Criminal Compliance Podcast Archiv
334 Episoden
7 Minuten
Zwei Erklärungen – Zwei Taten Der BGH hat mit Beschluss vom 30. April 2025 (1 StR 39/25) einen wesentlichen Bestandteil seiner bisherigen Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis bei Steuererklärungen aufgegeben und die frühere Auffassung einer „Bewertungseinheit“ zwischen Feststellungserklärung (§§ 180, 181 AO) und Einkommensteuererklärung (§ 25 EStG, § 56 EStDV) verworfen. Dr. Rosinus ordnet die Entscheidung ein und zeigt auf, weshalb der BGH trotz Bindungswirkung zwischen Feststellungs- und Einkommensteuerbescheiden Tatmehrheit annimmt. Dabei beleuchtet er die praktischen Konsequenzen der Entscheidung, insbesondere die möglichen Probleme einer „doppelten“ Sanktionierung, offene Fragen bei der Strafzumessung, sowie Folgen für strafbefreiende Selbstanzeigen nach § 371 AO. Hier geht‘s zum Beschluss des BGH vom 30. April 2025 – 1 StR 39/25: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=142150&pos=0&anz=1 Hier geht‘s zum Beschluss des BGH vom 22. Januar 2018 – 1 StR 535/17, der erstmals eine Abkehr von der einheitlichen Betrachtungsweise einleitete: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1a0576114a0601dac6912eb673ea6cad&nr=91713&anz=1&pos=0 Hier geht´s zur Folge: „Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht“: https://criminal-compliance.podigee.io/19-cr Hier geht´s zur Folge „Steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Risiken für Familienunternehmen und Familienunternehmer:innen“: https://criminal-compliance.podigee.io/124-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
11 Minuten
Wie funktioniert Strafverfolgung, wenn Kriminalität längst nicht mehr an nationalen Grenzen haltmacht? In dieser Folge wirft Dr. Christian Rosinus einen Blick auf Europol – die europäische Polizeibehörde mit Sitz in Den Haag. Als Knotenpunkt für Analysen und Informationsaustausch unterstützt Europol die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Cybercrime, Terrorismus und Geldwäsche. Im Gespräch geht es darum, warum Europol als Kompetenzzentrum für Strafverfolgungsexperten gilt, welche Rolle Datenbanken, Analysen und internationale Verbindungsbeamte spielen und weshalb die Behörde selbst keine Festnahmen durchführen darf. Außerdem werden die hohen Anforderungen an Datenschutz und das sogenannte ORCON-Prinzip beleuchtet. Abgerundet wird die Folge durch Einblicke in aktuelle Projekte und Erfolge, etwa die Finanz-Taskforce EFIPPP und die Operation A.S.S.E.T. Hier geht’s zur Folge „Interpol: Struktur, Instrumente und internationale Verteidigung“: https://criminal-compliance.podigee.io/261-cr Hier geht’s zur Folge „Die europäische Anti-Geldwäschebehörde (AMLA)“: https://criminal-compliance.podigee.io/195-cr Hier geht’s zum Europol Podcast: https://www.europol.europa.eu/media-press/europol-podcast Hier erfahren Sie mehr über das Project A.S.S.E.T.: https://www.europol.europa.eu/media-press/newsroom/news/europol-holds-largest-ever-operation-to-increase-seizures-of-criminal-assets-worldwide https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
7 Minuten
Wie belastbar ist ein anonymer Hinweis? In der aktuellen Folge spricht Dr. Rosinus über eine Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth vom 14. Februar 2024. Ein anonymer Hinweis auf mutmaßlichen Betrug in einer Apotheke führte zu Durchsuchungsbeschlüssen für die Geschäftsräume und Privatwohnung der Apothekerin. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, wie fundiert der Verdacht sein muss, wenn die Ermittlungsgrundlage ein anonymer Tipp ist. Welche Anforderungen gelten, um falsche Verdächtigungen zu verhindern? Wie bewertete das Gericht die Hinweise des Whistleblowers? Dr. Rosinus erläutert die Folgen dieser Entscheidung für den Betrieb von Hinweisgebersystemen und den Umgang mit anonymen Meldungen. Hier geht‘s zur Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth vom 14. Februar 2024: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-4093?hl=true Hier geht‘s zur Folge „Update zum Hinweisgeberschutzgesetz“: https://criminal-compliance.podigee.io/259-cr Hier geht´s zur Folge: „Der Umgang mit Hinweisgebern“: https://criminal-compliance.podigee.io/132-cr Hier geht´s zur Folge „Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss“: https://criminal-compliance.podigee.io/168-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
