Nachrichtendienstgesetz: Mit BND und Verfassungsschutz
gegen aufmüpfige Publizisten und Parteien
Ein Standpunkt von Norbert Häring.
Mit seinem in das sommerlichen Aufmerksamkeitsloch geworfenen
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Nachrichtendienste schafft
Innenminister Alexander Dobrindt die Grundlage dafür, Parteien
und Publizisten, die Narrative der Regierung, der EU oder der
NATO angreifen, mit geheimdienstlichen Mitteln auszuforschen und
zu bekämpfen.
Was den Verfassungsschutz angeht, sieht
der Gesetzentwurf des Heimatschutzministers zur Reform
der Nachrichtendienste vor, diesem die Erlaubnis zu geben, von
der Aufklärungs- zur Eingriffsbehörde zu werden, was laut
Bundesverfassungsgericht der Intention des Grundgesetzes
widerspricht. Zu den Befugnissen soll es nach dem geplanten §60
Bundesverfassungsschutzgesetz gehören, „Beteiligte“ mit falschen
Informationen zu versorgen oder Informationen zu verfälschen.
Die Voraussetzungen wirken sehr restriktiv. Es muss um die Abwehr
terroristischer Gewalttaten oder sicherheitsgefährdender
Tätigkeiten für eine fremde Macht gehen. So restriktiv wie sie
klingen sollen, sind sie laut Begründung des Gesetzentwurfs (zu
§60 Abs. 3 Nr. 2) aber nicht. Es genügt, wenn eine
ausländische Macht (mutmaßlich) systematisch mit
in Deutschland aktiv ist. Dann kommt es nicht darauf an, ob ein
Publizist, der Regierungs- oder NATO-kritisches veröffentlicht,
dies unter ausländischem Einfluss tut. Damit er „Beteiligter“
ist, genügt es, wenn sein Wirken den ausländischen
Propagandakriegern nutzt und von diesen entsprechend verwendet
wird.
Auch die notwendige Gefährdung „besonders gewichtiger
Rechtsgüter“ ist schnell festgestellt. Diese besonders
gewichtigen Rechtsgüter sind nämlich unter anderem „die
freiheitliche demokratischen Grundordnung“ und „die
Sicherheit der Europäischen Union und der internationalen
Organisationen, denen die Bundesrepublik Deutschland angehört“,
wobei die NATO im Gesetzentwurf besonders oft genannt wird. Wann
deren Sicherheit gefährdet ist, bestimmt die NATO selbst. Da sie
sich im Propagandakrieg mit Russland befindet braucht es dafür
nicht viel.
Es braucht also wenig, damit der Verfassungsschutz einen
kritischen Publizisten nicht nur ausforschen darf, sondern ihn
auch durch Zuspielen von Falschinformationen in die Irre führen
und desavouieren darf. Das gleiche gilt für Mitglieder von
Parteien, die der EU oder der NATO kritisch gegenüberstehen und,
wie aktuell AfD und BSW, kampagnenhaft als 5. Kolonne
Moskaus dargestellt werden.
„Einflussoperationen, die die demokratische Willensbildung
verdeckt
manipulieren“,...https://apolut.net/staats-spionage-soll-buerger-mundtot-machen-von-norbert-haering/
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