Wer war Konrad Redeker?

Wer war Konrad Redeker?

Episoden

Vom Vier-Sterne-General zum Sicherheitsrisiko und zurück
11.03.2024
38 Minuten
Anfang 1984 kam wohl niemand in Westdeutschland an einem Ereignis vorbei: In fast allen Medien ging es um die außerplanmäßige Entlassung des Generals Günter Kießling durch Bundesverteidigungsminister Manfred Wörner. Über die Gründe wurde zunächst nur spekuliert: Der stellvertretende Oberbefehlshaber der NATO sollte homosexuell sein. Nach damaliger Lesart war das ein Sicherheitsrisiko. Der General wies die Vorwürfe von sich und suchte Rechtsbeistand bei dem Bonner Rechtsanwalt Konrad Redeker. Der übernahm das Mandat – und trat gegen das Bonner Verteidigungsministerium an.
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Der Anwalt, der nicht schweigen wollte
05.02.2024
38 Minuten
Nach dem Zweiten Weltkrieg war der Wiederaufbau Deutschlands oberstes Ziel: Dörfer, Städte, Infrastruktur, aber auch die rechtsstaatliche Ordnung und politische Strukturen mussten aufgebaut werden; die Aufarbeitung der NS-Verbrechen wurde hingegen auf später verschoben. Für den Anwalt Konrad Redeker war jedoch die Entnazifizierung der deutschen Rechtswissenschaft und die Sicherung der Demokratie vorrangiges Anliegen. Die erste Folge des Podcasts zum 100. Geburtstag von Konrad Redeker, moderiert von den Historikern Tim Sander und Stephan Paetrow, beleuchtet den Beginn seines Jura-Studiums in der Lager-Universität, seinen Werdegang als Anwalt und seine wegweisenden Beiträge für ein demokratisches und rechtsstaatliches Deutschland. Redekers autobiografische Notizen sind von dem Schauspieler Sebastian Koch eingelesen worden.
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Über diesen Podcast

Konrad Redeker, einer der bekanntesten und profiliertesten Anwälte der Bundesrepublik, ist wie kaum ein anderer für Rechtsstaatlichkeit und Toleranz eingetreten. Sein Vermächtnis als unerschrockener Kämpfer für die kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und für einen Dialog auf Augenhöhe auch mit dem vermeintlichen Gegner ist heute so aktuell wie damals. Unser Podcast nimmt Leben und Wirken des großen Juristen anhand zweier aufsehenerregender Rechtsfälle in den Blick.

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