krasemann und Stephan Dirks vom Jurafunk. Henry Krasemann ist Jurist im öffentlichen Dienst mit den Schwerpunkten Datenschutz und Informationsfreiheit, während Stephan Dirks als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht tätig ist.
Seit 2005 betreiben die beiden den Podcast Jurafunk und haben sich in diesem Jahr mit neuen Folgen zurückgemeldet. Wir freuen uns sehr über das Wiedersehen, insbesondere nachdem wir vor etwa fünf Jahren an dieser Stelle von ihrer kreativen Pause erfahren haben.
Bei diesem Zusammentreffen müssen wir nunmehr zuerst klären, welcher Podcast nun der dienstälteste Rechtspodcast in Deutschland ist. Außerdem sprechen wir über die Haftung beim Einsatz von KI, den Hype um Dubaischokolade und – passend zur Saison – natürlich auch darüber, ob es früher wirklich mehr Lametta gab (LTO zu OLG München, Az. 6 W 927/19).
Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören und freuen uns, wenn ihr auch beim Jurafunk vorbeischaut.
Ebenfalls einen herzlichen Dank für ein schönes Jahr mit unserem Podcast! Wir wünschen euch einen entspannten Jahresausklang, schöne Feiertage und einen guten Rutsch!
Wir melden uns 2025 mit neuen Folgen wieder!
Marcus und Thomas
Zeitmarken
00:02:50 – Der Jurafunk ist zu Gast, und die Frage steht im Raum: Wer hat hier das höchste Dienstalter?
00:14:00 – Diskussion über Podcasttechnik, Künstliche Intelligenz und die Zulässigkeit automatischer Übersetzungen.
00:28:00 – Urheberrechtsfragen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
00:34:00 – „KI-Washing“ und die Bereinigung von Urheberrechtsfragen durch den Einsatz von KI.
00:41:00 – „Früher war mehr Lametta“ – Ein Urteil [Gericht, Datum, Az.] und Harmonie unter Juristen.
00:46:00 – Ab wann könnten KI-Systeme die Arbeit von Juristen übernehmen?
00:59:40 – Die Faszination um Dubaischokolade.
01:10:00 – Ein Ausblick in die fleißige Zukunft.
Der Beitrag Weihnachtlicher Besuch – Obiter Dictum 14 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Seit 2005 betreiben die beiden den Podcast Jurafunk und haben sich in diesem Jahr mit neuen Folgen zurückgemeldet. Wir freuen uns sehr über das Wiedersehen, insbesondere nachdem wir vor etwa fünf Jahren an dieser Stelle von ihrer kreativen Pause erfahren haben.
Bei diesem Zusammentreffen müssen wir nunmehr zuerst klären, welcher Podcast nun der dienstälteste Rechtspodcast in Deutschland ist. Außerdem sprechen wir über die Haftung beim Einsatz von KI, den Hype um Dubaischokolade und – passend zur Saison – natürlich auch darüber, ob es früher wirklich mehr Lametta gab (LTO zu OLG München, Az. 6 W 927/19).
Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören und freuen uns, wenn ihr auch beim Jurafunk vorbeischaut.
Ebenfalls einen herzlichen Dank für ein schönes Jahr mit unserem Podcast! Wir wünschen euch einen entspannten Jahresausklang, schöne Feiertage und einen guten Rutsch!
Wir melden uns 2025 mit neuen Folgen wieder!
Marcus und Thomas
Zeitmarken
00:02:50 – Der Jurafunk ist zu Gast, und die Frage steht im Raum: Wer hat hier das höchste Dienstalter?
00:14:00 – Diskussion über Podcasttechnik, Künstliche Intelligenz und die Zulässigkeit automatischer Übersetzungen.
00:28:00 – Urheberrechtsfragen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
00:34:00 – „KI-Washing“ und die Bereinigung von Urheberrechtsfragen durch den Einsatz von KI.
00:41:00 – „Früher war mehr Lametta“ – Ein Urteil [Gericht, Datum, Az.] und Harmonie unter Juristen.
00:46:00 – Ab wann könnten KI-Systeme die Arbeit von Juristen übernehmen?
00:59:40 – Die Faszination um Dubaischokolade.
01:10:00 – Ein Ausblick in die fleißige Zukunft.
Der Beitrag Weihnachtlicher Besuch – Obiter Dictum 14 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 10 Minuten
In der aktuellen Episode beschäftigen wir uns mit dem kontroversen Thema der Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein, umgangssprachlich als „Schwarzfahren“ bekannt.
