Haftung von Geschäftsführern für Kartellbußgelder - Interview mit Dr. Johanna Kübler
21 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Monaten
“If you think, compliance is expensive, try non-compliance!” Was es
mit diesem Schlusszitat von Frau Rechtsanwältin Dr. Johanna Kübler
auf sich hat, erfahren Sie in der neuen Folge, die sich um die
Haftung von Geschäftsführern im Zusammenhang mit
Kartellrechtsgeldbußen dreht. Nach einem kurzen Überblick über das
Kartellrecht steht die spannende Frage im Zentrum, ob Unternehmen
im Falle einer Kartellrechtsgeldbuße ihre Geschäftsführer in
Regress nehmen können. In diesem Zusammenhang gehen Dr. Rosinus und
Dr. Kübler auf die Rolle der sogenannten Leniency-Regelung, einer
Kronzeugenregelung im Kartellrecht, ein. Sie erörtern den aktuellen
Streitstand und beleuchten ein aktuelles Verfahren, das der BGH dem
EuGH zur Klärung vorgelegt hat. Zum Schluss erläutert Dr. Kübler,
welche konkreten Folgen der Ausgang des Verfahrens für Unternehmen
und Organe haben könnte. Hier geht‘s zum Vorlage-Beschluss des BGH
vom 11. Februar 2025 – KZR 74/23, der im Zeitpunkt der
Podcast-Aufnahme noch nicht im Volltext vorlag
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=141842&pos=0&anz=1
Hier geht’s zur Pressemitteilung des BGH zum Beschluss vom 11.
Februar 2025
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025031.html
Hier geht‘s zur Folge „Das Bußgeldverfahren im Kartellrecht“
https://criminal-compliance.podigee.io/179-cr Hier geht‘s zur Folge
„Das neue Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts“
https://criminal-compliance.podigee.io/56-cr Dr. Rosinus im
Gespräch mit: Dr. Johanna Kübler ist Rechtsanwältin und
Gründungspartnerin der Kanzlei COMMEO Rechtsanwälte PartGmbB und
berät Unternehmen in allen Fragen des deutschen und europäischen
Kartellrechts. Ihre Schwerpunkte liegen im
Transaktionskartellrecht, in Verfahren wegen Kartellverstößen, im
Umgang mit Marktmacht sowie in der kartellrechtlichen Beratung zu
Vertriebsstrukturen und Schadensersatzansprüchen. Frau Dr. Kübler
ist erreichbar unter Johanna.Kuebler@commeo-law.com und + 49 69
659990-104. https://www.rosinus-on-air.com
https://rosinus-partner.com
mit diesem Schlusszitat von Frau Rechtsanwältin Dr. Johanna Kübler
auf sich hat, erfahren Sie in der neuen Folge, die sich um die
Haftung von Geschäftsführern im Zusammenhang mit
Kartellrechtsgeldbußen dreht. Nach einem kurzen Überblick über das
Kartellrecht steht die spannende Frage im Zentrum, ob Unternehmen
im Falle einer Kartellrechtsgeldbuße ihre Geschäftsführer in
Regress nehmen können. In diesem Zusammenhang gehen Dr. Rosinus und
Dr. Kübler auf die Rolle der sogenannten Leniency-Regelung, einer
Kronzeugenregelung im Kartellrecht, ein. Sie erörtern den aktuellen
Streitstand und beleuchten ein aktuelles Verfahren, das der BGH dem
EuGH zur Klärung vorgelegt hat. Zum Schluss erläutert Dr. Kübler,
welche konkreten Folgen der Ausgang des Verfahrens für Unternehmen
und Organe haben könnte. Hier geht‘s zum Vorlage-Beschluss des BGH
vom 11. Februar 2025 – KZR 74/23, der im Zeitpunkt der
Podcast-Aufnahme noch nicht im Volltext vorlag
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=141842&pos=0&anz=1
Hier geht’s zur Pressemitteilung des BGH zum Beschluss vom 11.
Februar 2025
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025031.html
Hier geht‘s zur Folge „Das Bußgeldverfahren im Kartellrecht“
https://criminal-compliance.podigee.io/179-cr Hier geht‘s zur Folge
„Das neue Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts“
https://criminal-compliance.podigee.io/56-cr Dr. Rosinus im
Gespräch mit: Dr. Johanna Kübler ist Rechtsanwältin und
Gründungspartnerin der Kanzlei COMMEO Rechtsanwälte PartGmbB und
berät Unternehmen in allen Fragen des deutschen und europäischen
Kartellrechts. Ihre Schwerpunkte liegen im
Transaktionskartellrecht, in Verfahren wegen Kartellverstößen, im
Umgang mit Marktmacht sowie in der kartellrechtlichen Beratung zu
Vertriebsstrukturen und Schadensersatzansprüchen. Frau Dr. Kübler
ist erreichbar unter Johanna.Kuebler@commeo-law.com und + 49 69
659990-104. https://www.rosinus-on-air.com
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