Zukunft der Gesundheitsdaten in der EU – Rechtsbelehrung 131

Zukunft der Gesundheitsdaten in der EU – Rechtsbelehrung 131

1 Stunde 29 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

In der aktuellen Episode werfen wir einen Blick auf die Zukunft
des Umgangs mit Gesundheitsdaten in der EU. Ein zentraler Aspekt
ist das deutsche Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und der
europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS).


Ziel beider Gesetze ist es, die Dateninteroperabilität zu
verbessern und Forschern einen leichteren Zugang zu
gesundheitsrelevanten Informationen zu ermöglichen. Beide Gesetze
bieten zusammen einen rechtlichen und operativen Rahmen, der
sowohl die Förderung der Forschung als auch den Schutz der
persönlichen Gesundheitsinformationen sicherstellen soll.
Zugleich sollen auch flexible Zugriffsmöglichkeiten für Ärzte und
Gesundheitseinrichtungen auf Patientendaten eingerichtet werden,
denen die Patienten jedoch widersprechen können.


Der Widerspruch könnte z. B. aufgrund von potenziellen Risiken
erfolgen, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit dieser Daten.
Denn eine leichtere digitale Zugänglichkeit kann das Risiko von
Missbrauch erhöhen.


Als Gästin begrüßen wir Dr. Kristina Schreiber, Rechtsanwältin
für Digitalisierung und Regulierung, Fachanwältin für
Verwaltungsrecht, Partnerin in der Rechtsanwaltskanzlei
„Loschelder Rechtsanwälte“, Herausgeberin und Co-Autorin des
Werkes “Digitale Angebote – Neuer Rechtsrahmen für ihre
Entwicklung von der Idee bis zum Vertrieb”, das im Januar 2022 im
C.H.Beck Verlag erschienen ist, eines Einführungsbandes zum Data
Act im Nomos-Verlag erschienen ist und Autorin „Digitalisierung
& Recht„.„Digitalisierung & Recht„.(Webseite mit
Anwaltsprofil, LinkedIn). Zum Gesundheitsdatenschutz und der
Forschung mit Gesundheitsdaten hat Kristina Schreiber u.a. bei
der Stiftung Datenschutz im Format “Datenschutz am Mittag”
referiert (Aufzeichnung), in Kürze wird ein Aufsatz zum
EU-Gesundheitsdatenraum, dem EHDS, in der PinG erscheinen.


Wir freuen uns daher, erneut Dr. Kristina Schreiber begrüßen zu
dürfen. Sie erläutert nicht nur den zukünftigen Rechtsrahmen für
Gesundheitsdaten, sondern auch, was Gesundheitsdaten genau sind.


Denn laut aktueller Rechtsprechung des EuGH könnten bereits
Hinweise wie das Tragen einer Brille als Gesundheitsdaten
eingestuft werden. Bedeutet das, dass man keine Brillenträger
ohne deren Einwilligung fotografieren darf?…


Die Antwort erfahrt ihr in der Episode, bei deren Hören wir euch
viel Vergnügen wünschen.


Wir danken zudem Dr. Schreiber herzlich für ihre gewohnt
anschauliche und verständliche Erklärung dieses komplexen Themas.
Zeitmarken

00:00:00 – Vorstellung des Themas und unserer Gästin Dr.
Kristina Schreiber.

00:03:30 – Was sind Gesundheitsdaten und warum werden sie
rechtlich besonders geschützt?

00:07:30 – Deutscher oder skandinavischer Ansatz? Wie die
jeweilige Landesgeschichte das Verständnis vom Umgang mit
Gesundheitsdaten beeinflusst.

00:09:30 – Das weite, aber kontextabhängige Verständnis des
EuGH von Gesundheitsdaten.

00:11:30 – Muss man Brillenträger fragen, bevor man sie
fotografiert?

00:20:00 – Einwilligung, Behandlungsverträge und berechtigte
Interessen – Wann dürfen Gesundheitsdaten verarbeitet werden?

00:35:30 – Müssen Gesundheitsdaten technisch und
organisatorisch besonders geschützt werden?

00:45:30 – Wann dürfen Gesundheitsdaten für Forschungszwecke
verwendet werden?

00:51:00 – Wie wird die Forschung mit Gesundheitsdaten dank
dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und dem
EU-Gesundheitsdatenraum (EHDS) erleichtert?

00:56:30 – Was ist der EU-Gesundheitsdatenraum? Wie soll die
Freigabe von Daten für Behandlungs- und Forschungszwecke
funktionieren?

01:00:30 – Elektronische Patientenakte und die Entscheidung
für die Widerspruchslösung statt einer Einwilligung der
EU-Bürger.

01:16:30 – Kompatibilität von Wearables mit dem Europäischen
Gesundheitsdatenraum und Einsatz von KI.

Weitere Episoden mit Dr. Kristina Schreiber

„Gratis“ und „ohne Gewähr“ gilt nicht mehr – Digitales
Verbraucherrecht – Rechtsbelehrung 106

Data Act: Revolution in der Datenwelt? – Rechtsbelehrung 121.

Urteile zur Episode

EuGH, 04.10.2024 – C-21/23 „Lindenapotheke“ – Verkauf
apothekenpflichtiger Arzneimittel über das Internet erfordert
ausdrückliche Einwilligung des Kunden.

EuGH, 01.08.2022 – C-184/20 – Der Anwendungsbereich von Art.
9 Abs. 1 DSGVO (Definition besonderer Kategorien
personenbezogener Daten) ist weit und kontextbezogen auszulegen.

„Stiftung Datenschutz: Gesundheitsdatenforschung und
Datenschutz: Was ändert sich durch GDNG und EHDS?“ – Aufzeichnung
der Präsentation mit Dr. Kristina Schreiber.



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Rechtsbelehrung 131 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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