46 Minuten
Vermögensabschöpfung im Wandel – Reformbedürftig oder bereits ein perfektes System? Die Vermögensabschöpfung ist längst nicht mehr nur ein Nischenthema. Sie hat sich zu einem zentralen Instrument im modernen Wirtschaftsstrafrecht entwickelt und steht erneut vor grundlegenden Veränderungen. Dr. Rosinus und Prof. Dr. Saliger sprechen über die aktuellen Reformpläne: Im Fokus ihres Gesprächs stehen die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die im Frühjahr 2024 ihren 567 Seiten umfassenden Abschlussbericht vorgelegt hat. Welche Änderungen sind geplant? Was bedeutet die mögliche Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft? Wo verlaufen die rechtsstaatlichen Grenzen? Gemeinsam ordnen Dr. Rosinus und sein Gast die Vorschläge ein, beleuchten Schwächen und Chancen und werfen einen Blick auf die künftige Entwicklung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Hier geht‘s zum Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung: https://www.justiz.bremen.de/sixcms/media.php/13/Abschlussbericht%20BLAG%20Verm%C3%B6gensabsch%C3%B6pfung_2024.pdf Hier geht‘s zur Folge „Vermögensabschöpfung im Strafverfahren“: https://criminal-compliance.podigee.io/68-cr Hier geht‘s zur Folge „Die Einziehung von Vermögenswerten“: https://criminal-compliance.podigee.io/139-cr Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate - Verhältnismäßigkeit des strafprozessualen Vermögensarrests“: https://criminal-compliance.podigee.io/80-cr Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Frank Saliger, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts-strafrecht und Rechtsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Mitherausgeber von NK-StGB und NK-StPO sowie der ZStW und der Medstra. Ständiger Gast im Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer. Of Counsel bei Ufer Scharf Rechtsanwälte. Aktuelle Forschungsschwerpunkte: Wirtschaftsstrafrecht (u.a. Betrug, Un-treue, Korruption, Recht der Vermögensabschöpfung), Medizinstrafrecht sowie Moderni-sierung des Strafprozessrechts. Prof. Saliger ist erreichbar unter frank.saliger@jura.uni-muenchen.de.
9 Minuten
Zustellungsbevollmächtigte – fair oder fragwürdig? Wie erreicht man eigentlich Beschuldigte, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben – etwa, weil sie im Ausland leben oder sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten? Eine Antwort darauf liefert das Konzept der Zustellungsbevollmächtigung, das in § 132 StPO geregelt ist. Diese Norm ermöglicht es, gerichtliche Schriftstücke an eine vom Beschuldigten bevollmächtigte Person in Deutschland zuzustellen. Es wirkt auf den ersten Blick pragmatisch, offenbart bei genauerem Hinsehen aber erhebliche rechtliche und praktische Fallstricke. Denn was passiert, wenn die Weiterleitung an den Beschuldigten ausbleibt? Welche Anforderungen gelten für die Auswahl des Zustellungsbevollmächtigten und ist es wirklich unbedenklich, wenn Polizeibeamte diese Rolle übernehmen? Die Folge beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die praktische Umsetzung und die Kritik an einem Instrument, das tief in die Verteidigungsrechte eingreift. Ein wichtiger Einblick für alle, die sich mit Strafverfahren und grenzüberschreitender Strafverfolgung beschäftigen. Hier geht‘s zur Entscheidung des LG Berlin vom 3. November 2011 - 526 Qs 22/11: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001073653 Hier geht‘s zur Folge „Der Strafbefehl“: https://criminal-compliance.podigee.io/176-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
29 Minuten
