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Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es um
Transparenz, um notwendige und um überschießende: Zunächst sprechen
wir (01:25) kurz über den Referentenentwurf des
Bundes-Bildungsministeriums zum Fernunterrichtsschutzgesetz – das
endlich mit seiner altbackenen Zulassungspflicht von Schulungen bei
der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zur
Streichung ansteht. Sodann sprechen Niko und Stefan (10:50) über
das EuGH-Urteil vom 03.09.2026 – C-798/24 (Vorlageverfahren). Die
lettische Regelung, welche die Veröffentlichung umfangreicher
persönlicher Daten von Aktionären vorschreibt (unter anderem Name,
Geburtsdatum oder Identifikationsnummer, Kontaktdaten sowie Angaben
zum Aktienbesitz und den damit verbundenen Stimmrechten) stand auf
dem Prüfstand. Der EuGH hielt dazu fest: Die
EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie (RL 2017/1132) verlangt keine
solchen umfassenden Offenlegungen, denen umgekehrt die DSGVO
entgegenstehen kann: Die uneingeschränkte Veröffentlichung der
Daten sämtlicher Aktionäre erscheine weder erforderlich noch
verhältnismäßig, ebenso wenig der mögliche Zugriff jedweder Person
darauf. Das Gesetz verlangt also zu viel Transparenz von
BürgerInnen. Schließlich geht es (18:45) um einen Beitrag von Prof.
Klaus Gärditz in der FAZ vom 27.8.2026 (Wenn Informationsfreiheit
zur Waffe gegen Wissenschaft wird). Stefan und Niko analysieren den
Beitrag des Bonner Professors und erklären, warum seine – teilweise
verunglimpfenden – Ausführungen neben der Sache liegen. Auch
staatliche (und mit Steuergeldern geförderte) Wissenschaft schuldet
Transparenz, sowohl gegenüber den Parlamenten als auch gegenüber
uns Bürgern.
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„Follow the Rechtsstaat Folge 192“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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