Wenn man in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein erwischt wird, droht nicht nur ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Wird dies vorsätzlich getan, handelt es sich um eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden kann (§ 265a StGB). Viele Menschen können die Geldstrafe jedoch nicht bezahlen und müssen stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Rechtsanwältin Hannah leitet das Legal-Team von FragDenStaat und ist Rechtsanwältin bei KM8 Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte (LinkedIn). Als Teil des Vorstands vom Verein Offene Tore e.V. setzt sie sich für eine Entkriminalisierung von Fahren ohne Fahrschein ein und betreibt den Freiheitsfonds, der Menschen aus dem Gefängnis freikauft, die aufgrund von Fahren ohne Fahrschein eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen. (Bidl: Isa Lachmann)
Das führt zu der Frage, ob ein solches Gesetz, das vor allem Menschen in schwierigen Lebenslagen trifft, geändert werden sollte. Daher gibt Bestrebungen, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren oder es als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat zu behandeln.
Eine Befürworterin dieser Gesetzesänderung ist unsere heutige Gästin, Rechtsanwältin Hannah Vos. Sie ist auch im Vorstand des Vereins Offene Tore e.V., der mit einem „Freiheitsfonds“ Menschen aus der Haft freikauft, die aufgrund des Fahrens ohne Fahrschein inhaftiert sind.
Hannah erläutert, warum die Bestrafung des Fahrens ohne Fahrschein reformiert werden sollte und wie durch das „Freikaufen“ von Inhaftierten letztlich auch der Staat Geld sparen kann.
Wir danken Hannah herzlich für ihren Besuch und sind gespannt auf eure Meinung: Sollte das Fahren ohne Fahrschein weiterhin eine Straftat bleiben, zu einer Ordnungswidrigkeit oder staatlich gar nicht geahndet werden?
Auf der Website des Freiheitsfonds erhaltet ihr Hintergrundinformationen zum heutigen Thema, mehr darüber, wie der Freiheitsfonds arbeitet, in welchen Städten keine Strafanzeigen gestellt werden und vor allem, wie ihr euch mit Spenden an dem Freiheitsfonds beteiligen könnt. Zeitmarken
00:03:27 – Vorstellung unserer Gästin und des Themas.
00:06:00 – Was bedeutet „Fahren ohne Fahrschein“ aus juristischer Sicht und wann erweckt man den „Anschein des Ordnungsgemäßen“?
00:14:00 – Was ist der Unterschied zwischen einem zivilrechtlichen Vertragsbruch und einer Straftat?
00:19:00 – Wann wird eine Strafanzeige erstattet und wie verläuft das Verfahren bis zum Strafbefehl oder Strafurteil?
00:25:00 – In welcher Höhe werden Strafen verhängt und warum müssen deshalb so viele ins Gefängnis?
00:29:00 – Was passiert, wenn man aufgrund von Fahrlässigkeit vergisst, ein Ticket zu kaufen?
00:38:30 – Dürfen Kontrolleure jemanden festhalten?
00:41:00 – Wie funktioniert der Freiheitsfond und wie werden Geldstrafen von verurteilten Personen bezahlt?
00:45:00 – Ist das Freikaufen von Personen aus einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützig?
00:50:30 – Wäre es besser, „Fahren ohne Fahrschein“ von einer Straftat in eine Ordnungswidrigkeit zu wandeln?
01:02:00 – Wäre es nicht sinnvoller, den Zutritt zu Bahnhöfen ohne Fahrschein zu beschränken?
01:05:50 – Mit welchen gesetzlichen Entwicklungen ist in der Zukunft zu rechnen?
Der Beitrag Ihre Fahrscheine bitte – Rechtsbelehrung 132 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Wenn man in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein erwischt wird, droht nicht nur ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Wird dies vorsätzlich getan, handelt es sich um eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden kann (§ 265a StGB). Viele Menschen können die Geldstrafe jedoch nicht bezahlen und müssen stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Rechtsanwältin Hannah leitet das Legal-Team von FragDenStaat und ist Rechtsanwältin bei KM8 Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte (LinkedIn). Als Teil des Vorstands vom Verein Offene Tore e.V. setzt sie sich für eine Entkriminalisierung von Fahren ohne Fahrschein ein und betreibt den Freiheitsfonds, der Menschen aus dem Gefängnis freikauft, die aufgrund von Fahren ohne Fahrschein eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen. (Bidl: Isa Lachmann)
Das führt zu der Frage, ob ein solches Gesetz, das vor allem Menschen in schwierigen Lebenslagen trifft, geändert werden sollte. Daher gibt Bestrebungen, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren oder es als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat zu behandeln.