Form, Fristen, Fairness? – Aktuelle Diskussionen zum Beweisantragsrecht In der neuen Folge spricht Dr. Rosinus mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerson Trüg über aktuelle Entwicklungen im Beweisantragsrecht. Sie erörtern zunächst die Anforderungen und Bedeutung des Beweisantragsrechts in Wirtschaftsstrafverfahren und erläutern, unter welchen Voraussetzungen die Gerichte Beweisanträge ablehnen dürfen. Anschließend besprechen sie die aktuellen Entscheidungen des BGH zu erhöhten Anforderungen an die Beweisbehauptung bei Beweisanträgen und zur umstrittenen Auslegung des gesetzlichen Fristenmodells nach § 244 Abs. 6 S. 3 StPO. Hier geht´s zum BGH Beschluss vom 19. Dezember 2023 – 3 StR 160/22: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=136281&pos=9&anz=1211 Hier geht‘s zum BGH Beschluss vom 10. Januar 2024 – 6 StR 276/23: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=6%20StR%20276/23&nr=137116 Hier geht‘s zum BGH Beschluss vom 13. März 2024 – 5 StR 393/23: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=5%20StR%20393/23&nr=137995 Hier geht‘s zur Folge „Die Bewertung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen“: https://criminal-compliance.podigee.io/133-cr Dr. Rosinus im Gespräch mit: Professor Dr. Gerson Trüg ist Außerplanmäßiger Professor für Wirtschaftsstrafecht und Strafverfahrensrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Gründungspartner der Kanzlei TRÜG HABETHA in Freiburg. Er berät schwerpunktmäßig in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Revisionsrecht, Compliance und Präventivberatung und in berufsrechtlichen Verfahren. Prof. Trüg ist erreichbar unter trueg@trueg-habetha.de und +49 761 292771 11. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
10 Minuten
Selfies, Storys, Sponsoring – Influencer im Visier der Steuerfahndung In der heutigen Folge spricht Dr. Rosinus über Steuerpflichten von Influencern. Spätestens durch die Gründung des „Influencer-Teams“ beim Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in NRW geraten Content-Creator immer mehr in den Fokus der Steuerfahndung. Dr. Rosinus erläutert, welche steuerrechtlichen Pflichten Influencer zu beachten haben und welche ihrer Einnahmen grundsätzlich zu versteuern sind. Er beleuchtet auch, welche strafrechtlichen Konsequenzen bei Pflichtverletzungen drohen und wie Influencer reagieren sollten, wenn sie eigene Nachlässigkeit befürchten. Hier geht‘s zur Folge „Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht“: https://criminal-compliance.podigee.io/19-cr Hier geht‘s zur Folge „Kauf von Steuerdaten aus Dubai - Auswertung sogenannter Steuer-CDs“: https://criminal-compliance.podigee.io/60-cr Hier geht‘s zur Folge „Umsatzsteuerrecht und Strafrecht“: https://criminal-compliance.podigee.io/47-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
42 Minuten
In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus mit Prof. Dr. Jens Bülte über die rechtliche Einordnung des grenzüberschreitenden Handels mit Hundewelpen. Das Gespräch konzentriert sich auf typische Erscheinungsformen illegaler Zucht- und Vertriebsstrukturen, die sich durch hohe Gewinnmargen, geringe Entdeckungsrisiken und internationale Verflechtung auszeichnen. Prof. Bülte erläutert die relevanten Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände und erklärt welche Herausforderungen im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel bestehen. Trotz EU-Einstufung als organisierte Kriminalität bleibt die Rechtsdurchsetzung lückenhaft, was Dr. Rosinus und Prof. Bülte dazu veranlasst, bestehenden Handlungsbedarf und mögliche Reformansätze zu diskutieren. Hier geht‘s zur europäischen Verordnung VO (EG) Nr. 1/2005: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32005R0001 Hier geht‘s zur Folge „Verstöße gegen Tierschutzrecht sind Wirtschaftskriminalität“: https://criminal-compliance.podigee.io/46-rosinusonair Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Jens Bülte ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim. Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte liegen im Steuerstrafrecht, im deutschen und europäischen Wirtschaftsstrafrecht, im Lebensmittelstrafrecht, im Bereich der Geldwäschebekämpfung sowie im Tierschutz(straf-)recht. Neben seiner Lehr- und Forschungstätigkeit ist Prof. Bülte Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt). Herr Prof. Dr. Bülte ist erreichbar unter wistr@mail.uni-mannheim.de und +49 621 181-1389. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
31 Minuten
