Cum-Cum Geschäfte - Interview mit Prof. Dr. Christian Jehke
31 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Monaten
Cum-Cum, Cum-Ex, Steuer(straf-)recht ist komplex In der heutigen
Folge spricht Dr. Christian Rosinus mit Rechtsanwalt und
Steuerberater Prof. Dr. Christian Jehke über sogenannte
Cum-Cum-Geschäfte und deren steuerrechtliche und
steuerstrafrechtliche Einordnung. Zunächst erklärt Prof. Jehke, was
unter Cum-Cum-Geschäften grundsätzlich zu verstehen ist und grenzt
diese von Cum-Ex-Geschäften ab. Dabei geht er auf die zwei
wesentlichen Schwerpunkte der Diskussion um Cum-Cum-Geschäfte ein:
das wirtschaftliche Eigentum nach § 39 AO und den Missbrauch von
rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO. Dr. Rosinus und
Prof. Jehke sprechen auch über die Entwicklungen in der
steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Rechtsprechung. Dabei
gehen sie insbesondere auf einen Beschluss des LG Wiesbaden vom 12.
Februar 2024 (6 KLs 1141 JS 23920/12) und den Beschwerdebeschluss
des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024 (3 Ws 231/24) ein. Hier
geht‘s zum Beschluss des LG Wiesbaden vom 12. Februar 2024 (6 KLs
1141 JS 23920/12)
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240000859
Hier geht‘s zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024
(3 Ws 231/24)
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000389
Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate –
Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum
Ex Geschäften erfolglos“
https://criminal-compliance.podigee.io/101-cr Hier geht‘s zur Folge
„Rechtsprechungsupdate - Verfassungsbeschwerde wegen Befangenheit
des Richters bei Vorbefassung in CumEx Fällen erfolglos“
https://criminal-compliance.podigee.io/144-cr Dr. Rosinus im
Gespräch mit: Prof. Dr. Christian Jehke ist Rechtsanwalt,
Steuerberater und Partner bei Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB. Er berät
Mandanten unter anderem im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht,
bei Internal Investigations und im Bereich Tax Compliance und
Risikomanagement. Seit 2019 ist er Honorarprofessor für
steuerliches Verfahrensrecht, Finanzprozessführung und
Steuerstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in
Frankfurt/Oder. Herr Prof. Dr. Jehke ist erreichbar unter
christian.jehke@fgs.de und +49 30 210020-0.
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Folge spricht Dr. Christian Rosinus mit Rechtsanwalt und
Steuerberater Prof. Dr. Christian Jehke über sogenannte
Cum-Cum-Geschäfte und deren steuerrechtliche und
steuerstrafrechtliche Einordnung. Zunächst erklärt Prof. Jehke, was
unter Cum-Cum-Geschäften grundsätzlich zu verstehen ist und grenzt
diese von Cum-Ex-Geschäften ab. Dabei geht er auf die zwei
wesentlichen Schwerpunkte der Diskussion um Cum-Cum-Geschäfte ein:
das wirtschaftliche Eigentum nach § 39 AO und den Missbrauch von
rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO. Dr. Rosinus und
Prof. Jehke sprechen auch über die Entwicklungen in der
steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Rechtsprechung. Dabei
gehen sie insbesondere auf einen Beschluss des LG Wiesbaden vom 12.
Februar 2024 (6 KLs 1141 JS 23920/12) und den Beschwerdebeschluss
des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024 (3 Ws 231/24) ein. Hier
geht‘s zum Beschluss des LG Wiesbaden vom 12. Februar 2024 (6 KLs
1141 JS 23920/12)
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240000859
Hier geht‘s zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024
(3 Ws 231/24)
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000389
Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate –
Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum
Ex Geschäften erfolglos“
https://criminal-compliance.podigee.io/101-cr Hier geht‘s zur Folge
„Rechtsprechungsupdate - Verfassungsbeschwerde wegen Befangenheit
des Richters bei Vorbefassung in CumEx Fällen erfolglos“
https://criminal-compliance.podigee.io/144-cr Dr. Rosinus im
Gespräch mit: Prof. Dr. Christian Jehke ist Rechtsanwalt,
Steuerberater und Partner bei Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB. Er berät
Mandanten unter anderem im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht,
bei Internal Investigations und im Bereich Tax Compliance und
Risikomanagement. Seit 2019 ist er Honorarprofessor für
steuerliches Verfahrensrecht, Finanzprozessführung und
Steuerstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in
Frankfurt/Oder. Herr Prof. Dr. Jehke ist erreichbar unter
christian.jehke@fgs.de und +49 30 210020-0.
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