Eine Befürworterin dieser Gesetzesänderung ist unsere heutige Gästin, Rechtsanwältin Hannah Vos. Sie ist auch im Vorstand des Vereins Offene Tore e.V., der mit einem „Freiheitsfonds“ Menschen aus der Haft freikauft, die aufgrund des Fahrens ohne Fahrschein inhaftiert sind.
Hannah erläutert, warum die Bestrafung des Fahrens ohne Fahrschein reformiert werden sollte und wie durch das „Freikaufen“ von Inhaftierten letztlich auch der Staat Geld sparen kann.
Wir danken Hannah herzlich für ihren Besuch und sind gespannt auf eure Meinung: Sollte das Fahren ohne Fahrschein weiterhin eine Straftat bleiben, zu einer Ordnungswidrigkeit oder staatlich gar nicht geahndet werden?
Auf der Website des Freiheitsfonds erhaltet ihr Hintergrundinformationen zum heutigen Thema, mehr darüber, wie der Freiheitsfonds arbeitet, in welchen Städten keine Strafanzeigen gestellt werden und vor allem, wie ihr euch mit Spenden an dem Freiheitsfonds beteiligen könnt. Zeitmarken
00:03:27 – Vorstellung unserer Gästin und des Themas.
00:06:00 – Was bedeutet „Fahren ohne Fahrschein“ aus juristischer Sicht und wann erweckt man den „Anschein des Ordnungsgemäßen“?
00:14:00 – Was ist der Unterschied zwischen einem zivilrechtlichen Vertragsbruch und einer Straftat?
00:19:00 – Wann wird eine Strafanzeige erstattet und wie verläuft das Verfahren bis zum Strafbefehl oder Strafurteil?
00:25:00 – In welcher Höhe werden Strafen verhängt und warum müssen deshalb so viele ins Gefängnis?
00:29:00 – Was passiert, wenn man aufgrund von Fahrlässigkeit vergisst, ein Ticket zu kaufen?
00:38:30 – Dürfen Kontrolleure jemanden festhalten?
00:41:00 – Wie funktioniert der Freiheitsfond und wie werden Geldstrafen von verurteilten Personen bezahlt?
00:45:00 – Ist das Freikaufen von Personen aus einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützig?
00:50:30 – Wäre es besser, „Fahren ohne Fahrschein“ von einer Straftat in eine Ordnungswidrigkeit zu wandeln?
01:02:00 – Wäre es nicht sinnvoller, den Zutritt zu Bahnhöfen ohne Fahrschein zu beschränken?
01:05:50 – Mit welchen gesetzlichen Entwicklungen ist in der Zukunft zu rechnen?
Der Beitrag Ihre Fahrscheine bitte – Rechtsbelehrung 132 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 29 Minuten
In der aktuellen Episode werfen wir einen Blick auf die Zukunft des Umgangs mit Gesundheitsdaten in der EU. Ein zentraler Aspekt ist das deutsche Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und der europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS).
Ziel beider Gesetze ist es, die Dateninteroperabilität zu verbessern und Forschern einen leichteren Zugang zu gesundheitsrelevanten Informationen zu ermöglichen. Beide Gesetze bieten zusammen einen rechtlichen und operativen Rahmen, der sowohl die Förderung der Forschung als auch den Schutz der persönlichen Gesundheitsinformationen sicherstellen soll. Zugleich sollen auch flexible Zugriffsmöglichkeiten für Ärzte und Gesundheitseinrichtungen auf Patientendaten eingerichtet werden, denen die Patienten jedoch widersprechen können.
Der Widerspruch könnte z. B. aufgrund von potenziellen Risiken erfolgen, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit dieser Daten. Denn eine leichtere digitale Zugänglichkeit kann das Risiko von Missbrauch erhöhen.
Als Gästin begrüßen wir Dr. Kristina Schreiber, Rechtsanwältin für Digitalisierung und Regulierung, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Partnerin in der Rechtsanwaltskanzlei „Loschelder Rechtsanwälte“, Herausgeberin und Co-Autorin des Werkes “Digitale Angebote – Neuer Rechtsrahmen für ihre Entwicklung von der Idee bis zum Vertrieb”, das im Januar 2022 im C.H.Beck Verlag erschienen ist, eines Einführungsbandes zum Data Act im Nomos-Verlag erschienen ist und Autorin „Digitalisierung & Recht„.„Digitalisierung & Recht„.(Webseite mit Anwaltsprofil, LinkedIn). Zum Gesundheitsdatenschutz und der Forschung mit Gesundheitsdaten hat Kristina Schreiber u.a. bei der Stiftung Datenschutz im Format “Datenschutz am Mittag” referiert (Aufzeichnung), in Kürze wird ein Aufsatz zum EU-Gesundheitsdatenraum, dem EHDS, in der PinG erscheinen.
