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„Um es einmal deutlich zu sagen: In der Abwägung zwischen
Sicherheit und Datenschutz entscheide ich mich für die Sicherheit.“
- Mit Emphase gegen Datenschutz. Diesen Satz fanden Niko Härting
und Stefan Brink (00:54) vor kurzem in einem Gastbeitrag in der
FAZ, verfasst von einer Spitzenpolitikerin der Grünen. Der Deutsche
Richterbund (DRB) drängt (08:10) nach dem Wahlerfolg der AfD in
Sachsen-Anhalt auf Reformen bei den Staatsanwaltschaften, die nach
den Vorstellungen des DRB „unabhängig“ werden sollen. Eine gute
Idee? Gutes Timing? Die richtige Lehre aus der Wahl? Der
Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hat einen
Untersuchungsbericht zu den Meta-„Smart Glasses“ vorgelegt (18:22).
„Smart Glasses“ sind derzeit auch das Lieblingsthema von Stefan
Brink, der nicht alles an dem Bericht von Thomas Fuchs schlecht
findet. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich 26:12) sehr
grundsätzlich mit Art. 82 DSGVO und mit Art. 15 DSGVO befasst
(Urteil vom 30.6.2026, IX R 2/25). Überraschend meinen die
Finanzrichter, Schadensersatzansprüche seien gegen ein Finanzamt
nicht einklagbar, wenn der Kläger diese Ansprüche nicht
vorgerichtlich bereits geltend gemacht hat. Ebenso überraschend
weicht der BFH bei Art. 15 DSGVO von der Rechtsprechung des BGH ab
und meint, der Anspruch könne selbst dann noch unerfüllt sein, wenn
der Auskunftspflichtige erkennbar eine umfassende und abschließende
Auskunft erteilt habe. Anders als im Zivilprozess müsse das
Finanzamt zudem bei dem Verdacht unvollständiger oder unrichtiger
Auskünfte die Vollständigkeit und Richtigkeit nicht an Eides statt
versichern.
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„Follow the Rechtsstaat Folge 193“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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