Cum-Cum, Cum-Ex, Steuer(straf-)recht ist komplex In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus mit Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Christian Jehke über sogenannte Cum-Cum-Geschäfte und deren steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Einordnung. Zunächst erklärt Prof. Jehke, was unter Cum-Cum-Geschäften grundsätzlich zu verstehen ist und grenzt diese von Cum-Ex-Geschäften ab. Dabei geht er auf die zwei wesentlichen Schwerpunkte der Diskussion um Cum-Cum-Geschäfte ein: das wirtschaftliche Eigentum nach § 39 AO und den Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO. Dr. Rosinus und Prof. Jehke sprechen auch über die Entwicklungen in der steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Rechtsprechung. Dabei gehen sie insbesondere auf einen Beschluss des LG Wiesbaden vom 12. Februar 2024 (6 KLs 1141 JS 23920/12) und den Beschwerdebeschluss des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024 (3 Ws 231/24) ein. Hier geht‘s zum Beschluss des LG Wiesbaden vom 12. Februar 2024 (6 KLs 1141 JS 23920/12) https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240000859 Hier geht‘s zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024 (3 Ws 231/24) https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000389 Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate – Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum Ex Geschäften erfolglos“ https://criminal-compliance.podigee.io/101-cr Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate - Verfassungsbeschwerde wegen Befangenheit des Richters bei Vorbefassung in CumEx Fällen erfolglos“ https://criminal-compliance.podigee.io/144-cr Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Christian Jehke ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB. Er berät Mandanten unter anderem im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, bei Internal Investigations und im Bereich Tax Compliance und Risikomanagement. Seit 2019 ist er Honorarprofessor für steuerliches Verfahrensrecht, Finanzprozessführung und Steuerstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Herr Prof. Dr. Jehke ist erreichbar unter christian.jehke@fgs.de und +49 30 210020-0. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Ethische Grauzonen und psychologische Ursachen von Fehlverhalten - Interview mit Dr. Bettina Palazzo
43 Minuten
Warum ist gut gemeint so oft nicht gut gemacht – und wie führen uns psychologische Mechanismen in ethische Grauzonen? In der aktuellen Folge des Criminal Compliance Podcasts spricht Dr. Christian Rosinus mit seinem Gast Dr. Bettina Palazzo darüber, wie sich Ethik, Psychologie und eine gelebte Unternehmenspraxis so verbinden lassen, dass sie wirklich wirken – ganz ohne moralischen Zeigefinger. Das Interview beleuchtet die typischen Grauzonen, in die sich Führungspersonen und Mitarbeitende immer wieder verirren: Wo hört gutes Verhalten auf, wo fängt Fehlverhalten an? Was unterscheidet eigentlich die Fehltritte von Führungspersonen von denen der Mitarbeitenden? Und welche psychologischen und organisatorischen Mechanismen sorgen oft unbemerkt dafür, dass aus gut gemeint schnell schlecht gemacht wird? Dr. Palazzo und Dr. Rosinus geben Praxistipps, Denkanstöße und vielleicht die eine oder andere unbequeme Wahrheit dazu, wie Führungskräfte zu echten Vorbildern werden und Compliance und Ethik endlich Hand in Hand gehen. Literaturempfehlung: Die 1%-Methode – Minimale Veränderung, maximale Wirkung: Mit kleinen Gewohnheiten jedes Ziel erreichen - Mit Micro Habits zum Erfolg; geschrieben von James Clear, ISBN-10: 3442178584 Hier geht‘s zur Folge Nr. 201 „Unternehmensethik und Compliance-Kultur“: https://criminal-compliance.podigee.io/201-neue-episode Dr. Rosinus im Gespräch mit: Bettina Palazzo ist Unternehmensethik-Beraterin der ersten Stunde – und war schon begeistert vom Thema, als viele noch dachten, Ethik sei etwas für Philosophie-Seminare. Nach ihrer preisgekrönten Doktorarbeit und Pionierarbeit bei KPMG gründete sie 2003 ihre eigene Beratung – mit dem Ziel, Ethik und Compliance aus der langweiligen Checkbox-Ecke zu holen. Heute inspiriert sie mit ihrem Compliance Cappuccino Club, auf LinkedIn und in Workshops dazu, Grauzonen nicht zu fürchten, sondern sie klug zu beleuchten. 2024 wurde sie von der International Compliance Association als „Compliance Influencer of the Year“ ausgezeichnet. Dr. Palazzo ist erreichbar unter: https://bettinapalazzo.com/ https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