Wir freuen uns daher, erneut Dr. Kristina Schreiber begrüßen zu dürfen. Sie erläutert nicht nur den zukünftigen Rechtsrahmen für Gesundheitsdaten, sondern auch, was Gesundheitsdaten genau sind.
Denn laut aktueller Rechtsprechung des EuGH könnten bereits Hinweise wie das Tragen einer Brille als Gesundheitsdaten eingestuft werden. Bedeutet das, dass man keine Brillenträger ohne deren Einwilligung fotografieren darf?…
Die Antwort erfahrt ihr in der Episode, bei deren Hören wir euch viel Vergnügen wünschen.
Wir danken zudem Dr. Schreiber herzlich für ihre gewohnt anschauliche und verständliche Erklärung dieses komplexen Themas.
Zeitmarken
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unserer Gästin Dr. Kristina Schreiber.
00:03:30 – Was sind Gesundheitsdaten und warum werden sie rechtlich besonders geschützt?
00:07:30 – Deutscher oder skandinavischer Ansatz? Wie die jeweilige Landesgeschichte das Verständnis vom Umgang mit Gesundheitsdaten beeinflusst.
00:09:30 – Das weite, aber kontextabhängige Verständnis des EuGH von Gesundheitsdaten.
00:11:30 – Muss man Brillenträger fragen, bevor man sie fotografiert?
00:20:00 – Einwilligung, Behandlungsverträge und berechtigte Interessen – Wann dürfen Gesundheitsdaten verarbeitet werden?
00:35:30 – Müssen Gesundheitsdaten technisch und organisatorisch besonders geschützt werden?
00:45:30 – Wann dürfen Gesundheitsdaten für Forschungszwecke verwendet werden?
00:51:00 – Wie wird die Forschung mit Gesundheitsdaten dank dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und dem EU-Gesundheitsdatenraum (EHDS) erleichtert?
00:56:30 – Was ist der EU-Gesundheitsdatenraum? Wie soll die Freigabe von Daten für Behandlungs- und Forschungszwecke funktionieren?
01:00:30 – Elektronische Patientenakte und die Entscheidung für die Widerspruchslösung statt einer Einwilligung der EU-Bürger.
01:16:30 – Kompatibilität von Wearables mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum und Einsatz von KI.
Weitere Episoden mit Dr. Kristina Schreiber
„Gratis“ und „ohne Gewähr“ gilt nicht mehr – Digitales Verbraucherrecht – Rechtsbelehrung 106
Data Act: Revolution in der Datenwelt? – Rechtsbelehrung 121.
Urteile zur Episode
EuGH, 04.10.2024 – C-21/23 „Lindenapotheke“ – Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel über das Internet erfordert ausdrückliche Einwilligung des Kunden.
EuGH, 01.08.2022 – C-184/20 – Der Anwendungsbereich von Art. 9 Abs. 1 DSGVO (Definition besonderer Kategorien personenbezogener Daten) ist weit und kontextbezogen auszulegen.
„Stiftung Datenschutz: Gesundheitsdatenforschung und Datenschutz: Was ändert sich durch GDNG und EHDS?“ – Aufzeichnung der Präsentation mit Dr. Kristina Schreiber.
Der Beitrag Zukunft der Gesundheitsdaten in der EU – Rechtsbelehrung 131 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Ziel beider Gesetze ist es, die Dateninteroperabilität zu verbessern und Forschern einen leichteren Zugang zu gesundheitsrelevanten Informationen zu ermöglichen. Beide Gesetze bieten zusammen einen rechtlichen und operativen Rahmen, der sowohl die Förderung der Forschung als auch den Schutz der persönlichen Gesundheitsinformationen sicherstellen soll. Zugleich sollen auch flexible Zugriffsmöglichkeiten für Ärzte und Gesundheitseinrichtungen auf Patientendaten eingerichtet werden, denen die Patienten jedoch widersprechen können.
