Journalistisch nicht sauber?

Einstweilige Verfügungen gegen HR-Podcast "Just Love"

11. Apr 2022 , aktualisiert: 10. Nov 2023

In der Bhakti Marga-Sekte soll es zu sexuellem Missbrauch gekommen sein. Der Hessische Rundfunk machte einen Podcast dazu. Die Anwälte des Gurus klagten nun dagegen - mit Erfolg.

Bild: Hessischer Rundfunk - Just Love
Einstweilige Verfügungen gegen HR-Podcast "Just Love"

Im hessischen Taunus geht die Religionsgemeinschaft Bhakti Marga ihrem Glauben nach. Sie will Menschen dabei helfen, eine "einzigartige und persönliche Beziehung zum Göttlichen" zu entwickeln, das erklärt sie auf ihrer Homepage. Auf diesem Weg soll die Gnade des göttlichen Guru Paramahamsa Vishwananda helfen. Beobachter sprechen von einer Sekte, in der es zu Missbrauchsvorfällen gekommen sein soll. Besonders Aussteiger berichten angeblich "von Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt".

Der Hessische Rundfunk ging den Vorwürfen nach. Im Zuge dessen produzierte der öffentlich rechtliche Sender einen Dokumentationsfilm sowie einen sechsteiligen Podcast. Der zu Jahresbeginn veröffentlichte Podcast trägt den Titel Just Love - Bhakti Margas Guru und sein Geheimnis. Doch auch dabei scheint es zu Ungereimtheiten gekommen zu sein.

Just Love

Bhakti Margas Guru und sein Geheimnis

Die Anwälte des Gurus

In einer Pressemitteilung meldet die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Irle Moser nun eine überraschende Neuigkeit. Offenbar verletzte die Produktion des Hessischen Rundfunks die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten, des Gurus. Die Kanzlei erklärt, das Landgericht Hamburg habe "aufgrund falscher und unzulässiger Berichterstattung" bislang sieben einstweilige Verfügungen gegen die Produktionen des HR erlassen. Die Verfügungen betreffen sowie den mittlerweile gelöschten Dokumentarfilm, als auch einige Podcast-Folgen. Manche von ihnen werden angepasst, Podcast-Episode 2 musste offenbar vollständig gelöscht werden. Stattdessen erscheint nun eine kurze Erklärung des HR, in der es heißt:

"Leider ist diese Folge vorläufig wegen einer rechtlichen Auseinandersetzung offline. Wir hoffen, dass wir die Inhalte bald wieder zur Verfügung stellen können."

Falsche Behauptungen über vermeintliche Opfer

Die Anwälte erheben schwere Vorwürfe gegen das Redaktions-Team des Hessischen Rundfunks, sowie deren Rechtsabteilung. Man habe unsauber gearbeitet und die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt.

In der Produktion hieß es über einen Fall, ein angebliches Opfer schweren sexuellen Missbrauchs habe versucht, sich das Leben zu nehmen. Die Anwälte konnten dem Gericht jedoch offenbar glaubhaft darlegen, dass dieser Missbraucht habe nie stattgefunden hatte - genauso wenig wie der Suizidversuch. Zudem sei Guru Vishwananda nicht ausreichend Raum gegeben worden, um zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Anwalt Dr. Irle erklärt:

"Die Verantwortlichen des Senders sind im Hinblick auf diese schwerwiegenden Fehler dringend aufgefordert sich zu fragen, ob der Hessische Rundfunk ein Sorgfaltsproblem hat."

Der Fortgang des Rechtsstreits ist offen. Der Hessische Rundfunk könne, so erklärt die Kanzlei, gegen die einstweiligen Verfügungen noch Rechtsmittel einlegen.


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