11 Minuten
Wenn’s strafrechtlich eng wird, wird’s finanziell enger – Wer übernimmt die Verteidigungskosten? In der neuen Folge des Criminal Compliance Podcasts spricht Dr. Christian Rosinus über die Übernahme von Verteidigungskosten durch Unternehmen. Was passiert, wenn ein Ermittlungsverfahren plötzlich nicht nur Einzelpersonen trifft, sondern mittelbar auch das Unternehmen? Darf das Unternehmen die Kosten übernehmen, wenn es z.B. ein erhebliches Interesse am Ausgang des Verfahrens hat? Muss es das sogar? Oder machen sich in solchen Situationen die Verantwortlichen im Unternehmen selbst strafbar? Dr. Rosinus klärt, wann eine Pflicht zur Kostenübernahme besteht, welche arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Spielregeln gelten und weshalb Unternehmen gut daran tun, bei derartigen Entscheidungen juristisch auf Nummer sicher zu gehen. Denn was als Fürsorge beginnt, kann bei falscher Handhabung schnell strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Reinhören lohnt sich – insbesondere für alle, die Verantwortung tragen und Haftungsrisiken im Blick behalten wollen. Hier geht‘s zur Folge Nr. 49 „Ersatz von Anwaltskosten für interne Untersuchungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/49-neue-episode Hier geht‘s zu Folge Nr. 207 „Rechtsprechungsupdate: Verteidigerkosten als Werbungskosten“: https://criminal-compliance.podigee.io/207-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
8 Minuten
Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten. Verkauft im Namen des Gesetzes. Sichergestellte oder beschlagnahmte Gegenstände können von der Staatsanwaltschaft notveräußert werden. Denn manche Gegenstände, wie zum Beispiel Autos, lebendige Tiere oder Kryptowerte lassen sich nicht unproblematisch über einen längeren Zeitraum lagern. Dr. Rosinus erläutert in der aktuellen Folge, unter welchen Voraussetzungen eine Notveräußerung nach § 111p StPO angeordnet werden kann, wer dafür zuständig ist und welche praktischen Erwägungen bei der Entscheidung eine Rolle spielen. Er erklärt zudem den Verfahrensablauf, die Rechtsfolgen für Betroffene und die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Anordnung und Durchführung der Notveräußerung. Hier geht‘s zur Folge: „Die Einziehung von Vermögenswerten“: https://criminal-compliance.podigee.io/139-cr Hier geht‘s zur Folge „Einziehung und Beschlagnahme von Kryptowährungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/108-cr Hier geht‘s zur Folge „Vermögensabschöpfung im Strafverfahren“: https://criminal-compliance.podigee.io/68-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
21 Minuten
“If you think, compliance is expensive, try non-compliance!” Was es mit diesem Schlusszitat von Frau Rechtsanwältin Dr. Johanna Kübler auf sich hat, erfahren Sie in der neuen Folge, die sich um die Haftung von Geschäftsführern im Zusammenhang mit Kartellrechtsgeldbußen dreht. Nach einem kurzen Überblick über das Kartellrecht steht die spannende Frage im Zentrum, ob Unternehmen im Falle einer Kartellrechtsgeldbuße ihre Geschäftsführer in Regress nehmen können. In diesem Zusammenhang gehen Dr. Rosinus und Dr. Kübler auf die Rolle der sogenannten Leniency-Regelung, einer Kronzeugenregelung im Kartellrecht, ein. Sie erörtern den aktuellen Streitstand und beleuchten ein aktuelles Verfahren, das der BGH dem EuGH zur Klärung vorgelegt hat. Zum Schluss erläutert Dr. Kübler, welche konkreten Folgen der Ausgang des Verfahrens für Unternehmen und Organe haben könnte. Hier geht‘s zum Vorlage-Beschluss des BGH vom 11. Februar 2025 – KZR 74/23, der im Zeitpunkt der Podcast-Aufnahme noch nicht im Volltext vorlag https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=141842&pos=0&anz=1 Hier geht’s zur Pressemitteilung des BGH zum Beschluss vom 11. Februar 2025 https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025031.html Hier geht‘s zur Folge „Das Bußgeldverfahren im Kartellrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/179-cr Hier geht‘s zur Folge „Das neue Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts“ https://criminal-compliance.podigee.io/56-cr Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Johanna Kübler ist Rechtsanwältin und Gründungspartnerin der Kanzlei COMMEO Rechtsanwälte PartGmbB und berät Unternehmen in allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Ihre Schwerpunkte liegen im Transaktionskartellrecht, in Verfahren wegen Kartellverstößen, im Umgang mit Marktmacht sowie in der kartellrechtlichen Beratung zu Vertriebsstrukturen und Schadensersatzansprüchen. Frau Dr. Kübler ist erreichbar unter Johanna.Kuebler@commeo-law.com und + 49 69 659990-104. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