Der Widerspruch könnte z. B. aufgrund von potenziellen Risiken erfolgen, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit dieser Daten. Denn eine leichtere digitale Zugänglichkeit kann das Risiko von Missbrauch erhöhen.
Als Gästin begrüßen wir Dr. Kristina Schreiber, Rechtsanwältin für Digitalisierung und Regulierung, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Partnerin in der Rechtsanwaltskanzlei „Loschelder Rechtsanwälte“, Herausgeberin und Co-Autorin des Werkes “Digitale Angebote – Neuer Rechtsrahmen für ihre Entwicklung von der Idee bis zum Vertrieb”, das im Januar 2022 im C.H.Beck Verlag erschienen ist, eines Einführungsbandes zum Data Act im Nomos-Verlag erschienen ist und Autorin „Digitalisierung & Recht„.„Digitalisierung & Recht„.(Webseite mit Anwaltsprofil, LinkedIn). Zum Gesundheitsdatenschutz und der Forschung mit Gesundheitsdaten hat Kristina Schreiber u.a. bei der Stiftung Datenschutz im Format “Datenschutz am Mittag” referiert (Aufzeichnung), in Kürze wird ein Aufsatz zum EU-Gesundheitsdatenraum, dem EHDS, in der PinG erscheinen.
Wir freuen uns daher, erneut Dr. Kristina Schreiber begrüßen zu dürfen. Sie erläutert nicht nur den zukünftigen Rechtsrahmen für Gesundheitsdaten, sondern auch, was Gesundheitsdaten genau sind.
Denn laut aktueller Rechtsprechung des EuGH könnten bereits Hinweise wie das Tragen einer Brille als Gesundheitsdaten eingestuft werden. Bedeutet das, dass man keine Brillenträger ohne deren Einwilligung fotografieren darf?…
Die Antwort erfahrt ihr in der Episode, bei deren Hören wir euch viel Vergnügen wünschen.
Wir danken zudem Dr. Schreiber herzlich für ihre gewohnt anschauliche und verständliche Erklärung dieses komplexen Themas.
Zeitmarken
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unserer Gästin Dr. Kristina Schreiber.
00:03:30 – Was sind Gesundheitsdaten und warum werden sie rechtlich besonders geschützt?
00:07:30 – Deutscher oder skandinavischer Ansatz? Wie die jeweilige Landesgeschichte das Verständnis vom Umgang mit Gesundheitsdaten beeinflusst.
00:09:30 – Das weite, aber kontextabhängige Verständnis des EuGH von Gesundheitsdaten.
00:11:30 – Muss man Brillenträger fragen, bevor man sie fotografiert?
00:20:00 – Einwilligung, Behandlungsverträge und berechtigte Interessen – Wann dürfen Gesundheitsdaten verarbeitet werden?
00:35:30 – Müssen Gesundheitsdaten technisch und organisatorisch besonders geschützt werden?
00:45:30 – Wann dürfen Gesundheitsdaten für Forschungszwecke verwendet werden?
00:51:00 – Wie wird die Forschung mit Gesundheitsdaten dank dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und dem EU-Gesundheitsdatenraum (EHDS) erleichtert?
00:56:30 – Was ist der EU-Gesundheitsdatenraum? Wie soll die Freigabe von Daten für Behandlungs- und Forschungszwecke funktionieren?
01:00:30 – Elektronische Patientenakte und die Entscheidung für die Widerspruchslösung statt einer Einwilligung der EU-Bürger.
01:16:30 – Kompatibilität von Wearables mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum und Einsatz von KI.
Weitere Episoden mit Dr. Kristina Schreiber
„Gratis“ und „ohne Gewähr“ gilt nicht mehr – Digitales Verbraucherrecht – Rechtsbelehrung 106
Data Act: Revolution in der Datenwelt? – Rechtsbelehrung 121.
Urteile zur Episode
EuGH, 04.10.2024 – C-21/23 „Lindenapotheke“ – Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel über das Internet erfordert ausdrückliche Einwilligung des Kunden.
EuGH, 01.08.2022 – C-184/20 – Der Anwendungsbereich von Art. 9 Abs. 1 DSGVO (Definition besonderer Kategorien personenbezogener Daten) ist weit und kontextbezogen auszulegen.
„Stiftung Datenschutz: Gesundheitsdatenforschung und Datenschutz: Was ändert sich durch GDNG und EHDS?“ – Aufzeichnung der Präsentation mit Dr. Kristina Schreiber.
Der Beitrag Zukunft der Gesundheitsdaten in der EU – Rechtsbelehrung 131 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.