32 Minuten
In this episode, Dr. Rosinus is joined by legal expert Daniel Praetorius for an in-depth exploration of white-collar crime in Chile, viewed through a comparative lens with the German legal system. Mr. Praetorius opens with a clear and insightful overview of Chile’s criminal court system and legal framework, which reflects both Spanish and German influences. A central focus of the discussion is Law No. 21.595, Chile’s groundbreaking Economic Crimes Law, which came into effect in 2023. This law significantly expands the scope of economic offenses and introduces comprehensive penalties for both individuals and corporate entities. The conversation also delves into the international dimensions of compliance, particularly the enduring influence of the U.S. Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) of 1977 on corporate governance in Chile. Further, Mr. Praetorius offers valuable insights into Chile’s approach to corporate liability and sanctions, the role and discretion of prosecutors, the current landscape of whistleblower protection, and the scope and limits of legal privilege in Chilean law. Here you will find a translation of Chile´s Law No 21.595, Economic Crimes Law: https://cdn.lawreportgroup.com/acuris/files/Anti-Corruption-New/Chile%20-%20Ley%20Chile%20-%20Ley%2021595%20-%20Biblioteca%20del%20Congreso%20Nacional.pdf Here you will find Chile´s Criminal Code: https://www.bcn.cl/leychile/navegar?idNorma=1984 Here you will find information about the US-Foreign-Corrupt-Practices-Act: https://www.justice.gov/jm/jm-9-47000-foreign-corrupt-practices-act-1977 Here you will find the episode “Criminal law in Brazil”: https://criminal-compliance.podigee.io/147-cr Here you will find the episode “White-Collar Crime in India - Interview with Nikhil Varshney”: https://criminal-compliance.podigee.io/255-cr Dr Rosinus in dialogue with: Daniel Praetorius is a Chilean lawyer and Partner at Lembeye Abogados in Santiago. He is specialized in criminal law, compliance, and dispute resolution. His professional background includes positions at national and international law firms as well as several years at the Chilean National Prosecutor’s Office, where he worked in the Economic Crime Unit. He also spent time as a foreign associate at Freshfields in Frankfurt. In addition to his litigation practice, he regularly advises on internal investigations and compliance systems. His legal education in both Chile and Germany enables him to navigate cross-border issues and compare legal frameworks from multiple perspectives. He can be reached at: dpraetorius@lembeye.cl and +56 9 7889 4608. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
9 Minuten
Unangemeldeter Besuch vom Zoll? So behalten Sie die Nerven. In dieser Folge dreht sich alles um Zollkontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Dr. Rosinus erklärt, welche Aufgaben der Zoll übernimmt, wie eine typische Kontrolle abläuft und welche Rechte und Pflichten Unternehmen sowie anwesende Personen haben. Im Fokus stehen die rechtlichen Grundlagen, die Duldungs- und Mitwirkungspflichten – aber auch die Möglichkeiten, sich auf das Auskunftsverweigerungsrecht zu berufen. Zum Schluss gibt es praktische Tipps für den Ernstfall: Wie verhält man sich richtig, wenn der Zoll unangekündigt vor der Tür steht? Und wie lässt sich der Ablauf durch gute Vorbereitung entschärfen? Hier geht’s zur Folge „Richtiges Verhalten bei behördlichen Durchsuchungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/7-rosinusonair Hier geht’s zur Folge „Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss“: https://criminal-compliance.podigee.io/168-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com